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Jugendbeteiligung

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Beteiligung, also sich einbringen, wird von den meisten Jugendlichen breiter Verstanden als ausschließlich reine politische Beteiligung (wie Wahlen, Parteimitgliedschaften, Mitarbeit in politischen Organisationen, etc..). Sie bedeutet aktive Teilnahme an den Prozessen des Lebens (Familie, Schule, Verein, Gemeinde, etc…). In all diesen Bereichen kann von der Beteiligung Jugendlicher profitiert werden. Gleichzeitig bedeutet mehr Beteiligung, dass Erwachsene lernen müssen, Macht abzugeben. Einzelne Beteiligungsformen bauen aufeinander auf. Sie sind ohne Bildung undenkbar, Bildung ist aber auch ohne Beteiligung undenkbar. Wer schon zuhause lernt sich einzubringen, wird den Mut haben, sich auch in der Schule einzubringen und darüber hinaus einzubringen. Beteiligung ist kein Mittel zum Abbau von Benachteiligung, aber ohne Beteiligung wird der Abbau von Benachteiligung nicht gelingen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Weltaktionsprogramm der Vereinten Nationen

WPAY, das World Programm for the action on youth, ist ein Programm der VN, welches im Jahr 2005 gestartet wurde. Es beschäftigt sich mit der Verbesserung der Situation Jugendlicher. In dessen Rahmen wurden auch die Welt Jugend Berichte 2003 und 2005 durch den Generalsekretär der UN erstellt. Im Internet: http://www.un.org/esa/socdev/unyin/ga60.htm

Darüber hinaus beschäftigten sich die VN auch in einer speziellen Kinderrechtskonvention, im Rahmen der UNESCO und anderer Programme mit der Beteiligung von Jugendlichen. Die EU Kommission hat ein eigenes Weißbuch „Ein neuer Schwung für Jugendpolitik in Europa“ erstellt.

[Bearbeiten] Orte der Beteiligung

Schulen „Schule muss gerecht gestaltet werden und darf nicht länger ein Ort sein, den Kinder und Jugendliche notgedrungen und ohne Motivation besuchen.“ Die Schule ist ein zentraler Punkt in dem Informationen „verteilt“ werden. Erfolgreicher Unterricht ist ohne die Beteiligung der Schüler an der Gestaltung undenkbar. Derzeit können Schüler zwar an Verwaltungsakten teilnehmen, wahre inhaltliche Beteiligung bleibt ihnen jedoch weitestgehend verwehrt. An Schulen kann Beteiligung geübt werden. Es bieten sich dazu neben den Wahlen zu Klassensprechern besonders die Schülermitverwaltungen an. In den Schulkonferenzen verfügen jedoch die Lehrer gemeinsam mit dem Schulleiter über die Merheit der Stimmen. In einigen Bundesländern werden Kreis- und Landesschülervertetungen bei der Gestaltung der Lehrpläne und anderer Schulfragen mit einbezogen.


Vereine, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (engl. Non Governmental Organisations, NGOs): Die verbandliche Jugendarbeit ist geprägt von Strukturen, die in der Regel stark auf Jugendbeteiligung ausgerichtet sind. Die Arbeit der Verbände ist ohne aktive Beteiligung der Jugendlichen nicht denkbar. Jugendliche können hier langsam Beteiligung im Rahmen eines freiwilligen Engagements erlernen.

Vereine bilden über die Einbeziehung Jugendlicher (Trainer, Gruppenleiter, Jugendabteilung) ihren eigenen Nachwuchs aus und haben dadurch ein starkes Interesse an einer aktiven Beteiligung Jugendlicher. h Bei den einzelnen Organisationen kann es sich auf der einen Seite um eher traditionelle Gruppen (z.B.: Jugendrotkreuz, Gewerkschaftsjugend, Bund der Katholischen Jugend, etc…) handeln, aber auch um neuere Gruppen bzw. um Jugendinitiativen, die dem Stadium einer reinen ad-hoc Gruppe entwachsen sind und sich inzwischen institutionalisiert haben.

