Gesellenprüfung
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Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung endet die Ausbildung in einem Beruf des Handwerks. Sie findet heute meist im Rahmen der dualen Ausbildung statt.
In der Regel besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst eine schriftliche Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt.
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Handwerker-Innung durchgeführt und von der Handwerkskammer beaufsichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.
Nach bestandener Prüfung wird der Gesellenbrief verliehen, der für viele berufliche Tätigkeiten auch in anderen Gewerbezweigen Voraussetzung ist.