Handlauf
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Ein Handlauf ist eine Festhalte- und Führungsmöglichkeit für die Hände von Menschen in Griffhöhe. Der Handlauf kann der obere Anschluss eines Geländers oder einer Brüstung sein. Er kann aber auch aus einer einzelnen Führungsschiene bestehen, die direkt mittels Anker an einer Wand befestigt ist. Gängig sind Handläufe aus den Materialien: Stahl, Holz, Kunststoff, Aluminium, Messing, Edelstahl und Öko-Holzwerkstoffen. Tauwerk, also Handläufe aus Seil, sind nur als Zierde gedacht, da sie bei einem Sturz nachgeben. Der Gesetzgeber schreibt einen "festen" Handlauf vor, möglichst rund mit einem Durchmesser von 30 - 45 mm, durchlaufend und möglichst über die erste und letzte Stufe geführt.
Handläufe finden sich oft im Zusammenhang mit Treppen. Ob, wo und wieviele Handläufe an einer Treppe gesetzlich vorgeschrieben sind, hängt von der Anzahl der Treppenstufen (Steigungen), der Treppenbreite und dem Verwendungszweck des jeweiligen Bauwerks ab. In Deutschland ist dies ist in den Landesbauordnungen und zahlreichen weiteren Verordnungen geregelt. Sonderbauverordnungen regeln oftmals die beidseitigen Handläufe z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, in Verkaufsstätten, in Hotels und Gaststätten, in Versammlungsstätten, dazu in Schwimmbädern, in Sportanlagen usw. In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden werden beidseitige Handläufe an Treppen gefordert, damit stets jeder der Besucher einen sicheren Halt auf der Treppe hat.