Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Laesio enormis - Wikipedia

Laesio enormis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Laesio enormis (lateinisch, wörtlich: erhebliche Schädigung), deutsch auch Verkürzung über die Hälfte, ist ein Rechtsinstitut mit Ursprung im römischen Recht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Österreich

Erhält bei einem entgeltlichen Geschäft eine Partei weniger als die Hälfte dessen, was sie der anderen Partei gibt, kann sie den Vertrag anfechten (§ 934 ABGB). Es wird der gemeine Wert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses herangezogen.

Beispiel: Jemand bezahlt für einen Gebrauchtwagen, der nur 4000 € Wert ist, über 10000 €.

Der andere Teil kann die Anfechtung dadurch abwenden, dass er sich bereit erklärt, den vollen gemeinen Wert zu zahlen, bzw. rückzuerstatten (im Beispiel: 6000 €).

Eine Ausnahme besteht, wenn der Erwerber erklärt, die Sache zum vereinbarten Entgelt aus besonderer Vorliebe zu kaufen ("Liebhaberei"), oder ihren wahren Wert gekannt hat.

Weitere Ausnahmen:

  • Kauf in Bausch und Bogen
  • Gemischte Schenkung
  • Gerichtliche Versteigerung
  • Vergleich
  • Glücksverträge
  • Wenn sich der eigentliche Wert nicht (mehr) erheben lässt
  • Vermögensaufteilung im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung

Die Anwendung des § 934 ABGB kann nicht schon bei Vertragsschluss (wohl aber ggf. danach) ausgeschlossen werden. Die Anfechtung muss innerhalb von drei Jahren ab Vertragsschluss gerichtlich geltend gemacht werden; ein Partner, für den der Vertrag ein Handelsgeschäft ist, kann sich gemäß § 351a öHGB nicht darauf berufen.

Im Falle einer nachträglichen laesio enormis gilt § 1048 ABGB.

[Bearbeiten] Deutschland

Das deutsche Zivilrecht kennt keinen geschriebenen Grundsatz der laesio enormis. Der Bundesgerichtshof geht aber in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn die Gegenleistung im Wert um mehr als die Hälfte hinter dem Wert der Leistung zurückbleibt. Zusätzlich ist allerdings subjektiv erforderlich, dass die bevorteilte Vertragspartei das Ungleichgewicht erkannt oder sich dieser Erkenntnis fahrlässig verschlossen hat.

[Bearbeiten] Schweiz

Das Schweizerische Obligationenrecht ordnet in seinem Art. 21 ("Übervorteilung") folgendes an: "Wird ein offenbares Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des andern herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen" (Abs. 1). "Die Jahresfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages" (Abs. 2). Die Bestimmung ist bislang nicht häufig angewendet worden, wobei aber doch auf das neuere Leiturteil des Schweizerischen Bundesgerichts BGE 123 III 292 zu verweisen ist.

[Bearbeiten] Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -