Hundetragen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Hundetragen ist eine mittelalterliche Strafe, die ursprünglich bei den Franken und Schwaben und später im gesamten Reichsgebiet für Adlige üblich war, die aufgrund von Landfriedensbruch verurteilt worden waren.
Die Verurteilten mussten, bevor ein Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, oder aber als Ersatz für eine an sich verwirkte, aber - etwa aus politischen Gründen - nicht verhängte Todesstrafe einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Dadurch sollte symbolisch angedeutet werden, dass sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften.
So ließ Kaiser Otto I. 938 die Anhänger des aufrührerischen Herzogs Eberhard und Kaiser Friedrich I. den rheinischen Pfalzgrafen Hermann von Stahleck und dessen Gefolgsleute Hunde tragen.
Eine ähnliche Strafe ereilte auch andere Gruppen der Bevölkerung: So ließ man Pfaffen einen Kodex tragen, Bauern ein Pflugrad und Dienstleute einen Sattel.
[Bearbeiten] Literatur
- Bernd Schwenk: Das Hundetragen. Ein Rechtsbrauch im Mittelalter. In: Historisches Jahrbuch 110. Freiburg/München 1990, S. 289-308