Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Investitionshilfegesetz - Wikipedia

Investitionshilfegesetz

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Das Investitionshilfegesetz (IHG) (auch Investitionshilfefonds) ist ein am 28. Juli 1974 erlassenes Bundesgesetz zur Förderung von Infrastrukturaufgaben von finanzschwachen Gemeinden der Berggebiete. Die 54 IHG-Regionen sind auf Alpen, Voralpen und Jura beschränkt und umfassen 1222 Gemeinden (Stand 2000). Es ist ein funktionierendes Beispiel des föderalistischen Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzips.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Finanzierungsmodell

Bund und Kantone haben seit 1974 mit regelmässigen Beiträgen einen Fonds geäufnet, der heute mit einem Kapital von 1,5 Milliarden Schweizer Franken ausgestattet ist. Der grösste Teil des Fonds ist in Form von langfristig (30 Jahre) rückzahlbaren, meist unverzinslichen Darlehen an Berggemeinden ausgeliehen worden. Neue Mittel erhält der Fonds durch die Darlehensrückzahlungen der Gemeinden. Fast alle Darlehen werden zurückbezahlt, da die meisten Berggemeinden haushälterisch mit den Steuergeldern umgehen und ihre Finanzen im Griff haben. Da es sich nicht um à fonds perdu Subventionen handelt, finanziert sich der Fonds durch die Darlehensrückzahlungen selbst und stellt keine Belastung für den Steuerzahler dar.

[Bearbeiten] Unterstützte Projekte

Seit 1974 konnten mit etwa 3 Milliarden Fondsdarlehen über 8.000 Projekte unterstützt werden, das heisst der Fonds konnte fast 3 Mal umgesetzt werden. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wird immer nur ein Teil der gesamten Projektkosten durch Fondsdarlehen gedeckt. Mit dieser Bundeshilfe, eigenen Geldern und Patenschaftsbeiträgen (Schweizer Patenschaft für Berggemeinden) konnten die Berggemeinden Investitionen in der Gesamthöhe von rund 19 Milliarden Franken tätigen. Das Resultat sind gepflegte und auf den Tourismus einladend wirkende Bergdörfer. Auch in diesen Dörfern angesiedelte Unternehmen profitieren von den gut funktionierenden Infrastrukturen, wodurch wirtschaftliche Impulse und Arbeitsplätze geschaffen wurden.

[Bearbeiten] Zielerreichung

Das 1974 vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel, die kleinen Berggemeinden zu stärken und die dezentrale Besiedelung in den Bergregionen zu erhalten, ist weitgehend erreicht worden. Die Existenzbedingungen und die Wohn- und Standortattraktivität sind besser geworden. Das zeigt sich auch an der Arbeitslosenquote. Diese liegt in den mit IHG-Geldern unterstützten Gemeinden unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Das wirtschaftliche Wachstum ist zwar langsamer als im Mittelland, dafür sind Konkurse seltener.

[Bearbeiten] Umbaupläne

Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik wird beabsichtigt, den Fonds in Anlehnung an die sogenannten „EU-Geldtöpfe“ umzubauen. Das Fondsgeld soll in eine Stiftung überführt und in Aktien und Obligationen angelegt werden. Zinsen und Dividenden würde für die à fonds perdu Subventionierung von Unternehmen nach ökonomischen Kriterien verwendet. Kritiker dieser Umbaupläne weisen auf die Gefahr hin, dass Unternehmen sich an die Subventionierung gewöhnen könnten (Rent-Seeking) und dass solche Finanzierungsmodelle korruptionsanfällig sind.

[Bearbeiten] Literatur

  • Erläuternder Bericht zum Entwurf des Bundesgesetzes über Regionalpolitik (2004)
  • Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG)
  • Evaluation der Investitionshilfe für Berggebiete IHG, Universität St. Gallen und C.E.A.T. Lausanne, 15. Oktober 2004
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