Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Peter Baumann (Psychiater) - Wikipedia

Peter Baumann (Psychiater)

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Peter Baumann (* 1935) ist ein Schweizer Psychiater, der als Sterbehelfer Beihilfe zum Freitod leistete.

[Bearbeiten] Leben

Baumann praktizierte 1971 bis 2003 in Zürich mit körperbezogenen Psychotherapien (Gestalttherapie, Primärtherapie, Bioenergetik, Heilendes Berühren). Fiel durch kritische Aussagen zur Militärpsychiatrie der Schweiz auf. Gründer der "Schweizerischen Ärztegesellschaft für Psycholytische Therapie", die mit Sondergenehmigungen den therapeutischen Gebrauch von LSD u. ä. studierte.

Baumanns Arbeit als Sterbehelfer begann 97 in der Sterbehilfe-Organisation "Exit (Schweiz)" in der Ethikkommission und als Vertrauensarzt. Die Organisation "Exit" verabreicht im legalen Rahmen Sterbenskranken, die ein Rezept dafür haben, ein tödliches Medikament (üblicherweise Natrium-Pentobarbital; Eine Organisation mit ähnlichem Vorgehen ist "Dignitas".)

Später ging Baumann einen Schritt weiter, indem er zwei psychisch kranken Sterbewilligen half. Er musste dazu andere Methoden verwenden, da Barbiturate hier illegal gewesen wären. (Barbiturate sind nicht mehr als Schlafmittel auf dem Markt, die moderneren Schlafmittel auch bei hoher Dosierung nicht letal.)

Baumann hat einen Zwangsneurotiker und eine schwer depressive Frau begleitet und dabei schwerwiegende juristische Konsequenzen in Kauf genommen. Die Basler Staatsanwaltschaft begann, wegen „Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Motiven“ gegen Baumann zu ermitteln. Ende 2002 leitete die Zürcher Ärztegesellschaft ein Verfahren gegen ihr Mitglied Baumann ein, dessen Tun mit den Standesregeln nicht mehr zu vereinbaren gewesen sei. Er kam seinem Ausschluss jedoch zuvor, indem er selber seinen Austritt einreichte. Verlassen hat er damit auch die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie.

2003 wurde bei einer Leiche eine Fingerabdruckspur gefunden, von der angenommen wird, sie stamme von Baumann, deren Beweiskraft aber zweifelhaft ist. Baumann wurde verhaftet. Er verneint jede Beteiligung oder Anwesenheit bei diesem Tod. Bei der Entlassung aus der Untersuchungshaft musste er das Versprechen ablegen, bis zum Ende des Verfahrens keine Suizidhilfe zu leisten. Damit ist auch der Verein "Suizidhilfe" (rund 150 Mitglieder) immobilisiert.

[Bearbeiten] Kritik

Bei dem begleiteten Mann verneint der Gerichtsmediziner die Urteilsfähigkeit, Baumann ist überzeugt, dass er urteilsfähig war und dass das Gutachten schwere formale Mängel aufweist, auf mangelhaften Unterlagen basiert, die Kriterien der Urteilsfähigkeit weder evaluiert noch prüft, das subjektive Empfinden und den Willen der Verstorbenen ignoriert und die fachärztliche Einschätzung des Gestorbenen durch Baumann ignoriert. Ende Juli 2006 wurde nach 5½-jähriger Dauer der Untersuchung Anklage erhoben. Der Prozess wird ergeben, ob die Kriterien für die Urteilsunfähigkeit weit oder eng zu fassen seien. Baumann findet, es wäre eine bürgerrechtliche Katastrophe, wenn die Logik der Gerichtsmediziner gerichtlich gestützt würde, indem damit eine potentielle rückwirkende Entmündigung Aller durch eine Staatspsychiatrie rechtens würde. Die Hauptverhandlung vor der ersten Instanz wird Ende Juni 07 stattfinden.

Baumann will über die nicht-ärztlichen Suizidformen aufklären. Depressionen seien grundsätzlich von vorübergehender Natur und nie “ausbehandelt“, sind sich viele Psychiater einig. Für Baumann ist dagegen die Autonomie vorrangig und das Recht auch der Depressiven, eine Therapie zu verweigern, die sie nicht mehr als sinnvoll erleben.

Die Nation war aufgewühlt, als am 15. Januar 2003 im Schweizer Fernsehen SF DRS1 in der Sendung "Rundschau" gezeigt wurde, wie Peter Baumann die depressive sechzigjährige und an den Rollstuhl gefesselte Heidi T. bei der Vorbereitung des selbstgewählten Todes begleitete (Aufzeichnungsdatum des Beitrags: 2. November 2002). Die Einen waren zutiefst berührt von der absoluten Stimmigkeit des Sterbeentschlusses und von der Redlichkeit von Baumanns Anliegen. Andere fanden, er sei ein Sadist und Verbrecher, sein Tun sei widerlich.

Baumann wird auch vorgeworfen, er handle nicht aus Mitleid, sondern nur aus eigenem Interesse. Er wolle bloss seinen Ansichten zum Durchbruch verhelfen und missbrauche die Suizidenten als Kampfmittel für seine politischen Absichten.

Man darf jedoch annehmen, dass die Thematik ihn tiefer beschäftigt. Seine Auseinandersetzung mit dem Thema Suizid begann schon mindestens 30 Jahre vorher. (Ein Tages-Anzeiger-Artikel von ihm vom 18. August 1973 zeigt es: "Ist Leben freiwillig?“), In der Arbeit mit Exit habe ihn während den Gesprächen mit den Sterbewilligen die Gereiftheit und Sicherheit ihres Wunsches beeindruckt und ihre Dankbarkeit, wenn die Hilfe zugesagt werden konnte.


[Bearbeiten] Weblinks

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