Geburtshaus
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Ein Geburtshaus ist eine von Hebammen betreute selbständige und außerklinische Einrichtung. Bei den ägyptischen Tempeln war das Geburtshaus ein Gebäude in welchem das göttliche Kind der Gottin Harthor geboren wurde.
[Bearbeiten] Ziele und Aufgaben
Ziel eines Geburtshauses ist es, Schwangere und Paare während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Zeit mit dem Säugling umfassend und persönlich zu begleiten. Es grenzt sich damit bewusst von Kliniken ab und will Frauen dabei unterstützen, bewusst, selbstbestimmt und seelisch und geistig gesund mit ihrer Schwangerschaft, der Geburt und ihrem Neugeborenen umzugehen.
Eine Geburt im Geburtshaus kann laut Hebammengesetz von einer Hebamme alleine geleitet und durchgeführt werden. Das Geburtshaus bietet für die Niederkunft einen stillen und geschützten Ort. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung kann die betreuende Hebamme die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleisten. Die unterstützende Anwesenheit des Vaters ist ausdrücklich gewünscht. In den meisten Geburtshäusern kann nur ambulant entbunden werden, d. h. nach einem normalen Geburtsverlauf kehren Mutter und Kind bereits nach wenigen Stunden in die eigene Wohnung zurück und werden in der Folgezeit von der Nachsorgehebamme betreut. Einige Geburtshäuser bieten stationäre Betreuung im Wochenbett bis zu 6 Tagen an. In einem Fall gibt es einen Gerichtsbeschluss, der besagt, dass alle gesetzlichen Krankenkassen den Aufenthalt im Geburtshaus bezahlen müssen (Aktenzeichen L-1/Kr-586/89 vom 16. Dezember 1993, Hessisches Landessozialgericht Darmstadt).
Darüber hinaus bieten viele Geburtshäuser Informationsveranstaltungen, Geburtsvorbereitung, Kurse, offene oder geschlossene Gruppen, Vorbereitung zum Leben mit Kindern, Stilltreffs, Krabbelgruppen und anderes an.
Ein Netzwerk von Geburtshäusern hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Idee der natürlichen Geburt zu fördern, in der Öffentlichkeit darzustellen, eine Qualitätssicherung aufzubauen und auch gegenüber den Krankenkassen und dem Gesetzgeber zu vertreten. Das Netzwerk vertritt jedoch lediglich dessen Mitglieder und nicht alle Geburtshäuser Deutschlands.
Während bei einer Geburt im Krankenhaus alle Kosten, auch eines längeren stationären Aufenthalts erstattet werden, wird zwar eine Geburt im Geburtshaus getragen, jedoch werden Kosten für verbrauchte Materialien und stationäre Aufenthalte je nach Kulanz der Krankenkasse übernommen (bis auf o. g. Ausnahme aufgrund des Gerichtsbeschlusses).
Das erste Geburtshaus in Deutschland wurde 1985 in Gießen von der Lehrhebamme Dorothea Heidorn eröffnet, 2005 existierten rund einhundert Geburtshäuser in Deutschland.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- WHO: Care in a normal birth - a practical Guide
- WHO: Auszüge aus der deutschen Übersetzung des oben verlinkten WHO-Berichtes "Care in a normal Birth"
- Webseite des ersten Gießener Geburtshauses mit umfangreichem Presse-Archiv
- Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland mit Adressen, gelistet sind jedoch nur Mitglieder
- Interessengemeinschaft der Geburtshäuser der Schweiz
- Fotostrecke: Geburt im Geburtshaus