Handlungswille
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter dem Handlungswillen versteht man in der Rechtsgeschäftslehre das Bewusstsein, überhaupt zu handeln, also bewusst ein äußeres Verhalten vorzunehmen. Der Handlungswille ist notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Er fehlt, wenn man schläft, bewusstlos oder hypnotisiert ist oder unter vis absoluta steht (z.B. die unterschreibende Hand wird von einem anderen mit Zwang geführt).
Andere subjektive Elemente einer Willenserklärung können das Erklärungsbewusstsein und der Geschäftswille sein.
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |