Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:Marke (Rechtsschutz) - Wikipedia

Diskussion:Marke (Rechtsschutz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Marken-Klassen

Es fehlt mir noch ein Hinweis auf die verschiedenen Klassifizierungssysteme (Wien, Nizza, ....). Im Zusammenhang mit Marken sicherlich erwähnenswert. [[Benutzer:ahatzis|Anastasios]] 17:53, 8. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] Gemeinschaftsmarke

Es fehlt auf dieser Seite jeder Hinweis auf die Wirksamkeit einer Gemeinschaftsmarke in Deutschland. Wass haltet Ihr davon? --Godendorff 14:24, 17. Jan 2006 (CET)

Es heißt im letzten Absatz so schön: ...wäre Alexander Deichsel zu nennen.

Ist er nun zu nennen oder nicht? Der Konjunktiv scheint mir hier unangebracht.

[Bearbeiten] TM oder C

Was ist der Unterschied dieser beiden Kürzel und wann muss ich welches verwende? Heißt es z.B. Microsoft Word(c) oder Microsoft Word (tm)? DiV, Flominator 18:42, 19. Mai 2005 (CEST)

(c) steht für Copyright, dazu gibt es auch ein eigenes Zeichen. MS WORD ist natürlich als komplexe Software vom Urheberrecht (so und nicht anders heisst das hierzulande, was in anderen, von uns ganz verschiedenen Rechtsordnungen als Copyright bezeichnet wird und es sollte niemand auf die Idee kommen, in Deutschland vom Copyright zu sprechen, sonst kriegt er schweren Ärger mit Benutzer:Historiograf) automatisch (also ohne irgendeine Anmeldung oder Eintragung) geschützt. Zugleich ist MS WORD auch eine eingetragene Marke (Trademark = TM). Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, wird hier aber nur zu gern durcheinandergeworfen, weil es die Lieblingsbeschäftigung von Wikipedianern ist, im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ein stabiles Achtelswissen beizubehalten und sich von irgendwelchen Artikeln oder Diskussionsseiten ja nicht belehren zu lassen oder gar mal ins WWW zu gucken. --Historiograf 00:38, 24. Mai 2005 (CEST)

Genau der, auf den ich gewartet hatte. Dankeschön und noch weiter: Wenn ich jetzt also einen Text (kein WP) schreibe und es dort erwähne, was klatsche ich dann dahinter? C, TM, beides oder nichts? DiV & N8, --Flominator 00:40, 24. Mai 2005 (CEST)
Kommt auf den Text drauf an. Es gibt viele Texte, in denen gar nichts erforderlich ist. Nötig wäre allenfalls TM --Historiograf 02:54, 24. Mai 2005 (CEST)
Wovon hängt es ab, ob es nötig ist? --Flominator 13:40, 24. Mai 2005 (CEST)

EOD. Wenn es nicht um die Wikipedia geht, ist dies das falsche Forum. Du willst nicht schreiben, was du vorhast und ich möchte dir nicht mehr helfen. Punkt. --Historiograf 15:31, 24. Mai 2005 (CEST)

Hab ich dach Recht verstanden, für bedarf es keinen offiziellen Eintrag( Demnach ist "kostenlos") -- 83.78.166.7 15:49, 21. Apr 2006 (CEST)

Ich kann mir vorstellen, dass die Frage von allgemeinem Interesse ist. Vielleicht sollte in dem Artikel kurz erwähnt werden, ob Warenzeichen in Deutschland hinter einem Markennamen stehen müssen. --85.181.105.41 00:17, 21. Dez 2005 (CET)

Auf der offiziellen DPMA Seite steht ganz klar geschrieben: Das Zeichen ™ (für „Trademark") hat dagegen seinen rechtlichen Hintergrund im anglo-amerikanischen Rechtsraum.