Diese Gruppen bilden gemeinsam auf Stadtebene den Stadtjugendring, als freiwilligen Zusammenschluss der Jugendverbände und Vereine. Oft bestehen die Vorstände der Jugendringe selbst zum Teil oder ganz aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diese wiederum entsenden Vertreter auf die höhere Ebene, den Landesjugendring und den Bundesjugendring, sowie in die jeweiligen Jugendhilfeausschüsse.


[Bearbeiten] Gemeinde

Jugendgemeinderäte – Viele Gemeinden in Deutschland haben bereits Jugendgemeinderäte eingerichtet. Es gibt unterschiedliche Wahlverfahren (Urversammlung der Wähler, Entsendung, und Mischformen), finanzielle Ausstattungen und rechtliche Verankerungen. Den Räten wird oft ein Anhörungs- und Antragsrecht für den Gemeinderat eingeräumt.

Als besonders effektiv hat sich diese Form der Beteiligung bei kleineren Gemeinden und Städten bis ca. 40.000 Einwohner erwiesen. Politik findet hier in einem sehr direkten, konkreten Rahmen statt, die Angelegenheiten sind überschaubar und können leicht umfasst werden. Zentrum der Bewegung ist Baden-Württemberg mit derzeit rund 100 Jugendgemeinderäten. Diese haben sich im Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Im Internet: [www.jugendgemeinderat.de], dort findet ihr auch Mustersatzungen von Jugendgemeinderäten. Derzeit fehlt aber ein bundesweiter Dachverband der Jugendgemeinderäte.

Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg greift den Aspekt der Beteiligung Jugendlicher in §41a(wo?) auf: „(1) Die Gemeinde kann Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Sie kann einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. […]. (2) Durch die Geschäftsordnung kann die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten geregelt werden; insbesondere können ein Vorschlagsrecht und ein Anhörungsrecht vorgesehen werden.“ Diese Regelung ist vorbildlich, schafft sie doch zum ersten Mal eine gesetzlich Grundlage für die Einführung von Jugendräten in den Städten und Dörfern eines Bundeslandes. Selbstverständlich können diese auch ohne eine spezielle Grundlage geschaffen werden.

Junge Listen – Ein weiteres Phänomen sind die jungen Listen oder Jugendparteien, vertreten in einer Reihe ebenfalls kleinerer Städte, aber auch in größeren Städten wie Freiburg und Magdeburg. Diese jungen Listen beteiligen sich an den Strukturen der Kommunalpolitik und entsenden junge Menschen in den Gemeinderat ihrer Heimatstadt. Aufgrund der Voraussetzungen (Alter, Wahlkampf, etc…) ist dies zwar kein Mittel um Kinder und jüngere Jugendliche an Politik heranzuführen. Jedoch um mit etablierten und erwachsenen Politikern auf gleicher Augenhöhe zu verkehren. Weitere Informationen im Internet unter [www.junge-listen.de]

Jugendhilfeausschuss, hier werden alle Angelegenheit der Jugendhilfe in der Gemeinde besprochen. Das SGB VIII greift weit in die Selbstverwaltung der Städte und Landkreise ein und zwingt sie, einen Jugendhilfeausschuss, welcher zu 3/5 aus gewählten Stadträten und zu mindestens 2/5 aus Sachkundigen Einwohnern mit Stimmrecht besteht, zu bilden. Weitere sachkundige Einwohner können beratend hinzugezogen werden. Ein Teil der sachkundigen Einwohner werden von den Vertretern der Jugendringe entsandt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit Jugendliche in diesen Ausschuss zu setzen. Daneben werden den lokalen Jugend(gemeinde)räten oft Sitze in diesem Gremium zugestanden. Der KJHA bietet also zahrleiche, leider noch immer nicht vollständigt ausgeschöpfte Möglichkeiten Jugendliche an Fragen die sie betreffen zu beteiligen. Finanzierung, die Gemeinden sind die Träger der Jugendhilfe. Jugendhilfe und damit auch Beteiligung ist Pflichtaufgabe der Gemeinde (wie auch Sozialhilfe, Feuerwehr, Schulgebäude, etc….). Sie müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Dabei sind sie in der Ausgestaltung und Durchführung frei.

