Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:Reichsgericht - Wikipedia

Diskussion:Reichsgericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Artikel wird dem Thema Reichsgericht wohl noch nicht in wünschenswerter Weise umfassend gerecht. Wer nur nach anzuprangernden Entscheidungen im Strafrecht sucht (durchaus zu Recht), wird Leistungen in anderen Bereichen freilich heute nicht mehr erkennen. Rechtsprechung zum BGB? --wau 19:05, 19. Feb 2004 (CET)

Der Artikel ist insgesamt von unerträglicher Einseitigkeit. Das Reichsgericht verdient eine differenziertere, die Wikipedia eine sachlichere Herangehensweise. - Stechlin 18:41, 15. Mär 2004 (CET)

Der Artikel ist wirklich einseitig. Er übersieht, dass in einem undemokratischen System ein Gericht nicht Hort der Demokratie sein kann. Ebenfalls wird übersehen, dass Individuen Urteile fällen und nicht eine Institution. -- Venividiwiki 17:40, 22. Mai 2004 (CEST)

[Bearbeiten] Überarbeitung

Ich habe heute den Artikel überarbeitet - leider ist er noch lange nicht perfekt, aber ich hatte mitten in der Nacht einfach nicht die nötige Zeit.

Den sehr unklaren und mit pauschalen Aussagen belegten Artikel habe ich nahezu komplett neu gefasst, ergänzt und eine etwas differenzierendere Betrachtungsweise hinzugefügt. Insbesonder habe ich die Rolle des RG im Nationalsozialismus ein wenig beleuchtet - jedoch sollte hier noch ergänzt werden.

Auch habe ich zwei Sätze zur zivilrechtlichen Rechtsprechung und zu den Beiträgen des RG zur Fortentwicklung des BGB hinzugefügt. Diese Leistung sollte nicht unerwähnt bleiben.

Falls ich Zeit habe, werde ich mich demnächst ein wenig mehr dem Artikel widmen und ihn überarbeiten.

--legalides 01:24, 10. Nov 2004 (CET)

[Bearbeiten] Rückverlegung

Vor dem Hintergrund der tiefen Verstrickung des Reichsgerichts in den Unrechtsapparat der Nationalsozialisten wurde nach der Wiedervereinigung nicht der Bundesgerichtshof in das wiederhergestellte Gerichtsgebäude des Reichsgerichts in Leipzig verlegt, sondern stattdessen das Bundesverwaltungsgericht. - Das kann ja wohl nicht der wahre Grund sein: was hat denn das Gebäude mit dem Geist der jeweiligen Richter zu tun? Und wieso ist denn der Deutsche Bundestag dann wieder in das Reichstagsgebäude gezogen? - Hier scheint es doch eher um ein Standort-Politikum (gegen Leipzig) zu gehen, wie z.B. auch im Falle der Deutschen Bücherei (1913 in Leipzig gegründet, nach 1945 als BRD-Ersatz "Deutsche Bibliothek" in Frankfurt/Main; nach der Wende wird die "Mutter" Deutsche Bücherei Leipzig eine Zweigstelle (="Tochter" von Frankfurt), oder der Leipziger Verlage Brockhaus, Bibliographisches Institut, Reclam usw. usw. usw. -- ALoK 10:43, 7. Dez 2004 (CET)

Sorry, aber Deine Argumentation zeigt eine gehörige Portion geschichtlichen Unwissens. Der Reichstag war - anders als das Reichsgericht - auch ein Ort der Opposition gegen die Nazis. Nicht umsonst wurde nach dem Reichtagsbrand, in den die Nationalsozialisten verwickelt waren, der Aufbau nicht gerade mit Elan betrieben. Zudem wurde der Reichstag als Institution durch das Ermächtigungsgesetz und die folgende Installation des nationalsozialistischen Führersystems komplett entmachtet. Anders als das Reichsgericht spielte der Reichstag bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie daher keine aktive und schon gar keine führende Rolle. Das Reichsgericht hingegen hat sich nahezu freiwillig zum Knecht der Nazis gemacht. Daher war es tatsächlich eine bewusste Entscheidung gegen den Geist des Hauses. Karlsruhe als Sitz des BGH und des Bundesverfassungsgerichts stehen hingegen in der Tradition des freiheitlichen und demokratischen Verfassungsstaats. So haben denn auch die Richter des BGH sich zu Recht entschieden dagegen gewehrt, auch nur räumlich in Kontinuität mit dem Reichsgericht einzutreten. Siehe auch folgenden Artikel in der Zeit
Das hier keine Standortentscheidung gegen Leipzig gefällt wurde, zeigt schon, dass schließlich mit dem Bundesverwaltungsgericht ein äußerst bedeutendes Gericht in die Stadt kam. Dass es in das historische belastete Gebäude einzog, ist fast schon erstaunlich - wurde aber mit dem bewussten Bruch mit der Tradition des Reichsgerichts gerechtfertigt und mit der Tatsache, dass es ein vergleichbares Gericht in der Weimarer Republik gerade nicht gegeben hat.
Auf die übrigen Argumente muss hier, denke ich, nicht eingegangen werden, denn sie haben rein gar nichts mit dem Reichsgericht an sich zu tun. --legalides 14:08, 7. Dez 2004 (CET)

