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Leichenschändung

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Unter Leichenschändung versteht man den missbräuchlichen Umgang mit den sterblichen Überresten Verstorbener, also Leichenteilen oder Asche. In Deutschland wird darunter auch die Verunstaltung von Begräbnisstätten verstanden.

Im Strafgesetzbuch (§ 168) wird der Tatbestand als Störung der Totenruhe bezeichnet.

Im Allgemeinen kommt Leichenschändung vor allem in Zusammenhang mit Nekrophilie, grobem Unfug und dem gezielten Versuch der Herabwürdigung eines Verstorbenen oder dessen Religions- oder Gruppenzugehörigkeit vor.

Bedeutung erlangt der Straftatsbestand aber auch im Zusammenhang mit Begräbnisritualen, wobei es in Deutschland nicht erlaubt ist, Verstorbene außerhalb speziell dafür bestimmter Bereiche (Friedhöfe) zu beerdigen. In anderen Staaten ist es dagegen beispielsweise möglich, Tote im häuslichen Garten zu begraben.

In früheren Zeiten war der Umgang mit Überresten Verstorbener weit zwangloser; so gibt es vor allem aus Pestzeiten Kunstwerke aus menschlichen Gebeinen. Noch im 19. Jahrhundert wurden pulverisierte Mumien als Heilmittel verkauft.

Während der Zeit der NS-Diktatur wurden in deutschen Konzentrationslagern für die SS-interne Verwendung Lampen aus menschlichen Schädeln und (tätowierter) Haut hergestellt sowie Schuhe aus den gefilzten Haaren Toter für die Verwendung bei der Marine, angeblich auch zum Teil Seife aus Knochen, was aber zweifelhaft ist (siehe dazu ausführlich: Weblink). Richtig ist, dass in der Nachkriegszeit eine solche angebliche Produktion gängige Redewendung unter überlebenden Juden war, auch in der Literatur der Zeit (Belletristik) als Topos vorkommt, z. B. 1967 in Romain Garys La Danse de Gengis Cohn (nur im frz. Original bzw. der engl. Übers.). Solche Bemerkungen, die auch als Drohung gegen Nazi-Opfer üblich waren, beziehen sich eher auf die übliche Reststoff-Sammlung der Nazis. Die Presse im Deutschen Reich mahnt: "Weg mit alten Knochen? Nein! Denn aus ihrem Fett gewinnen wir Stearin, Olein, Seife und Glyzerin, die Grundstoffe für viele chemische und kosmetische Präparate!" vom 22. Oktober 1943.

In der Forschung werden menschliche Bestandteile, z. B. Gewebeproben zu Lehrzwecken häufiger verwendet; Gunther von Hagens hat mit seiner Plastiniertechnik eine weitere Möglichkeit gefunden, Tote zu konservieren; seine Ausstellung „Körperwelten“ traf allerdings auf ein geteiltes Echo, da er eindeutig eher künstlerische als wissenschaftliche Ambitionen verfolgte.

Bemerkenswerterweise war ausgerechnet die medizinische Sektion im europäischen Mittelalter lange untersagt, ehe sie sich mit der beginnenden Neuzeit bei der Ausbildung von Ärzten durchsetzen konnte.

Der Abscheu gegenüber menschlichen Überresten rührt von einem kulturell bedingten Tabu her; in anderen Kulturen war es beispielsweise üblich, verstorbene Verwandte oder getötete Krieger zu verspeisen (Kannibalismus). Möglicherweise hat die Abscheu aber auch einen gesundheitlichen Hintergrund: Im Mittelalter hatte man Angst vor Leichengift. Die Krankheit Kuru wird ausschließlich durch das Verspeisen von Leichen übertragen.

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