Diskussion:Privatpatient
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enthält
- sprachliche Fehler
- inhaltliche Fehler/Ungenauigkeiten (insb. bei Vor- und Nachteilen)
werde den Artikel demnächst überarbeiten (Stand: 16.01.06)
[Bearbeiten] @Beamte - einige Anmerkungen für einen evtl. Bearbeiter/in
Der Beamte/die Beamtin hat seinem Dienstherrn den Nachweis einer Krankenversicherung zu erbringen, die den nicht von der Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten abdeckt. Für unverheiratete oder kinderlose Beamte ist der Verbleib in einer Ersatzkasse nicht sinnvoll, da der bis zur Verbeamtung vom Arbeitgeber gezahlte Anteil an der KV ja nicht mehr gezahlt wird und vom Betreffenden selbst aufzubringen ist. Der Wechsel von einer Ersatzkasse oder AOK ist daher für Beamte der unteren, mittleren und gehobenen Laufbahn zu Anfang ihrer Laufbahn rechnerisch sinnvoll.
Durch die zahlreichen Änderungen im Gesundheitswesen sind Beamte in der Krankenversorgung nicht besser gestellt als Ersatzkassenpatienten, da die Leistungen der Beihilfe den Leistungen für Pflichtversicherte angepaßt wurden. Dies wird in der Öffentlichkeit häufig nicht korrekt dargestellt. --Zaungast 10:09, 20. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Privatpatient ist von privatversichert zu unterscheiden
Da auch gesetzlich Versicherte durch die Wahl der Kostenerstattung gegenüber den Leistungserbringern als Privatpatienten auftreten können, sollte der Artikel Privatpatient sich rein auf die Leistungsseite beschränken und nicht zusätzlich Eigenschaften aufzählen, die zur Beitragsseite insbesondere der Privatversicherung gehören und dort schon beschreiben sind. --Abr 00:48, 9. Okt 2006 (CEST)