Rehabilitationssport
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Rehabilitationssport unterscheidet sich vom allgemeinen (und Behinderten-) Sport dadurch, dass er ärztlich verordnet wird, in Übungsgruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern und mit ärztlicher Betreuung stattfindet und im allgemeinen für einen beschränkten Zeitraum durchgeführt wird, so lange wie es erforderlich ist, körperliche Defizite durch Krankheit und /oder Behinderung so weit auszugleichen, dass weitere Übungen in Eigenverantwortung durchgeführt werden können. Die Kosten werden von den Leistungsträgern (u. a. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung) übernommen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.
Verordnet können als Erstverordung duch den zugelassenen Arzt: - 50 Übungseinheiten über 18 Monate - 120 Übungseinheiten über 36 Monate (nur bei festgelegten Erkrankungen möglich)
Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet; in einigen Bundeländern, so Saarland, Bayern und NRW gibt es einzelne Angebote von gewerblichen Anbietern. Die Anerkennung der Gruppen bzw. Vereine erfolgt durch die jeweiligen landesspezifischen Behindertensportverbände, in Bayern durch die ARGE Rehabilitationssport.
[Bearbeiten] Fachübungsleiter
Leiter der Gruppen können nur lizenzierte Fachübungsleiter sein. Eine Lizenz ist begrenzt gültig und muss in bestimmten Abständen wieder aufgefrischt werden.