Ebenfalls sorry, aber Deine Äußerungen gehen an der Sache vorbei und können mich überhaupt nicht überzeugen (das "geschichtliche Unwissen" ignoriere ich mal); sie klingen in meinen Ohren eher nach Heuchelei. Einerseits können Reichsanwälte (= handelnde Personen) fast nahtlos Generalbundesanwalt werden, andererseits atmet ein (50 Jahre als Bildermuseum [Lucas Cranach, Rembrandt; aber auch Mattheuer und Tübke] zwischengenutztes) Gebäude, das auch schon im Kaiserreich seinen Dienst tat (eigenartigerweise kamen weder die Weimarer Demokraten, noch die Nazis auf den Gedanken, hier wäre monarchistische Tradition), immer noch einen Nazi-Geist? Die Freiheit gewählter Abgeordneter wird ebenso wie die Dienstverpflichtung beamteter Richter auf das (Un-)Recht pauschal auf die jeweiligen baulichen Hüllen übertragen? Nun ja, von mir aus. - Für mich waren das vorgeschobene Gründe, um die gründliche Aufarbeitung der deutschen Gerichtsgeschichte aufzuschieben und, vor allem, um den Standort Karlsruhe zu schonen. Es war viel einfacher, ein Gericht aus Berlin nach Leipzig zu verschieben, als aus dem Württembergischen.

Und die übrigen Beispiele haben sehr wohl etwas mit dem Reichsgericht zu tun: fällt eine Standortentscheidung nur einmal in eine bestimmte Richtung, kann man noch an Zufall oder konkrete Argumente glauben; häuft sich das aber (in den verschiedensten Bereichen!), entsteht ein Mosaik oder Puzzle, bei dem es auf jeden einzelnen Stein ankommt, um das Gesamte zu erkennen oder zu verstehen (wenn man sich die Mühe macht). -- ALoK 16:06, 7. Dez 2004 (CET)

