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FPVO

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Die FPVO oder auch Fertigpackungsverordnung regelt alle Belange, die bei der Abfüllung von fertig verpackten Produkten bis derzeit 10 kg Füllgewicht durch den Hersteller zu berücksichten sind. Die Fertigverpackungsverordnung trat 1971 in Deutschland in Kraft. Vor 1971 galt die Mindestwertforderung, die heute noch in den USA Gültigkeit hat.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Definition fertig verpacktes Produkt

„Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann.“

[Bearbeiten] Vorgehensweise

Grundsätzlich müssen in Deutschland und Europa alle Produkte, die in den Handel gelangen auf den Inhalt überprüft werden und diese Prüfungen müssen dokumentiert werden. Wie ein Hersteller diese Prüfungen durchführt und wie sie dokumentiert werden, bleibt ihm selbst überlassen, allerdings muss sie, wie der Gesetzestext sagt, „nach allgemein anerkannten Regeln der statistischen Qualitätssicherung regelmäßig durchgeführt werden“. Ferner hat die Überprüfung mit einem geeignetem Kontrollmessgerät und den allgemein anerkannten Messverfahren zu erfolgen.

Das EichGesetz (§15) fordert dabei:

(*1) Der Mittelwert der Füllmenge aller Fertigpackungen darf zum Zeitpunkt der Herstellung die Nennfüllmenge nicht unterschreiten und festgelegte Minusabweichungen nicht überschreiten. Die Minusabweichungen sind in der FPV (§22) festgelegt.

(*2) Nicht mehr als 2% aller Fertigpackungen dürfen die Toleranzgrenze (TU1) unterschreiten. Keine Fertigpackung darf diese doppelte Toleranzgrenze (TU2) unterschreiten (99.985% Sicherheit).

[Bearbeiten] Vorteile

Diese Regularien haben Vorteile für den Verbraucher, aber auch für den Produzenten selbst. Für den Verbraucher wird durch diese Regelung sichergestellt, dass er, in den beschriebenen zugelassenen Schwankungen, tatsächlich die bezahlte Menge erhält. Für den Produzenten, der natürlich das Bestreben hat, möglichst wenig seiner teuren Erzeugnisse unbezahlt an den Verbraucher zu geben, entsteht durch die gesetzliche Regelung der Füllmengenkontrolle ein Instrument, die eigene Fertigung zu optimieren, d.h. die Füllmenge eines Produktes möglichst nah an die deklarierte Nennfüllmenge zu bringen - den Abfüllprozess zu optimieren.

[Bearbeiten] Verantwortlichkeit

Durchgesetzt wird die Einhaltung der gesetzlichen Regularieren durch die lokalen Eichbehörden. Diese Eichbehörden führen in regelmäßigen Intervallen Stichproben von Produkten durch. Fallen einzelne Hersteller negativ auf, werden die Kontrollen verschärft. Im schlimmsten Fall kann eine Produktion stillgelegt werden. Im Normalfall regelt „der Markt“ dies jedoch sehr schnell, da Hersteller kein Interesse daran haben, negative Presse zu erhalten.

Je nach Größe und Produktionsmengen von fertig verpackten Produkten können entweder Stichproben aus der laufenden Fertigung genommen und auf einer neben der Produktionslinie installieren nicht-selbsttätigen (statischen) Waage durchgeführt werden oder bei hohem Produktionsvolumen eine dynamische oder selbsttätige Waage wird direkt in die Produktionslinie integriert.

Da sich die Fertigverpackungsverordnung als fester Bestandteil der Qualitätssicherung etabliert hat, bieten viele Waagenhersteller Waagen und Software an, die den Hersteller von fertig verpackten Produkten bei den regelmäßigen Prüfungen unterstützen. Die wichtigsten Produkte sind hier Sartorius ProControl für Windows der Sartorius AG und Freeweigh von Mettler Toledo, wobei aktuell der Schwerpunkt der Sartorius AG auf Herstellern der Lebensmittel-, Chemie- und Kosmetikindustrie und von Mettler Toledo auf der Pharmaindustrie liegt.

Durch den Einsatz dieser Systeme können Hersteller dem Endverbraucher jederzeit nachweisen, wie die Qualitätssicherung gearbeitet hat. Es handelt sich um ein, wie im Eichgesetz gefordert, allgemein anerkanntes Verfahren.

[Bearbeiten] Quellen

  • Rechtsgrundlagen zum Fertigverpackungsrecht aus dem Behr´s-Verlag
  • Kommentar zum Fertigpackungsrecht - Eichgesetz, Fertigpackungs-VO und Preisangebanerecht, Band 1, Stand 1. Juni 2006, Herausgeber: Dr. Arthur Strecker, Behrs-Verlag.

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