Mitflugzentrale
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Ähnlich wie bei einer Mitfahrzentrale Mitfahrgelegenheiten angeboten werden, werden bei einer Mitflugzentrale gegen Kostenbeteiligung Mitflieg-Gelegenheiten (MFG) angeboten. Nach einem Höhepunkt um 2000 ist bis zum Jahr 2005 das Angebot auf nahezu Null gesunken.
[Bearbeiten] Funktionsweise
Privatpiloten müssen eine gewisse Anzahl von Flugstunden nachweisen, um ihre Fluglizenz behalten zu können. Da das Chartern eines Flugzeuges jedoch teuer ist, bieten sie oftmals Mitfluggelegenheiten an, um die Kosten zu mindern. Dabei geht es nicht um wirtschaftlichen Gewinn – die meisten haben ohnehin keine kommerzielle Fluglizenz.
[Bearbeiten] Kosten
Die Kosten für den Flug werden auf alle beteiligten Personen (Passagiere wie Pilot) gleichmäßig aufgeteilt. Dabei fallen Charterkosten für die Maschine an, Flugbenzin sowie Flughafen- und Landegebühren. Als Richtwert kann man etwa 50–70 Euro pro Flugstunde ansetzen.