Haushaltsausschuss

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Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung des Haushaltsvollzugs zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch alle Landtage einen Haushaltsausschuss eingerichtet. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr.

Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin führt die Bezeichnung Hauptausschuss.

[Bearbeiten] Haushaltsausschuss des Bundestages

Der Haushaltsausschuss des Bundestages ist mit 45 Mitgliedern der größte ständige Bundestagsausschuss. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses führt nach parlamentarischem Brauch stets ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion. Ausschussvorsitzender in der 16. Legislaturperiode ist der FDP-Abgeordnete Otto Fricke. Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses liegt in der Beratung des Bundeshaushaltsgesetz. Dafür werden Berichterstatter eingesetzt die sich mit den Etatplänen jedes einzelnen Ministeriums, den Einzelplänen, auseinandersetzen. Deren Ergebnisse dienen als Grundlage für die weiteren Ausschussberatungen. Für jeden Einzelplan wird vom Haushaltsausschuss eine separate Beschlussempfehlung abgegeben.

[Bearbeiten] Mitglieder

1. Mitglieder der CDU/CSU - Bundestagsfraktion :

2. Mitglieder der SPD - Bundestagsfraktion :

3. Mitglieder der FDP - Bundestagsfraktion :

4. Mitglieder der Bundestagsfraktion Die Linke.PDS :

5. Mitglieder der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen :

[Bearbeiten] Ausschussvorsitzende

Die Ausschussvorsitzende wird traditionell von der größten Oppositionspartei gestellt. Eine Ausnahme gab es nur während der Großen Koalition 1966 bis 1969, als die Regierungsfraktionen der FDP weder den Vorsitz noch den stellvertretenden Vorsitz des Ausschusses zugestehen wollten.

Stellv. Vorsitzender