Lieber ALoK, Als Südwestdeutscher liegt mir daran, dass Karlsruhe nicht ! im Württembergischen liegt. Ansonsten stimme ich Dir insoweit zu, dass die üblen Traditionen des Reichsgerichts nicht der Grund waren, weshalb der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verblieben ist. Meines Erachtens war dies lediglich die übliche menschliche Trägheit, sich von einem liebgewordenen Platz hinwegzubewegen; hinzu kamen natürlich politische Spielchen, die Institutionen der Republik auf die verschiedenen Länder zu verteilen (sogenannter Standortfaktor).Rolf 18:37, 7. Dez 2004 (CET)
Das ist mir ja nun echt peinlich, weil ich es eigentlich besser wusste. Im Eifer des Gefechts hatte ich Karlsruhe glatt falsch zugeordnet. Es gab zwar viel Durcheinander in diesen Territorien (zumindest für Außenstehende; B, W, B-W, W-B, W-H ...), aber Karlsruhe war wohl immer badisch. -- ALoK 08:06, 8. Dez 2004 (CET)
Vorab: Das mit dem geschichtlichen Unwissen nehme ich zurück. Hat einen falschen Ton in die Debatte gebracht, sorry.
Dass auch Trägheit auch eine Rolle gespielt hat, will ich gar nicht leugnen. Wenn man aber sorgfältig die Argumente, die 1992 in die Debatte eingeführt wurden, anschaut, dann kann man nicht leugnen, das historische Erwägungen eine wesentliche Rolle spielten. Man kann das natürlich pauschal abtun und kurzerhand behaupten, es seien nur vorgeschobene Argumente gewesen. Dann ignoriert man aber, dass ja ein bedeutendes Gericht nach Leipzig kam - nämlich das Bundesverwaltungsgericht. Warum es einfacher gewesen sein soll, aus Berlin ein Gericht abzuziehen als aus BaWü zu einen Zeitpunkt, als der Regierungsumzug nach Berlin noch nicht feststand, ist mir auch nicht klar. Gerade Berlin hatte eine starke Lobby, vermutlich stärker als Sachsen und BaWü zusammen.
Eckart Hien, damals Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, schrieb: "Es sind mehrere Gesichtspunkte, die hier eine Rolle gespielt haben. Es gab rein politische. Der Bundesgerichtshof sitzt in Karlsruhe, der Wahlkreis des damaligen Justizministers war Karlsruhe, und der Bundeskanzler stammte aus dieser Region. Es gab also ein starkes politisches Gewicht für die Beibehaltung des Sitzes in Karlsruhe. ... Hinzu kommt, daß im BGH nur speziell zugelassene Rechtsanwälte auftreten können, so daß auch die Rechtsanwaltschaft hätte umziehen oder den Arbeitsschwerpunkt verlagern müssen, auch mit dem Generalbundesanwalt. Und Berlin hat sämtliche Hauptstadtfunktionen wiederbekommen und deshalb natürlich keine starken Argumente, uns dort zu halten." (Leipziger Blätter 41(2002), S. 6) -- ALoK 12:45, 10. Dez 2004 (CET)
Na und? Das andere Gründe auch eine Rolle gespielt haben, habe ich ja gar nicht geleugnet. Und genau das sagt er - "es sind mehrere Gesichtspunkte". In der Tat ist die endgültige Entscheidung nach dem Hauptstadtbeschluss gefallen - Berlin konnte also dann nicht mehr mit Arbeitsplatzverlusten argumentieren. Das es leichter war, das BVerG zu verlegen, als den BGH, will ich also gar nicht leugnen. Aber das war eben nur ein Aspekt - die geschichtlichen Argumente spielten eben auch eine erhebliche Rolle. --legalides 19:48, 10. Dez 2004 (CET)
Und ich bleibe dabei: Dass Reclam oder Brockhaus nicht nach Leipzig wollen, mag das bedauerlich sein, hat aber rein gar nichts damit zu tun, welches Gericht man in das ehemalige Reichstagsgebäude steckt. Denn im Gegensatz zu den genannten privaten Institutionen, hat der Staat ja gerade ein oberstes Bundesgericht nach Leipzig verlegt - verbunden mit hunderten Arbeitsplätzen und hohem Symbolwert.
Eckart Hien, ebenda: " ... wir haben knapp 240 Mitarbeiter. Davon sind natürlich einige aus Berlin mitgekommen, aber es sind sicher 80 aus der Region Leipzig besetzt worden." -- ALoK 12:45, 10. Dez 2004 (CET)
Ja, und dazu kommen die ganzen Anwaltskanzleien, die an so einem Gericht vertreten sein wollen, der 8. Strafsenat des BGH, der auch nach Leipzig verlegt wurde. Alles in allem sicher über 300 Arbeitsplätze - die Arbeitsplätze, die noch dran hängen, weil diese 300 Leute ja auch konsumieren und in Leipzig Geld ausgeben sind da noch gar nicht mitgerechnet. Und es dürfte wohl kaum verwunderlich sein, dass nur ein geringer Prozentsatz der Mitarbeiter aus der Region Leipzig stammt. Es wurde schließlich ein Gericht verlagert - und nicht ein neues Unternehmen gegründet. Das wäre bei einer Verlagerung des BGH exakt genauso gewesen. --legalides 19:48, 10. Dez 2004 (CET)
