Prümer Vertrag
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Der Prümer Vertrag ist ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen derzeit sieben EU-Mitgliedsstaaten, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten verbessern soll.
Das Abkommen hat die amtlichen Bezeichnung Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. In Österreich wird das Vertragswerk auch Schengen-III-Vertrag genannt. Es wurde am 27. Mai 2005 im rheinland-pfälzischen Prüm abgeschlossen. Vertragspartner sind Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich. Die anderen EU-Mitgliedsstaaten können dem Vertrag beitreten; sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet: Der Vertrag von Prüm ist kein EU-Abkommen.
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[Bearbeiten] Datenaustausch
Der Prümer Vertrag sieht vor, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden direkt auf bestimmte Datenbanken zugreifen können, die von den Behörden der anderen Vertragsstaaten geführt werden. Die Zugriffsberechtigung erstreckt sich auf
- DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts)
- Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS)
- elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts)
Die Daten- und Informationsübermittlungen werden durch so genannte Nationale Kontrollstellen durchgeführt. Dies sind in Deutschland das Bundeskriminalamt (für DNA-Analyse-Daten und Fingerabdrücke) und das Kraftfahrt-Bundesamt (für Kraftfahrzeugdaten).
[Bearbeiten] Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar bescheinigt dem Vertrag „insgesamt gesehen […] einen hohen datenschutzrechtlichen Standard“, der gleichwohl noch verbesserungswürdig sei.[1]
Zu seinem In-Kraft-Treten muss der Vertrag von den beteiligten Staaten ratifiziert werden.
In Deutschland ist der Prümer Vertrag durch das Gesetz vom 10. Juli 2006, veröffentlich im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I, S. 1458-1460, umgesetzt worden.
[Bearbeiten] Literatur
- Thilo Weichert: Wo liegt Prüm? – Der polizeiliche Datenaustausch in der EU bekommt eine neue Dimension. In: Datenschutz Nachrichten 1/2006, S. 12–15. [1]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Text des Prümer Vertrags PDF-Datei, 304 KB
- Informationen des deutschen Bundesjustizministerums zum Prümer Vertrag
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Peter Schaar: Datenaustausch und Datenschutz im Vertrag von Prüm. In: Datenschutz und Datensicherheit 30 (2006), S. 691–693.