Polizeihauptkommissar
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Der Polizeihauptkommissar (PHK) ist ein Dienstgrad von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei (innerhalb der Schutzpolizei der Länderpolizeien und der deutschen Bundespolizei) in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD) auf der gehobenen Führungsebene.
PHK sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A11/A12 eingereiht. Es handelt sich um das zweite/dritte Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Sie sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft kraft Dienstgrad.
Polizeihauptkommissare nehmen in den meisten Bundesländern Führungsaufgaben (z.B. Dienstgruppenleiter (DGL) oder Zugführer in einer geschlossener Einheit) wahr oder werden als Wach-und Streifenbeamte eingesetzt, wo sie zumeist stellvertretende Dienstgruppenleiter sind.
Der nächsthöhere Dienstgrad ist Erster Polizeihauptkommissar (BesGr A13).
Das Dienstgradabzeichen besteht aus drei silbernen Sternen auf dunkelgrünem /dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt zur See aus einer Goldtresse à 8 mm zwischen zwei Goldtressen à 12 mm).
niedrigerer Dienstgrad Polizeioberkommissar |
aktueller Dienstgrad Polizeihauptkommissar |
höherer Dienstgrad Erster Polizeihauptkommissar |
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Einordnung: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst Alle Dienstgrade auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei. |