Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Entgelt-Rahmenabkommen - Wikipedia

Entgelt-Rahmenabkommen

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Das Entgelt-Rahmenabkommen ist ein Abkommen, das zwischen der Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgebervereinigung Gesamt Metall im Jahre 2002 mit Abschluss der Tarifverhandlungen vereinbart wurde. Darin vereinbaren die Parteien bis spätestens 2008 die historisch gewachsene Trennung zwischen Lohn- und Gehaltsempfängern in der Metall- und Elektroindustrie abzuschaffen.

Die bisherigen Lohn- und Gehaltsrahmen werden in einen aus 17 Stufen (EG1 bis 17, EG=Entgeltgruppe) bestehenden Entgeltrahmen überführt. In welche Stufe die Beschäftigten der Unternehmen zukünftig eingestuft werden, entscheidet sich durch eine Bewertung der Arbeitaufgabe. Die Punktbewertungsschemen werden in den einzelnen Tarifgebieten gesondert ausgehandelt.

Die Einstufung wird auf Basis folgender Kriterien ermittelt:

  • Wissen und Können:
    • Zeit der Unterweisung bzw. des systematischen Anlernens sowie der Übung bei einfachen Tätigkeiten
    • Notwendige Berufsausbildung und Jahre der Berufserfahrung bei höherwertigen Tätigkeiten
  • Denken: In wieweit muss der Stelleninhaber mitdenken; vorgegebene Lösungsmuster anwenden, kombinieren oder weiterentwickeln; neue Lösungsmuster entwickeln
  • Handlungsspielraum/Verantwortung: Arbeit erfolgt auf Anweisung ...über... Arbeit erfolgt aufgrund allgemeiner Anweisungen ...bis... Arbeit erfolgt nach allgemeinen Zielen mit Handlungsspielraum für ein umfassendes Aufgabengebiet.
  • Kommunikation: Die Kommunikation beschränkt sich auf das Empfangen von Anweisungen und das Fertigmelden des Auftrages ...bis... Komplexe Verhandlungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen
  • Mitarbeiterführung: Erteilen von Anweisungen unter konstanten Rahmenbedingungen ...bis... Mitarbeiter überzeugen, im Rahmen allgemeiner Firmengrundsätze unter sich häufig ändernden Rahmenbedingungen zielführend arbeiten zu wollen.


Aufgrund dieses Schemas lässt sich sehr viel genauer differenzieren, wie wertvoll eine von einem Arbeitnehmer erbrachte Leistung ist.

Zwangsläufig wird es bei der Umstellung der Entgeltmodelle zu Arbeitnehmern kommen, die bisher zu wenig bzw. zu viel Entgelt erhielten. Um der Problematik zu entgehen, Arbeitnehmern das Entgelt zu kürzen, wurde daher vereinbart, deren Entgelt zukünftig bei Tariferhöhungen langsamer ansteigen zu lassen als das anderer. Ähnlich geschieht dies mit Arbeitnehmern, die bisher zu wenig erhielten. Deren Entgelt wird bei Tariferhöhungen überdurchschnittlich angehoben.

Damit die Unternehmen die dafür nötigen Finanzmittel (so genannte ERA-Komponente) zur Verfügung haben, wurde errechnet, dass die Arbeitnehmer auf 2,79% Tariferhöhungen verzichten müssen. Dies geschah anteilig in den Jahren 2002 und 2003, so dass bereits 1,4% der ERA-Komponente geleistet wurden. Mit dem Abschluss im Jahre 2004 wurden dann die restlichen 1,39% vereinbart, so dass seit 1. März 2005 der ERA-Tarifvertrag in den Firmen eingeführt werden kann.

Mittlerweile zeigt sich, daß in vielen Betrieben das neue Entlohnungssystem zu radikalen Lohnkürzungen verwendet wird. Von Kürzungen um durchschnittlich 20% wird berichtet, auf der anderen Seite sind Erhöhungen kaum bekannt geworden. Da sich die Gewerkschaft IG-Metall zu diesem Problem nicht deutlich geäußert hat, muss davon ausgegangen werden, daß dieses von der Gewerkschaft unterstützt wird.

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