Krebsregister
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Ein Krebsregister (Krebs, Register) ist eine systematische Sammlung von Informationen zu Tumorerkrankungen (der Begriff Krebserkrankungen wird praktisch synonym verwendet).
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[Bearbeiten] Unterscheidung nach Hauptzielsetzung
Man unterscheidet epidemiologische Krebsregister und klinische Krebsregister.
Mit epidemiologischen Krebsregistern wird das Krebsgeschehen, d.h. wie häufig bestimmte Tumorerkrankungen in einer Region auftreten, beobachtet. Über zeitliche Vergleiche innerhalb einer Region oder aus Vergleichen von Regionen untereinander wird festgestellt, ob irgendwo Häufungen von Erkrankungen auftreten (zeitliches und räumliches Monitoring). Im zweiten Schritt muss dann in der Regel über gezielte Untersuchungen versucht werden, die Ursachen für die Häufung festzustellen, natürlich mit dem Ziel, die Ursache möglichst zu beseitigen.
Klinische Krebsregister zielen darauf, die Behandlung von Tumorerkrankungen zu verbessern. Dazu müssen zunächst relativ detailliert Daten zur Erkrankung und zur Therapie gesammelt werden. Verbesserungen können über folgende Verfahren erzielt werden:
- Vergleich von Therapien miteinander - welche Therapie ist bei welchem Krankheitsstadium am besten geeignet?
- Vergleich von Therapeuten untereinander - welcher Therapeut oder welches Krankenhaus erzielt bei gleicher Ausgangssituation und gleicher Therapie die besseren Ergebnisse und warum? (so genanntes Qualitätsmanagement)
- Optimierung der individuellen Betreuung. Über Erinnerungsverfahren wird sichergestellt, dass Therapien und Nachsorgeuntersuchungen zu optimalen Zeitpunkten stattfinden. Über gegenseitige Information (Register als Informationsdrehscheibe) wird sichergestellt, dass jeder an der Betreuung beteiligt die optimale Information zur Verfügung hat.
[Bearbeiten] Qualitätskriterien
Damit epidemiologische Register wirklich gute Ergebnisse liefern können, müssen mehr als 90%, besser 95% aller Neuerkrankungen in der betreffenden Registerregion auch gemeldet werden (so genannte Vollzähligkeit).
Damit klinische Register wirklich gute Ergebnisse liefern können, müssen die Erkrankungen der jeweiligen Therapieeinrichtung (Arzt/Krankenhaus) vollzählig erfasst werden. Darüber hinaus ist es wichtig, auch den gesamten Erkrankungsverlauf vollständig zu erfassen und nicht etwa nach der Therapie aufzuhören.
Optimalerweise arbeiten klinische und epidemiologische Krebsregister zusammen, so dass der Arzt nur an das klinische Register melden muss und diese Meldung dann an das epidemiologische Register weitergeleitet wird.
Um die ermittelten Zahlen sowohl räumlich (international) als auch zeitlich leicht vergleichen zu können werden sie oft auf eine Referenzbevölkerung normiert. In der Krebsforschung wird meistens die Referenzpyramide nach Segi benutzt.
[Bearbeiten] Verbreitung in Deutschland
Bis in die Gegenwart (2005) existiert in Deutschland kein bundesweit arbeitendes Krebsregister, sondern eine Reihe Landesregister, die teilweise eine lange Tradition haben.
Krebsregister gibt es in den meisten Ländern flächendeckend; Ausnahmen sind Hessen (nur im Regierungsbezirk Darmstadt) und Nordrhein-Westfalen (ab 2006 flächendeckend). In Baden-Württemberg wird derzeit ein neues Gesetz vorbereitet. Diese unterschiedlichen Regeln sind Folge des bundesdeutschen Föderalismus, da die Bundesländer mit ihrer Wissenschafts- und Kulturhoheit zuständig sind.
[Bearbeiten] Weblinks
- Thema Krebs im Robert-Koch-Institut, Zahlen und Kontaktadressen für epidemiologische Register
- Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister e.V. (GEKID e.V.) mit Übersicht über den Stand einzelner epidemiologischer Krebsregister in Deutschland
- Liste deutscher Tumorzentren (Träger klinischer Register)
- Dokumentationssoftware für klinische Krebsregister
- Ärzteschaft begrüßt NRW-Initiative für Landes-Krebsregistergesetz 21. Oktober 2004
[Bearbeiten] Gesetze
- Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRG)
- Bremer Krebsregistergesetz (BremKRG)
- Hamburgisches Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG) (pdf)
- Hessisches Krebsregistergesetz (HKRG)
- Niedersächsisches Krebsregistergesetz (GEKN) (pdf)
- Krebsregistergesetz NRW (KRG NRW) (pdf)
- Landeskrebsregistergesetz Rheinland-Pfalz (LKRG)
- Saarländisches Krebsregistergesetz (SKRG)
- Landeskrebsregistergesetz Schleswig-Holstein (LKRG)
- Landesgesetze und Staatsvertrag für das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen