Qualitätssicherung in der Medizin
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Qualität im Gesundheitswesen bedeutet eine ausreichende und zweckmäßige, d. h. patienten- und bedarfsgerechte, an der Lebensqualität orientierte, fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche medizinische Versorgung mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit erwünschter Behandlungsergebnisse bei Individuen und in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen GMDS.
Qualitätsmanagement (d.h. Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung) der ärztlichen Tätigkeit wird von der Ärzteschaft zu den Grundlagen einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Patientenversorgung auf hohem Niveau gerechnet.
Ein wesentlicher Unterschied in Bezug auf das Qualitätsmanagement in anderen Branchen ist der Umstand, dass die Leistung häufig nicht von den unmittelbaren Beziehern (Patienten) der Leistung bezahlt werden und somit die Kostenträger (Versicherungen, Krankenkassen) zu einer wesentlichen so genannten interessierten Partei werden.
In den letzten Jahren hat das Thema insbesondere durch die sozialgesetzliche Verpflichtung der Ärzte und Kliniken sowie der Krankenkassen für die Organisation des Gesundheitswesens große Bedeutung erlangt.
Ausführliche Darstellungen zu Zielen, Instrumenten und Methoden des Qualitätsmanagements in der Medizin finden sich im Informationsprogramm "Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung des ÄZQ (Q-M-A.de).
[Bearbeiten] Links
- Deutsches Ärztenetz - Informationen aus ärztlichen Organisationen in Deutschland
- Qualitätsinformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Qualitätssicherung in der Rentenversicherung
- Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
- Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
- Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
- Deutsche Gesellschaft für medizinische Reahbilitation
[Bearbeiten] Siehe auch
Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement, Ärzte, ÄZQ, Kassenärztliche Vereinigung,Bundesärztekammer