Nebenbei bemerkt ist die damalige Provinzstadt Leipzig auch im Kaiserreich nur deshalb Sitz des Reichsgerichts geworden, weil man Berlin eins auswischen wollte - eigentlich sollten alle Reichsinstitutionen nach Möglichkeit nach Berlin.
Leipzig war schon vor Reichsgründung 1870 Sitz des Bundesoberhandelsgerichts geworden. In der "Provinzstadt" befand sich die zweitälteste Universität Deutschlands (an die Neugründungen von Köln und Erfurt war noch lange nicht zu denken) mit einer starken juristischen Fakultät (Karl Binding, Emil Friedberg, Rudolf Sohm, Otto Stobbe, Adolf Wach, Bernhard Windscheid). Dreimal im Jahr trafen sich auf der Messe die Kaufleute der gesamten Welt. In der "Provinzstadt", die damals ein bedeutender Eisenbahnknoten war, musste der Kaiserliche Hof umsteigen (!), wenn er ins Böhmische kuren wollte. Viele sahen in Leipzig sogar die Geburtsstätte der deutschen Nation (1813 Völkerschlacht: Sieg über Napoleon). Doch das Beste an der Provinz: Leipzig war nie Residenz (das wäre der einzige Grund, den Begriff Provinz zuzulassen, wenn er als Gegenpol zu Residenz gesehen wird), sondern eine reine Bürgerstadt. Nichts was hier passierte, kam vom Adel oder von außen. Die Steuergelder gingen nach Dresden. Aus dem, was übrigblieb, arbeitete sich die Stadt empor; am ehesten vielleicht mit Frankfurt/Main vergleichbar. - Ob Partikularismus mit "Auswischen wollen" übersetzt werden kann, bezweifele ich.
Ich finde, dass eine 125.000-Einwohner Stadt, die keine bedeutenden staatlichen Institutionen beherbergt, Provinz ist und auch im Jahre 1877 war. Die rasante Entwicklung Leipzigs zu einer der bedeutendsten Industriestädte Deutschlands hat erst später eingesetzt - erst um die Jahrhunderwende. Danach war und ist Leipzig selbstverständlich keine Provinzstadt mehr.
Und dein (!)-Argument ist ja schon geradezu kurios - die Bedeutung Leipzigs damals willst Du also allen ernstes daraus herleiten, dass der kaiserliche Hof hier auf der Durchreise den Zug wechseln musste?
Zum Alter der Uni Leipzig: Sie wurde 1409 gegründet, Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386, Köln 1388 Erfurt 1392. Ich gebe zu, Köln und Erfurt mussten erst wiedergegründet werden. Und Prag und Wien waren 1877 nicht mehr Teil des deutschen Reiches. Bei dieser Betrachtung wäre Leipzig in der Tat die zweitälteste Uni Deutschlands. Aber was das über den Provinzcharakter der Stadt sagt? Heiderlbergs Uni war noch älter und ebenfalls sehr bedeutend - aber man wird schwerlich der Stadt den Provinzcharakter absprechen können. Da ist es schon wesentlich bedeutender, dass Leipzig in der Tat eine bedeutende rechtswissenschaftliche Fakultät hatte.
Aber die Frage nach dem Provinzcharakter im Jahre 1877 hat mit der Diskussion über die Verlegung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 1992 nun wirklich nichts mehr zu tun, weshalb ich auch kein Notwendigkeit sehe, in dieser eher unbedeutenden Frage Deinen Lokalpatriotismus noch weiter in Wallung zu bringen. --legalides 19:48, 10. Dez 2004 (CET)
Dass in der bundesdeutschen Justiz viele Jahrzehnte keine Aufarbeitung der belasteten Vergangenheit stattgefunden hat, finde ich auch bedauerlich. Nur muss man deshalb diesen Fehler nicht gleich fortsetzen - insofern finde ich die Entscheidung, das BVerwG nach Leipzig zu verlegen, vom Symbolgehalt wesentlich angemessener. Man macht so auch nach außen endlich mit der unsäglichen Vorstellung Schluss, der BGH stehe in der Tradition des Reichsgerichts. ALOK, Deine Argumentation verkennt schlicht, dass Politik oft auch eine Frage der Symbolik ist. Und der BGH im Gebäude des Reichsgerichts? Und zwar nicht als kontinuierliche Weiternutzung, sondern als bewusste Entscheidung 50 Jahre später - das wäre ein Signal in Richtung "Vorwärts in die Vergangenheit" bzw. ein Signal mangelnden historischen Gespürs.
Ich empfehle wärmstens zum ganzen Komplex diesen Artikel
Übrigens: Richter sind keine Beamte. Sie sind Richter - und damit haben sie eine wesentlich stärkere und unabhängigere Stellung als Beamte. Aber das nur am Rande. ::--legalides 21:05, 7. Dez 2004 (CET)

So wie Rmuf das jetzt formuliert hat, finde ich es gut. Danke!--legalides 01:39, 11. Dez 2004 (CET)

[Bearbeiten] Interwiki-Link

Ich halte den Inter-Wiki-Link auf [[en:Federal Administrative Court of Germany]] für falsch, weil das Reichsgericht und das Bundesverwaltungsgericht nur das Gebäude gemeinsam haben. Ich beabsichtige, den Link zu löschen, wenn sich hier kein begründeter Widerspruch erhebt.--Andrsvoss 15:02, 4. Nov 2005 (CET)

Ja, du hast Recht - hatte mich in der Seite geirrt. ecki 16:15, 4. Nov 2005 (CET)

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