Genau, ™ sollte nur verwendung finden, wenn die Marke als Trademark (Amerika) eingetragen ist. Für Europäische Marken gilt analog ®. Grundsätzlich sollte immer die vom jeweiligen Markenregister vorgeschriebene Kennzeichnung verwendet werden. Alles andere ist mindestens als Täuschung zu werten. © hat damit gar nix zu tun. In der Schweiz scheint es noch anders geregelt zu sein. [1]
Muß nicht eine (Wort)Marke als solche gekennzeichnet sein, wenn sie hier erwähnt wird?
Müßte dann nicht auch am Ende jedes Artikels (wegen GFDL Artikelweise), oder zumindest an einer Stelle verlinkt eine Liste stehen, welche die Marken und die entsprechenden Inhaber aufführt? --84.190.127.13 13:12, 14. Feb 2006 (CET)
Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig. Auf Basis des Wettbewerbsrechts hat das LG München in der Angabe (TM) eine Irreführung gesehen, das LG Essen hat in einem ähnlichen Fall gerade keine Irreführung gesehen. Für die Praxis heißt das, besser (R), aber nur, wenn die Marke auch eingetragen und das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Eine weitere Frage hat sich ergeben, ob ein Markeninhaber auch Waren, für die die Marke nicht eingetragen ist, mit (R) kennzeichnen darf. Hier hat das LG München entschieden, daß dies möglich ist, sofern die Marke auch für geschützte Waren entsprechend - mit (R) - verwendet wird. -- PAss. Martin Steinmetz 15:17, 14. Feb 2006 (CET)
Wozu ist dann noch das Urheberrecht? Eigentlich schützt doch dieses auch schon...
Nein, Urheberrecht schützt einen bestimmten (Text-)Artikel oder eine Graphik. Eine Marke schützt -ganz grob gesagt - die Verwendung eines Zeichens zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung. Auch die Schutzvorraussetzungen sind ja grundverschieden. --PAss. Martin Steinmetz 14:05, 10. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Gesetzliche Grundlagen

Hi. Ich wollte nicht so vorlaut sein und gleich Vorlage:Deutschlandlastig einfügen, aber die Bezugnahmen auf MarkenG sollten jedesmal eindeutig als deutsches MarkenG eingetragen werden. (Ich weiß, es ist erwünscht, mutig zu sein, aber ich kenne mich nicht mit der ges. Grundlage in AT/CH aus.) -- Fleasoft 10:12, 28. Jul 2005 (CEST)

Das MarkenG ist ja im Wesentlichen die Umsetzung der MarkenRiLi. Österreich muss das als EG-Mitglied auch so umgesetzt haben. Für die Schweiz kann ich keine Aussage treffen. --Godendorff 14:23, 17. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Verlust des Markenschutzes bei Begriffsmonopolen

Gibt es dafür weitere Beispiele, speziell in Deutschland? --Suricata 21:37, 11. Okt 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!


--Zwobot 13:10, 19. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] (P) in der Musik

Auf CDs sieht man auch öfter mal (auch zusätzlich zum (c)) ein eingekringeltes P: (P). Ich habe bisher in Wikipedia noch nichts darüber gefunden, gehört aber evtl. auch in diesen Artikel, oder? --84.135.45.211 20:49, 23. Jan 2006 (CET)

Das (c) meint das Copyright an den Songs, schützt also den "kompositorischen Akt", das (p) hingegen schützt die Produzentenrechte (da die Produktion im Studio mit erheblichem Aufwand und Fachwissen verbunden ist und somit als schützenswerte geistige Urheberleistung gewertet wird).

