Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Handelsrichter - Wikipedia

Handelsrichter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Handelsrichter ist ein ehrenamtlicher Richter bei der Kammer für Handelssachen.

Es unterscheidet sich in diesem Punkt von der ehrenamtlichen Schöffen Gerichtsbarkeit der Arbeits-, Sozial- und Strafgerichte wesentlich. Die richterliche Tätigkeit übt der Handelsrichter in einer schwarzen Richterrobe aus und nimmt mit gleichen Rechten wie sein Kollege aus dem Berufsrichterstand an den Verhandlungen teil.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Voraussetzungen für die Ernennung zum Handelsrichter

Handelsrichter kann gemäß § 109 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) werden, wer Deutscher ist, das 30. Lebensjahr vollendet hat und als selbstständiger Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist eine vergleichbare eigenverantwortliche Tätigkeit ausübt oder ausübte und in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder war. Vorstände einer Genossenschaft müssen hauptberuflich bestellt sein.

[Bearbeiten] Vorschlagsrecht für die Ernennung

Handelsrichter werden auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer durch das Justizministerium des jeweils zuständigen Landes für 4 Jahre ernannt. Wiederholte Ernennungen sind möglich und liegen im Interesse einer Kontinuität des Spruchkörpers.

[Bearbeiten] Tätigkeitsfeld des Handelsrichters

Der Handelsrichter übt sein Ehrenamt in der Kammer für Handelssachen (OH) am Landgericht aus. Er ist zu absoluter Neutralität verpflichtet und darf zur Rechtsfindung sein Gewissen nicht den Interessen einer bestimmten Gruppe oder Partei unterordnen, wie dies etwa bei Arbeitsgerichtsprozessen der Fall ist, bei denen jeweils ein Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter als Beisitzer teilnehmen.

Im Gegensatz zu Schöffen bzw. Beisitzern anderer Gerichte, urteilt der Handelsrichter nicht als Laienrichter, sondern auf Grund seiner eigenen berufsspezifischen Qualifikation als unabhängiger sachkundiger Richter. Dieser Tatsache trägt der Gesetzgeber dadurch Rechnung, dass die Ernennung des Handelsrichters nur auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer und nicht allein durch das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes erfolgen kann.

[Bearbeiten] Kammer für Handelssachen (KfH)

Kammern für Handelssachen sind spezielle Spruchkörper der Landgerichte. Es kommen dort Handelssachen auf Antrag des Klägers oder des Beklagten zur Verhandlung. Handelssachen sind u.a. allgemeine Handelsgeschäfte, Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Handelsregisterangelegenheiten, etc.

Die sachliche Zuständigkeit ist gemäß der Stellung der Landgerichte dann gegeben, wenn bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten ein hoher Streitwert (z.Z. 5.000,- EUR übersteigend) vorliegt. Fälle mit geringerem Streitwert werden an den Amtsgerichten bearbeitet. Gehen diese in Berufung, entscheidet möglicherweise eine KfH als Berufungsgericht in zweiter Instanz. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht gem. § 13 I UWG unabhängig vom Streitwert das erstinstanzliche Gericht.

Eine Kammer setzt sich aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen. Unter den drei Richtern besteht eine gesetzlich garantierte Gleichberechtigung, so dass jeder Richter mit einer Stimme votiert. Bei Einverständnis beider Parteien kann jedoch auch ein Berufsrichter alleine verhandeln.

Der juristische Sachverstand des Berufsrichters und der kaufmännische Sachverstand der beiden Handelsrichter lässt eine in wirtschaftsrechtlichen Streitfällen praxisnahe und sachgemäße, allgemeine kaufmännische Geschäftsgepflogenheiten richtig würdigende Urteilsfindung zu.

[Bearbeiten] Weblinks

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -