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Palästinensischer Legislativrat

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Der Palästinensische Legislativrat auch bekannt unter der englischen Bezeichnung Palestinian Legislative Council ist das Parlament der palästinensischen Gebiete und der palästinenischen Autonomiebehörde. Der Legislativrat ist ein Einkammer-Parlament mit 132 Sitzen, die je zur Hälfte über eine Listenwahl und über eine komplizierte Mehrheitswahl mit jeweils mehreren Sitzen je Wahlkreis vergeben werden. Die letzte Wahl fand am 25. Januar 2006 statt; die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

[Bearbeiten] Geschichte

Der Legislativrat wurde erstmal am 20. Januar 1996 als Provisorium aufgrund des als Oslo II bekannten Abkommens zwischen Israel und den Palästinensern sowie des Wahlgesetzes von 1995 gewählt. Durch das reine Mehrheitswahlrecht waren alleine 55 der 88 gewählten Abgeordneten Mitglieder der Fatah-Partei Jassir Arafats. Der Legislativrat hatte anfangs keine kodefizierten Kompetenzen. Die erste Legislaturperiode sollte ursprünglich zum Ende einer Übergangsphase, spätestens 1999 enden. Arafat verzögerte Neuwahlen jedoch immer weiter, sodass erst nach seinem Tod ein neues Wahlgesetz beschlossen und Neuwahlen angesetzt werden konnten. Diese fanden Anfang 2006 statt.

Arafat verzögerte auch das bereits 1997 vorgelegte, sogenannte Basic Law, das die Gesetzgebungskompetenz und das Budgetrecht des Legislativrates festlegte, immer weiter; es trat erst 2002 in Kraft; auch der Premierminister und das Kabinett sind seit 2003 vom Vertrauen des Rates abhängig.

Bei den Wahlen 2006 gewann die Hamas mit 74 von 132 Sitzen die absolute Mehrheit; die Fatah konnte dagegen nur noch 45 Sitze erringen.

[Bearbeiten] Wahlrecht

Von den 132 Sitzen des Legislativrates werden je 66 durch zwei sich stark unterscheidende Verfahren bestimmt. Dabei stimmt jeder Wahlberechtigte für beide Verfahren gleichzeitig, aber getrennt ab. Die eine Hälfte der Mandate wird durch einfache Verhältniswahl mit einer 2%-Sperrklausel vergeben. Die übrigen 66 Sitze werden durch Mehrheitswahl über 16 Wahlkreise vergeben. Jeder dieser Wahlkreise entsendet entsprechend seiner Bevölkerungsstärke ein bis neun Abgeordente in den Legislativrat. Eine Besonderheit ist, dass in vier Wahlkreisen ein bzw. zwei Sitze für Kandidaten der christlichen Minderheit reseviert sind.

Die Wähler dürfen in jedem Wahlkreis maximal so vielen Kandidaten je eine Stimme geben, wie der Wahlkreise Abgeordente ensenden darf. Gewählt sind die Kandidaten mit den jeweils meisten Stimmen.

Das Wahlgesetz von 2005 enthält in Artikel 5 zudem ein System einer Frauenquoten für die Wahlvorschläge. Damit wird bewirkt, dass mindestens jeder dritte bis fünfte über das Verhältniswahlverfahren gewählte Abgeordnete eine Frau sein muss.

[Bearbeiten] Weblinks

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