Organe der öffentlichen Aufsicht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Organe der öffentlichen Aufsicht werden in Österreich alle staatlich bestellten Organe, die mit der Aufsicht über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen durch die Menschen betraut sind, bezeichnet. Dazu gehören
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (z. B. Polizisten)
- Straßenaufsichtsorgane
- Forstschutzorgane
- Gewässerschutzorgane
- Eisenbahnaufsichtsorgane
- Aufsichtsorgane nach landesrechtlichen Vorschriften (z. B. Naturwachtorgane)
- Aufsichtsorgane zur Überwachung der Parkgebührenordnungen
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |