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Diskussion:Internationaler Strafgerichtshof

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Link zum Max-Planck-Institut

Habe den Link zum Max-Planck-Institut Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht entfernt, erscheint mir zu unspezifisch. --213.54.220.147 18:27, 6. Apr 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Gleichgewicht von Pro und Contra

Meines Erachtens nach scheint die Neutralität in dem Artikel nicht ganz gewährleistet. Die Interessen der USA als stärkster Vertreter der Gegnerfraktion werden als scheinbar gut begründet dargestellt. Die Vorzüge des Gerichtshofes und seine wahre Bedeutung gehen dagegen praktisch unter. Befürwortungen werden als lediglich nationalstaatliche Interessen der EU-Staaten abgetan. Neben den Mitgliedsstaaten der EU haben schließlich auch 83 (!) weitere Staaten das Statut von Rom unterzeichnet. Liest man den Artikel in seiner jetzigen Form ohne weitere Vorkenntnisse bleibt ein deutlich negatives Bild des ICC hängen. Da man muss man nochmal ran!

[Bearbeiten] Unterschied

Wie hängen Internationaler Strafgerichtshof und Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und UN-Kriegsverbrechertribunal zusammen? Hier scheinen ein paar unklarheiten zu bestehen... --qwqch 12:17, 6. Jun 2005 (CEST)

Es gibt den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), der ab 2002 von sehr vielen Nationen mit Ausnahme der USA, Russlands, VR Chinas, Indiens, Israels und ein paar anderer Nationen in Den Haag eingerichtet wurde, dessen Wirksamkeit die USA durch bilaterale Verträge zu hintertreiben versuchen. Bereits vorher, 1993 wurden der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) ebenfalls mit Sitz in Den Haag und der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) mit Sitz in Arusha als UN-Kriegsverbrechertribunale nach dem Vorbild der Nürnberger Prozesse eingesetzt. Da allerdings alle Links in der deutschen Wikipedia, die bisher zu UN-Kriegsverbrechertribunal angelegt waren, eigentlich den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien meinten, habe ich den vorher bestehenden Redirect auf den Internationalen Strafgerichtshof auf das Tribunal gegen die Kriegsverbrecher des ehemaligen Jugoslawien umgebogen. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß das in Arusha tagende Gericht ebenfalls Kriegsverbrechen verhandelt. Dazu ist aber bisher kein Lemma vorhanden! Man kann also nicht von dem UN-Kriegsverbrechertribunal sprechen. --Rosa Lux 14:44, 15. Jun 2005 (CEST)

Kurz: IStGH beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, ICTY und ICTR auf UN-Sicherheitsratsresolutionen.

[Bearbeiten] Interessen der Akteure

Da alle Akteure (pro und contra) ihre Interessen verfolgen, bin ich für einen abschließenden Absatz, der die Interessen aller (Was wäre besser auf dieser Welt, wenn der Gerichtshof von allen Staaten ratifiziert würde?) berücksichtigt. Die einleitenden Sätze zur Befürwortung des Gerichtshofes gehen, sicher richtig, von Einzelinteressen der Staaten der EU aus. Das wird aber, gegenüber dem Text (ablehnende USA), für meinen Geschmack überbetont. Man sollte nüchtern die Interessen und Ängste auflisten, die beide Seiten haben. Dazu der vorgeschlagene Absatz, der hervorhebt, welches Interesse jeder Staat und Bürger an einem funktionierenden Gericht haben könnte.

Dazu sollte geklärt werden: Würde mit einer ausreichenden Legitimation die Zusammensetzung des richtenden Körpers (Berufsrichter oder Geschworene) hinfällig? Inwieweit ist der Spruchkörper von seinen Spendern abhängig?

Der Artikel ist zu wichtig, als das wir hier schon uns zurücklehnen. 212.248.126.222 09:53, 15. Dez 2005 (CET)eddyrebel

[Bearbeiten] Kriegsverbrechertribunal???

"Oft wird er umgangssprachlich auch als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichnet." < Dieser Satz ist nicht ganz den Tatsachen entsprechend. Die Bezeichung als "UN-Kriegsverbrechertribunal" wird nur für den Gerichtshof für das ehemalige Yugoslawien verwendet. Auch ist das Attribut "UN" hanebüschener Unsinn. Wie in dem Artikel schon richtig erwähnt wird ist der IStGH mit der UN lediglich assoziert. Der IStGH untersteht nicht den Vereinten Nationen. Deswegen plädiere ich für eine ersatzlose Streichung des Satzes. --Willicher 02:46, 12. Mär 2006 (CET)

In dem Satz steht das Wort "umgangssprachlich". Eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung ist oft nicht präzise oder vollständig korrekt, aber nichtsdestotrotz eben in Gebrauch. Und genau auf diesen Umstand weist der Satz hin. --Uwe 12:59, 12. Mär 2006 (CET)
Meinen Wahrnehmungen zufolge ist die der IStGH in der Öffentlichkeit kaum präsent. Sondern eher der UN-Gerichtshof für das ehemalige Yugoslawien. Vor allem deckt sich die Aussage in dem IStGH-Artikel nicht mit dem über den "yugoslawischen" Gerichtshof. Daher sollte der Satz angepasst werden. Ich schlage folgende Fassung vor "Oft wird er fälschlicherweise umgangssprachlich auch als „UN-Kriegsverbrechertribunal“, die eigentliche Bezeichung für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, bezeichnet." --Willicher 17:05, 12. Mär 2006 (CET)


[Bearbeiten] Verhältnis UNO - ICC

"Fehlende demokratische Legitimation der Vereinten Nationen. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten setze sich aus totalitär geführten Staaten zusammen (Stand: November 2004), deren Regierungsmitglieder ohne freie, geheime und gleiche Wahl an die Macht gekommen sind. Wenn demokratische Staaten diesen totalitär geführten Staaten über das Instrumentatium der UNO Einflussmöglichkeiten auf ihre Justizapparate gewährten, beugten sich die Bürger der Demokratien damit dem Diktat ausländischer Machthaber zumindest teilweise und ließen damit auch Einfluss auf ihre Politik zu."

Über diesen Absatz müßte man nochmal nachdenken. Kritik an den Vereinten Nationen ist nicht per se auf den ICC anzuwenden. Dieser gründet sich - anders als etwa ICTY oder ICTR auf einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag. Wie die Beziehungen zu den Vereinten Nationen aussehen läßt das Statut von Rom in Art. 2 (bewusst??) offen. Wenn man also die demokratische Legitimität bewerten will, muss man sich die Mühe machen, die Liste der Vertragsparteien durchzuschauen. Zudem kann es einen Durchgriff auf nationale Justizordnungen nur im Anwendungsbereich des ICC (Crimes of Humanity, Art. 7 und War Crimes, Art. 8) geben. Der Absatz erweckt den Eindruck, als könnten Diktaturen über den ICC die freie Welt unterjochen, das scheint mir doch sehr übertrieben, ist doch die Steuerungsmöglichkeit EINER Vertragspartei sehr begrenzt. Mein Vorschlag: Streichung der Vereinten Nationen (und eigentlich auch des ganzen Absatzes).Seecha 15:12, 26. Mär 2006 (CEST)

Meiner Meinung nach ist der Absatz vollkommen in Ordnung. Es ist zwar richtig, dass die Vertragsparteien nicht identisch sind mit den Mitgliedern der UNO, jedoch müssen die Entscheidungen des ICC ja durchgesetzt werden. Das würde letztendlich eben die UNO übernehmen. Beim ICC wird leider verkannt, dass die UNO ein rein politisches System ist, für das eigene Exekutivbefugnisse nicht vorgesehen sind. Exekutive bedarf nämlich einer parlamentarischen Kontrolle, die eben nicht vorhanden ist. Es würde also dazu kommen, dass die UNO als (umfunktioniertes Exekutivorgan) die Entscheidungen des ICC durchsetzen würde. Das ist aber nichts anderes als die schleichende Einführung einer Herrschaft der UNO, die ohne demokratische Legitimation wäre. -- Benutzer:84.138.240.127

Der Passus ist nicht in Ordnung, weil er über eigene Prämissen stolpert, die naiv sind. Ein Staat braucht nicht demokratisch zu sein und dies hat außerdem mit der Kriegsverbrechen- und Völkermordthematik wenig zu tun. --CJB 17:40, 6. Aug 2006 (CEST)

Es ist nicht zutreffend, daß es bei der UNO keine Durchsetzungsmechanismen gibt - der Sicherheitsrat ist das Exekutivorgan der UN. Natürlich ein politisches Organ. Das Thema UN - ICC sollte unter diesem Aspekt: Kollision zwischen Politik / Streben nach Weltfrieden /UN) und der rule of law / Gerechtigkeit (ICC) betrachtet werden. "Einfluß" auf den ICC hat die UN nur nach Art. 13b) und 16 Rom - Statut und die sind der Überprüfbarkeit durch den ICC. Über Art. 5 vielleicht, wenn eine demetsprechende Regelung verabschiedet würde. Der oben zitierte Absatz ist daher inhaltlich falsch. corinna

Durchsetzungsmechanismen und Exekutivorgänge sind aber nicht das Gleiche. Der ICC würde eine fest installierte Exekutive sein. Soetwas braucht aber immer eine parlamentarische Kontrolle. Und die ist beim ICC eben nicht vorhanden.

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