Wahlrecht ab 16. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niederaschen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren bei kommunalken Wahlen teilnehmen.

Jugendbeauftragte/ Anwälte In den Gemeindeverwaltungen können besondere Stellen und Personen geschaffen werden, die frei von einer Einbindung in die üblichen Verwaltungsstrukturen sind. Diese sollen als parteiische Anwälte innerhalb der Verwaltung die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren und als Ansprechpartner für Jugendliche dienen.

Familien- oder Kinderfreundlichkeitsprüfung. „Mehr Beachtung von Jugendinteressen beim Bau von Jugendzentren, Sporthallen, Organisation von festen Jugendvertretungen“ Hierbei handelt es sich um formalisierte Verfahren innerhalb der Verwaltungen, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen (etwa bei der Einrichtung von Baugebieten (ausreichend Spiel- und Bolzplätze) oder bei anderen öffentlichen Maßnahmen).


[Bearbeiten] Auf Bundesebene

Gesetzgebung Die Rahmengesetzgebung für den Bereich Soziales, unter den auch die Jugendhilfe und damit die Beteiligung in diesem Bereich fällt, ist Aufgabe des Bundes. Er nimmt diese laut SGB VIII, dem Jugendgerichtsgesetz und anderen war. Jugendbeteiligung findet ihre Berücksichtigung im SGB VIII § 8: „Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen: (1) Kinder- und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren [...] hinzuweisen“. und 11§: „Jugendarbeit. Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junges Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverwantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinführen“ Die im Gemeinwesen Handelnden sind verpflichtet, Grundlagen zu schaffen, die den Jugendlichen Beteiligung ermöglichen.

Servicestelle Jugendbeteiligung, gegründet 2001, eine Jugendinitiative (ehemals in Trägerschaft der Stiftung Demokratische Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, seit Ende 2004 in eigener Trägerschaft). Sie sieht ihre Aufgabe in der Unterstützung von Beteiligungsprozessen und der dafür nötigen Qualifikation. Daneben veranstaltet sie zu diesen Themen Kongresse und Veranstaltungen, betreibt ein Netzwerk engagierter Jugendlicher „Infoscouts“. Damit diese sich gegenseitig helfen und austauschen können. Zudem gibt es eine immer breiteres Netz regionaler Servicestellen und Youth Banks, die Beteiligungsprojekte in ihrer Region unterstützen sollen. Die gesamte Initiative wird von Jugendlichen geführt. Mehr: *jugendbeteiligung.info

Bundesjugendring, Laut Website [www.dbjr.de] sind in den 24 Mitgliedsverbänden, fünf Anschlussverbänden und den 16 Landesjugendringen rund 5,5 Millionen Jugendliche organisiert. Dabei versteht er sich als Vertreter der Jugend, bei der Bundesregierung und Parlament, zum Einwerben von Fördermitteln, Lobbying, aber auch als gemeinsam Plattform zum Austausch von Erfahrungen. Mitgliedsverbände sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von christlicher über sozialistische Prägung, von der Wanderjugend zu den Jugendfeuerwehren.

Jugenddelegierte, die Bundesregierung hat seit 2004 nach dem Vorbild anderer Staaten zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen und dem Bundesjugendring, das Programm Jugenddelegierter ins Leben gerufen. Zwei Jugendliche sollen an den Beratungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Ausschuss für Jugend und soziale Angelegenheiten teilnehmen. Dabei sind sie in Deutschland keine offiziellen Diplomaten, sondern Teil der entsandten Delegation. Im Internet: [www.jugenddelegierte.de]

DNK, Deutsches National Komitee für internationale Jugendarbeit. Es vertritt die Deutsche Jugendarbeit bei Zusammenarbeit mit anderen Ländern und im überstaatlichen Bereich. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsgemeinschaft des Bundesjugendrings, der Sportjugend und des Rings Politischer Jugend (Zusammenschluß der Jugendverbände der Parteien). Dabei handelt es sich jedoch primär nicht um ein Mittel zur Beteiligung Jugendlicher sondern eher zur Vernetzung von Jugendverbänden. mehr im Internet unter: [1]

