Kirchenpatron
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Kirchenpatron wird verwendet für
- einen Schutzheiligen einer Kirche
- einen Kirchherr oder Kirchenherr, welcher das Amt eines Kirchenpatronats ausführt
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |