Rendantur
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Als Rendantur bezeichnet man eine Kassenstelle oder Rechnungsbehörde. Im engeren Sinne ist damit eine Verwaltungseinrichtung der katholischen Kirche gemeint.
Das Wort leitet sich vom Französischen rendre (= zurückgeben, abliefern, zustellen) ab, und war im 18. und bis Mitte des 19. Jahrhunderts noch in deutschsprachigen Gebieten gebräuchlich.
Der Vorstand einer Kirchengemeinde beauftragt zur Führung der Bücher einen Rendanten, oftmals einen lokal ansässigen Steuerberater. Die Kosten werden aus Kirchensteuermitteln getragen. Im Zuge der organisatorischen oder echten Zusammenlegung von Kirchengemeinden wurden zentrale Rendanturen geschaffen, die hauptamtlich die Finanz-, Vermögens-, aber auch die Personalverwaltung für die einzelnen Kirchengemeinden übernehmen. Dies geschieht in allen Fällen nach Maßgabe der Beschlüsse der einzelnen Kirchenvorstände.
Zur Unterstützung und Betreuung der katholischen Kirchengemeinden und Kirchenverbänden in Angelegenheiten und Fragen der Verwaltung des kirchlichen Vermögens hat das Bistum Trier 1971 damit begonnen, Rendanturen einzurichten.
Seit dieser Zeit übernehmen die Rendanturen im Auftrag der Verwaltungsräte Dienstgeschäfte der Finanz-, Vermögens- und Personalverwaltung für die angeschlossenen Kirchengemeinden.
Die Kirchensteuer ist der wesentlichste Finanzierungsbeitrag zur Bestreitung der Ausgaben der Kirche im Bistum Trier. Außerdem zählen zu dem kirchlichen Vermögen Miet- und Zinserträge, Pachteinnahmen, etc. Mit diesen finanziellen Mitteln werden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für kirchliche Gebäude und Einrichtungen wie Kirchen, Pfarrhäuser, Pfarrheime und Kindergärten bestritten. Die Ausgaben umfassen auch seelsorgerische Aktivitäten der einzelnen Pfarrgemeinden.
Ein Teil der anfallenden Verwaltungskosten ist für das Pfarrbüro vorbehalten. Personalkosten für Organisten, Küster, Hausmeister, Sekretärinnen, Kindergartenpersonal, Reinigungskräfte etc. stellen in der Regel den größten Ausgabenposten dar.
Neben dem laufenden Haushalt werden über so genannte „Außerordentliche Haushalte“ Baumaßnahmen wie Restaurierungen und Instandsetzungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten für Kirchen, Pfarrhäuser, Kindergärten und Pfarrheime abgewickelt Die Tätigkeit der Rendantur umfasst hierbei neben der Antragsstellung (z.B. Bau eines Kindergartens, die Baugenehmigung) die Überwachung des Prozesses, (Bau des Kindergartengebäudes) des Finanzierungsplanes (detaillierte Aufstellung der anfallenden Herstellungs- und Erwerbskosten sowie die zur Finanzierung einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel) und die Erstellung der Abrechnung (Rechnungserfassung).
Insbesondere im Kindergartenbereich sind zusätzlich Verwendungsnachweise (Belege) für die einzelnen Zuschussgeber wie Land, Landkreis, Städte und Ortsgemeinden zu erstellen. Neben der Kontoführung für die Kirchengemeinden verwaltet die Rendantur die Dekanathaushalte, sowie die Gelder für die Krankenhausseelsorge.