NAP -(Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland, der Bundesregierung, Seite 52) „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“

[Bearbeiten] Ergebnisse der Studie Kinder und Jugendpartizipation in Deutschland

Die Bertelsmann Stiftung hat zusammen mit der Universität Zürich in einer Studie in den Jahren 2004 und 2005 über 12.000 Jugendliche, mehr als 1.000 Lehrer und Schulleiter sowie die Vertreter von 42 Städten und Gemeinden zum Thema "Partizipation" in Familie/Freizeit, in der Schule und am Wohnort befragt. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind:

Um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist es (noch) nicht gut bestellt. Die ausgeprägte Mitbestimmungsintensität in der Familie bestätigt den aus anderen Untersuchungen bekannten Befund, dass die Familie weitgehend eine „Verhandlungsfamilie“ geworden ist, in der Entscheidungen unter Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen ausgehandelt werden. Allerdings betrifft dies vor allem solche Themen, welche die Eltern nicht sonderlich betreffen.. In der Schule stoßen unterschiedliche Interessen aufeinander, und auch hier zeigt sich: die Schüler werden eher einbezogen wenn es um nebensächliche Themen geht. Von den sonstigen Mitwirkungsangeboten in der Schule allgemein werden die projektartigen Formen bevorzugt. Hinsichtlich des Ausmaßes der Partizipationsintensität gehen die Einschätzungen der Schulleitung sowie der Kinder und Jugendlichen auseinander.

In der Kommune ist es um die Partizipation der Kinder und Jugendlichen bisher am schlechtesten bestellt. Die Gesamtwerte für die Partizipationsintensität sind sehr niedrig; die Zahl der Formen und Themen, an denen sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen, ist gering; was die Kommunen an Beteiligungsmöglichkeiten anbieten, wird relativ wenig genutzt.. Hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Beteiligung gehen die Einschätzungen stark auseinander, die Kommunalverwaltungen meinen, die Kinder und Jugendlichen würden insgesamt viel stärker partizipieren und auch das vorhandene Angebot stärker nutzen als die Kinder und Jugendlichen laut ihren eigenen Angaben dies tatsächlich tun. Als besonders förderlich für das Partizipieren in der Kommune haben sich folgende Faktoren herauskristallisiert: gute Erfahrungen, die mit vorgängiger Partizipation hinsichtlich der Ergebnisse und des Prozesses gemacht worden sind; der konkrete Veränderungswille; die Informiertheit über die Möglichkeiten zur Mitwirkung; Vereinsaktivitäten (besonders in Sportvereinen); ein Freundeskreis, der ebenfalls partizipiert; das Zutrauen in die eigene Fähigkeit, sich tatsächlich einbringen zu können; die Partizipationsintensität in der Schule. Die Zufriedenheit mit Partizipation hat eine große Bedeutung dafür, ob und wie sehr Kinder und Jugendliche in der Kommune mitwirken, und diese durch eine entsprechende Ausgestaltung der Angebote beeinflussbar ist, stellt sie den wichtigsten Faktor für die Stärkung der Partizipation dar. Im Internet mehr dazu unter: www.mitwirkung.net

[Bearbeiten] Literatur

Zum Weiterlesen:

  • Der Aufmischer, von Gerhard Dinger und Bjorn Franke, Buch des Kreisjugendrings des Rems-Murr-Kreises über Jugendbeteiligung; 544 Seiten; beschreibt umfassend alle Aspekte der Beteiligung im kommunalen Umfeld, DGVT Verlag Tübingen 2004, ISBN 3-87159-818-6
  • Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche am kommunalpolitischen Geschehen, Drucksache KJHA 96010 des Jugendhilfeausschuss der Stadt Freiburg, eine Darstellung der Möglichkeiten der Beteiligung im kommunalen Umfeld. Verfügbar unter [2]
  • Beteiligung und Demokratie, Partizipationswünsche von jungen Menschen in Sachsen-Anhalt, Darstellung der Beteiligungsmöglichkeiten in theoretischer wie auch praktischer Sicht
  • 4. Shell Jugendstudie

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