Landesparlament
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Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Bundesländer.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Deutschland
In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft. Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.
[Bearbeiten] Wie gewählt wird
Das Bundesland ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.
Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Danach gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhangs- und Ausgleichsmandat).
Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entscheidet sich der Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei in Baden-Württemberg die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wird. In Bremen, im Saarland und - bis einschließlich der Wahl vom 29. Februar 2004 - in Hamburg gibt es nur eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.
Infolge eines Volksentscheides vom 13. Juni 2004 wird in Hamburg ab der nächsten Bürgerschaftswahl (voraussichtlich Anfang 2008) ein Wahlverfahren eingeführt, in dem den Wählern mehr Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlamentes durch die Wahl in offenen Listen in Mehrmannwahlkreisen gegeben wird.
[Bearbeiten] Die einzelnen Landesparlamente in Deutschland
[Bearbeiten] Flächenländer
In den 13 Flächenländern tragen die Landesparlamente die Bezeichnung Landtag:
- Land Baden-Württemberg: Landtag von Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern: Bayerischer Landtag
- Land Brandenburg: Landtag Brandenburg
- Land Hessen: Hessischer Landtag
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Landtag Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen: Niedersächsischer Landtag
- Land Nordrhein-Westfalen: Landtag Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfälzischer Landtag
- Saarland: Landtag des Saarlandes
- Freistaat Sachsen: Sächsischer Landtag
- Land Sachsen-Anhalt: Landtag Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein: Landtag Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen: Thüringer Landtag
[Bearbeiten] Stadtstaaten
In den 3 Stadtstaaten werden die Landtage wie folgt bezeichnet:
- Land Berlin: Abgeordnetenhaus von Berlin
- Freie Hansestadt Bremen: Bremische Bürgerschaft
- Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburgische Bürgerschaft
[Bearbeiten] Statistiken deutscher Landesparlamente
[Bearbeiten] Sitzverteilung
siehe: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten
[Bearbeiten] Frauenanteil
Anteil der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten:
(Stand - wenn nicht ausdrücklich erwähnt - Januar 2003)
- Baden-Württemberg (5. Juli 2006): 23,7 %
- Bayern (21. September 2003): 26,7 %
- Berlin: 33,3 %
- Brandenburg: (26. Januar 2006) 43,0 %
- Bremen: 45,0 %
- Hamburg (29. Februar 2004): 37,2 %
- Hessen (2. Februar 2003): 30,9 %
- Mecklenburg-Vorpommern: 32,4 %
- Niedersachsen (2. Februar 2003): 33,3 %
- Nordrhein-Westfalen (22. Mai 2005): 28,7 %
- Rheinland-Pfalz: 31,7 %
- Saarland: 33,3 %
- Sachsen: 35,0 %
- Sachsen-Anhalt: 31,3 %
- Schleswig-Holstein: 37,1 %
- Thüringen: 34,1 %
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich tragen alle Landesparlamente die Bezeichnung Landtag, auch das der Gemeinde Wien.
[Bearbeiten] Literatur
- Siegfried Mielke/Werner Reutter: Länderparlamentarismus in Deutschland; Wiesbaden 2004, ISBN 3825282554
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Baden-Württemberg: | http://www.landtag-bw.de |
Bayern: | http://www.bayern.landtag.de |
Berlin: | http://www.parlament-berlin.de |
Brandenburg: | http://www.landtag.brandenburg.de |
Bremen: | http://www.bremische-buergerschaft.de |
Hamburg: | http://www.hamburg.de/StadtPol/Brgschft |
Hessen: | http://www.hessischer-landtag.de/ |
Mecklenburg-Vorpommern: | http://www.landtag-mv.de/ |
Niedersachsen: | http://www.landtag-niedersachsen.de |
Nordrhein-Westfalen: | http://www.landtag.nrw.de/ |
Rheinland-Pfalz: | http://www.landtag.rlp.de |
Saarland: | http://www.landtag-saar.de |
Sachsen: | http://www.landtag.sachsen.de |
Sachsen-Anhalt: | http://www.landtag.sachsen-anhalt.de |
Schleswig-Holstein: | http://www.sh-landtag.de |
Thüringen: | http://www.landtag.thueringen.de |