[Bearbeiten] Grausam

Ich werde demnächst grausam sein und den Artikel etwas "aufräumen", d.h. neu strukturieren. Ich versuche dabei - soweit ich das kann - die Vorschläge in dieser Diskussion mit einzuarbeiten. Bitte meldet euch, wenn ich euch zu weit gehe... -- PAss. Martin Steinmetz 23:04, 24. Jan 2006 (CET)

sei mutig! --Historiograf 23:29, 24. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Anleitung für Beachtung von Markenrechten

Eine Anregung für einen weiteren Abschnitt im Text: Mir ist (als ausgewiesenem Nicht-Experten :-) nicht klar, wie ich eigentlich die Markenrechte eines anderen beachte! Beispielsweise wird ja oft auch bei wissenschaftlichen Arbeiten ein (c) oder (TM) an die entsprechende Marke angehängt ... Ist das unbedingt nötig? Oder reicht ein Satz "Die Rechte an in diesem Text verwendeten Marken und Warenzeichen werden beachtet"? Oder brauch mich Markenrecht in allgemeinen Texten überhaupt nicht interessieren?

--195.4.213.104 17:21, 7. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Prüfung auf „absolute Schutzhindernisse“ beim DPMA

Was ich aus dem Artikel nicht entnehmen kann: gibt es eine Möglichkeit für Unbeteiligte, diese Prüfung anzufechten? Beispiel: Die Rutenfestkommission Ravensburg hat sich das Wort "Rutenfest" als Wortmarke eintragen lassen. Das halte ich für absolut unzulässig (den Begriff und das Fest gibt es seit dem 16. Jahrhundert, und er bezeichnet ein von der ganzen Stadt inclusive Privatleuten gefeiertes Fest, nicht nur irgendeinen ofiziell veranstalteten Rummel mit Festzug und Biergarten. Außerdem gibt es noch mehr Fest im süddeutschen Raum, die so heißen). Was könnte man gegen so etwas machen? Wenn ich jetzt z. B. gerne ein T-Shirt "Rutenfest 2006" mit irgendeinem lustigen Spruch drucken will (alternativ: auch verkaufen) will, hab ja auch kein älteres Markenrecht. Bei "WM 2006" dürfte ja ein ähnliches Problem bestanden haben. Die Vorgehensweise wird mir aus dem Artikel leider nicht klar. --AndreasPraefcke ¿! 12:49, 17. Mai 2006 (CEST)

Als alter Ravensburger werde ich da vielleicht noch was dazu schreiben... --PAss. Martin Steinmetz 13:55, 26. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Was bedeutet (U)?

Ich habe heute auf einer US-amerikanischen Lebensmittelpackung neben ® auch noch ein eingekreistes U gesehen. Weiß jemand, was das bedeutet? --RokerHRO 18:50, 24. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Und was verletzt ein Markenrecht ?

Der Artikel erklärt ganz gut, woher die Bezeichnung kommt und wie man eine Marke eintragen lassen kann, aber ich hab' leider nichts dazu gefunden, was denn nun eine Verletzung der Marke ist: Darf ich mein Produkt so nennen, wie jemand der die Marke eingetragen hat (ziemlich sicher nicht), darf ich erwähnen, dass ich das mit der Marke gekenzeichnete Produkt verwende ...

Das ist im Abschnitt "Rechte aus der Marke" zu finden. Dieser ist aber - zugegeben - etwas kurz geraten und vieleicht auch noch nicht ganz laienverständlich. Wenn ich Zeit hab, kümmer ich mich drum. Und: Bitte immer Zeitstempel verwenden!! --PAss. Martin Steinmetz 19:02, 8. Okt 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Was bedeutet WZG?

der Artikel WZG ist ein Redirect auf diesen Artikel hier. Da ich nach WZG gesucht habe und damit den Fächerverbund Welt-Zeit-Gesellschaft an baden-württembergischen Hauptschulen meinte, würde mich interessieren, was in dem Zusammenhang hier damit gemeint ist, vielleicht muss da ja mittelfristig auch mal an eine Begriffsklärung gedacht werden. **Louis Bafrance 16:49, 13. Nov. 2006 (CET)

Warenzeichengesetz --Andrsvoss 18:15, 13. Nov. 2006 (CET)

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