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Flagge Islands

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 Flagge von Island Seitenverhältnis 18:25
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Flagge von Island
Seitenverhältnis 18:25

Die Flagge Islands zeigt seit dem 19. Juni 1915 ein weiß-rotes Kreuz auf dunkelblauem Grund.

Die dunkelblaue Fläche symbolisiert den Atlantischen Ozean und den blauen Himmel über Island. Das rot-weiße Kreuz steht für Feuer (vulkanische Aktivität) und Eis (Gletscher), wobei das Skandinavische Kreuz die Verbundenheit mit Skandinavien ausdrückt, dessen Ursprung auf den Dannebrog zurückgeht.

Das Gesetz „Gesetz über die Staatsflagge von Island und des Staatswappens“ beschreibt diese im folgenden (frei übersetzt):

Die isländische Zivilflagge ist blau wie der Himmel mit einem schneeweißem Kreuz, einem feuerigem rotem Kreuz innerhalb des weißen Kreuzes. Die Weite des Kreuzes reicht bis zu den Seitenenden der Flagge. Die Breite des Kreuzes beträgt horizontal und vertikal zwei Neuntel, das rote Kreuz ist nur jeweils ein Neuntel der Gesamtflagge breit. Die blauen Flächen sind Rechtecke. Die linken Rechtecke haben gleiche Länge und Breite, die rechten Rechtecke sind doppelt so breit wie hoch. Das Verhältnis der Gesamtflagge zwischen Höhe und Breite beträgt 18:25.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die isländische Zivilflagge wird seit 1913 als inoffizielles Erkennungszeichen benutzt. Offiziell wurde sie am 19. Juni 1915 verwendet, um Island als Teil Dänemarks zu repräsentieren. Als Schiffsflagge wurde sie ab dem 1. Dezember 1918 benutzt. Offizielle Staatsflagge wurde sie allerdings erst mit dem Gesetz Nr. 34, welches am Tag der Republikgründung am 17. Juni 1944 erlassen wurde.

[Bearbeiten] Gesetze betreffend der Flagge

Als am 17. Juni 1944 Island unabhängig wurde, wurde ein Gesetz betreffend der Staatsflagge und des Staatswappens erlassen. Bis heute ist dieses Gesetz das einzige, das von der Staatsflagge handelt, ausgenommen zwei weiteren Gesetzestexten von 1991, die beschreiben, wann die Flagge gehisst werden soll. Der andere Text behinhaltet eine genaue Beschreibung des Aussehen der Flagge. Damit wurde allerdings nur die bisherige Praxis der Farbgebung zu Papier gebracht.

Das Gesetz beschreibt auch die Abmessungen der normalen und der speziellen Regierungsflaggen, welche von Botschaften und dem Auslandsministerium Verwendung finden. Es geht auch im Detail darauf ein, wie die Flagge in verschiedenen Situationen gehisst werden soll, wie z. B. am Fahnenmast, am Gebäude oder auf Schiffen.

Laut diesem Gesetz ist die Verwendung der Flagge ein Privileg und kein Recht. Der Besitzer der Flagge muss den Gesetzesanweisungen bei der Verwendung Folge leisten und sicherstellen, dass die Flagge sich in einem einwandfreien Allgemeinzustand befindet. Das Gesetz verurteilt auch das Nichtrespektieren der Flagge in Wort und Tat mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Das ursprüngliche Gesetz von 1944 enthält im 7. Artikel eine Gesetzeserweiterung hinsichtlich der offiziellen Anlässe, an dem die Flagge gehisst, bzw. die Uhrzeit, wann die Flagge abends wieder eingeholt werden sollte. Es dauerte aber fast 50 Jahre bevor 1991 dieser Zusatz verabschiedet wurde, in dem festgelegt wird, dass die Flagge nicht vor 7 Uhr gehisst werden sollte. Außerdem sollte die Flagge bei Sonnenuntergang wieder eingeholt werden, spätestens jedoch um Mitternacht. Falls die Flagge bei einer Zusammenkunft im Freien, einer offiziellen Versammlung, einem Begräbnis oder einer Gedenkfeier gehisst werden sollte, kann sie während der Dauer des Anlasses gehisst bleiben, allerdings nicht über Mitternacht hinaus.

[Bearbeiten] Offizielle Flaggentage

Im Fünftem Gesetz vom 23. Januar 1991 wurden die Tage festgelegt, an welchen die Flagge landesweit gehisst werden soll. Dies bedeutet, dass die Flagge an Bundes- und Amtsgebäuden, sowie an Gebäuden unter der Verwaltung von staatlichen Stellen und Vertretern des Staates, gehisst wird. Zusätzliche Tage können jährlich auf Weisung des Büros des Premierministers hinzugefügt werden.

An folgenden Tagen muss die Flagge auf Vollmast gehisst sein, ausgenommen Karfreitag, an dem Halbmaststellung vorgeschrieben ist:

[Bearbeiten] Farbgebung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen, die 1991 in Kraft traten, sind die Farben nach folgenden Textilfarben (laut dem Dictionnaire Internationale de la Couleur)

definiert:

  • Farbe himmelblau: SCOTDIC Nummer 693009.
  • Farbe schneeweiß: SCOTDIC Nummer 95.
  • Farbe feuerrot: SCOTDIC ICELAND FLAG RED.

Die isländische Regierung zieht in Betracht, die Farbdefinition im bekannteren Pantone und CMYK-System festzulegen. Allerdings wurde noch keine weiteren Schritte in dieser Hinsicht unternommen, und daher sind die folgenden Angaben inoffizielle Vorschläge:

Pantone Matching System (Vorschlag):

  • blau: PMS 287
  • rot: PMS 1795

CMYK (Vorschlag):

  • blau: CMYK 100-69-0-11.5
  • rot: CMYK 0-94-100-0

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