Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Magnus II. (Mecklenburg-Schwerin) - Wikipedia

Magnus II. (Mecklenburg-Schwerin)

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Magnus II. (* 1441; † 20. November 1503 in Wismar) war Herzog von Mecklenburg.

Magnus war ein energischer, tatkräftiger Fürst, hatte schon zu Lebzeiten seines Vaters Heinrich IV., der sich mehr und mehr einem genusssüchtigen Wohlleben ergab, mit seinen älteren Brüdern Albrecht und Johann den tätigsten Anteil an den Regierungsgeschäften übernommen und gelangte bald nach des Vaters Tode (1477) durch den frühen Heimgang der beiden älteren genannten Brüder im Jahr 1483 tatsächlich zur Alleinregierung, da sein nunmehr einziger jüngerer Bruder Balthasar sich fast gar nicht um Regierungssachen kümmerte. Johann war schon 1474 vor dem Vater gestorben und hatte die Herzogin Sophie von Pommern als trauernde Braut hinterlassen, welche später Herzog Magnus selbst heimführte.

Magnus war von vornherein bestrebt die Schulden, welche durch die verschwenderische Hofhaltung seines Vaters übermäßig angewachsen waren, zu verringern. Er schränkte seine eigene Hofhaltung in jeder Weise ein, löste verpfändete Güter und Regalien aus und suchte durch außerordentliche Beden den zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen. Hierüber aber geriet er mit den beiden dem Hansebund angehörenden Städten Rostock und Wismar, welche als solche den Herzögen gegenüber stets eine selbstständigere Stellung geltend machten, in Streitigkeiten, die namentlich mit Rostock auch wegen gleichzeitig beabsichtigter Fundierung eines Domstiftes daselbst nach langjährigen Verhandlungen endlich zu offenen Feindseligkeiten führten. Bei Gelegenheit eines Streifzuges der Rostocker geriet Magnus sogar in äußerste Lebensgefahr und wurde nur durch die Entschlossenheit seiner nächsten Begleitung, welche sich im dichtesten Handgemenge bedeckend über ihn warf, mit knapper Not gerettet. Nach fast zehnjährigem Streit musste Rostock sich endlich zu einem Vergleich verstehen, in welchem es gegen die Anerkennung des Domstifts und nicht unerhebliche Geldbußen die Bestätigung aller Privilegien und die Lösung von Bann und Interdikt, welche die Herzöge Magnus und Balthasar vom Kaiser und Papst erwirkt hatten, erkaufte.

Außer diesen Fehden im eigenen Lande nahm Magnus nach der Weise der damaligen Zeit, wo Fehden wegen Erb-, Lehn- und Grenzstreitigkeiten der Fürsten untereinander oder mit ihren Vasallen an der Tagesordnung waren, auch an den Streitigkeiten benachbarter Fürsten wiederholt den tätigsten Anteil, sei es durch Kampf oder durch Vermittelung zwischen den streitenden Parteien. Manche andere Unternehmungen zum Wohl seines Landes, wie die beabsichtigte Kanalverbindung der Ostsee mit der Elbe und Nordsee durch den Schweriner See, sowie auch die Verbesserung des Gehaltes der mecklenburgischen Landesmünze musste der Herzog wegen Mangels der nötigen Mittel anstehen lassen. Der beklagenswerte Aberglaube der Zeit bezüglich angeblich blutender, von den Juden entweihter Hostien verleitete auch Magnus zur Bestätigung des so harten kirchlichen Urteils, wodurch 27 Juden in Sternberg 1492 dem Feuertod zum Opfer fielen. Weitere historisch bedeutsame Taten Magnus' sind nicht bekannt.

Doch hatte er in seinem häuslichen Leben die Genugtuung, noch bei seinen Lebzeiten zwei seiner Töchter mit angesehenen deutschen Fürsten zu vermählen, wodurch seine Tochter Anna die Stammmutter der hessischen und Sophie die der Ernestinischen regierenden Linie wurde, während, freilich erst nach seinem Ableben, seine jüngste Tochter Katharina als Mutter des berühmten Herzogs Moritz von Sachsen selber zu Ruhm gelangte. Magnus starb 1503 in Wismar und wurde später feierlich in der Kirche in Doberan beigesetzt.

[Bearbeiten] Literatur

Rudloff, Mecklenb. Gesch. Thl. 2, Abthl. 3 u. 4. v. Lützow, Gesch. Mecklenburgs, Thl. 2. Schröder, Papist. Mecklenburg, Bd. II. L. Schultz.


Dieser Artikel beruht auf dem gleichnamigen Artikel in der Allgemeinen Deutschen Biographie, Band 20, S. 68. Die Urheberrechte sind abgelaufen.

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