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Postlagernd

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Postlagernd ist die deutsche Bezeichnung für den im internationalen Postverkehr gebräuchlichen Begriff poste restante. Es bezeichnet die Möglichkeit, Postsendungen an den Postempfänger nicht persönlich zuzustellen, sondern in der Postfiliale zu lagern, bis sie vom Postempfänger abgeholt werden. Dies geschieht gegen Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises. Die Möglichkeit etwas postlagernd zu versenden ist grundsätzlich bei allen Postfilialen in allen Mitgliedsländern des Weltpostvereines möglich. Früher war dies die gängige Möglichkeit für Reisende sich ihre Post zukommen zulassen, da oft ansonsten keine genaue Adresse auf der Reiseroute bekannt war.

[Bearbeiten] Geschichte

Die „poste restante“-Sendungen sind zuerst in Preußen 1824 genannt worden. Zu diesen Zeiten war es aber üblich die Briefe am Postschalter abzuholen, dort lagen sie bis zu 3½ Monaten. Nach 14 Tagen wurde sie in eine Liste eingetragen und öffentlich ausgehängt, 3 Monate lang.

1875 wurde offiziell die Bezeichnung: „poste restante“ in „postlagernd“ geändert. In der Adresse musste der Bestimmungsort und den Adressaten so bestimmt bezeichnen, dass jeder Ungewissheit vorgebeugt wurde. Dies galt auch bei solchen, mit postlagernd bezeichneten Gegenständen, für welche die Post Garantie zu leisten hatte. Bei anderen Gegenständen mit dem Vermerk postlagernd durfte, statt des Namens des Adressaten, eine Angabe in Buchstaben oder Ziffern angewendet sein, später auch in kleinen Sätzen. Sendungen mit dem Vermerk „postlagernd“ blieben 3 Monaten liegen und wurden erst dann an den Absender zurückgeschickt. 1878 lagerte die Sendung einen Monat, wenn es sich um eine postlagernde Sendung mit Postnachnahme handelte, 7 Tage. 1892 erweitert um Sendungen mit lebenden Tieren, die spätestens nach 2 Tage zurückgingen.

Die Aufbewahrungsfrist betrug seit 1900 a) bei Sendungen mit lebenden Tieren 2 mal 24 Stunden, b) bei Sendungen mit Postnachnahme 7 Tage und c) bei sonstigen Sendungen 14 Tage von Tage nach dem Eintreffen gerechnet.

Seit dem 12. Dezember 1908 wurden auf Antrag von den Postämtern Postausweiskarten, gegen eine Schreibgebühr von 50 Pf. ausgestellt, die bei allen Postanstalten als Ausweis galten. Ihnen folgte am 1. Juni 1910 Postlagerkarten, die auf Antrag gegen eine Schreibgebühr von 25 Pf. ausgestellt wurden. Postlagerkarten berechtigen zur Empfangnahme gewöhnlicher Briefsendungen, die ohne persönliche Adresse unter der in der Karte angegebenen Nummer eingingen. Bedingung zur Nutzung postlagernder Sendungen war sie nicht.

Zwischen dem 6. Mai 1920 und dem 30. November 1923 wurde ein Zuschlag zur Beförderungsgebühr erhoben. Vom 1. Januar 1922 bis zum 30. November 1923 eine Gebühr, wenn man seine postlagernde Sendung außerhalb der Schalterstunden abholen wollte, oder nach einer solchen Nachfragte.

Seit 1929 wurde, unter anderem, für postlagernde Pakete eine Gebühr erhoben, bis zum 1. März 1963. Sie erscheint erst wieder am 1. Juli 1974 als Bereithaltungsgebühr, in Höhe der Paketzustellgebühr. Sie konnte vom Absender vorausentrichtet werden. Postlagerkarten waren in der sowjetische Besatzungszone nicht zugelassen.

[Bearbeiten] Praktische Hinweise

Folgende Adresse ist international üblich:

Name
poste restante
Main Post Office
Stadt
Land

Die Post kann bis zu einem Jahr oder länger gelagert werden, und wird dann meist an den Absender zurückgeschickt. Zum Abholen erkundigt man sich vorher nach dem richtigen Schalter. Bei großen Postämtern ist dies ein Sonderschalter. Die Post ist in asiatischen Ländern oft nach den Anfangsbuchstaben des Vornamens einsortiert. Manchmal werden auch ähnliche Buchstaben, wie „J“ und „I“, verwechselt. Also auch dort noch einmal nachgucken lassen. In einigen Ländern ist eine geringe Gebühr bei der Abholung fällig.


[Bearbeiten] Siehe auch

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