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Endlager Morsleben

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Eingang des ERAM-Geländes
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Eingang des ERAM-Geländes

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde zu DDR-Zeiten im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Ohrekreis, Sachsen-Anhalt) eingerichtet. Der Salzbergbau in dieser Region blickt auf eine über hundertjährige Tradition zurück. Das Abteufen des ersten Kalischachts - Schacht Marie - begann 1897. Der Schacht Bartensleben wurde von 1910-1912 abgeteuft. Das Grubengebäude der Schachtanlage Bartensleben ist mit der ehemals selbständigen Schachtanlage Marie an mehreren Stellen untertägig verbunden.

Während des Dritten Reiches wurden im Morslebener Salzsstock Zwangsarbeiter aus dem KZ Beendorf zur Produktion von Raketen gezwungen. Die Produktionsstelle galt als Außenstelle des KZ Beendorf.

Nach Einstellung der Salzförderung wurde das Salzbergwerk Bartensleben von der damaligen DDR-Regierung als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) erteilte ab 1972 die Genehmigung in mehreren Etappen. Die befristete Zustimmung zum Dauerbetrieb wurde 1981 erteilt und am 22. April 1986 unbefristet ausgesprochen.

Im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wurde das Endlager vom Bund übernommen. Die Zuständigkeit für den Weiterbetrieb wurde auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übertragen. Die bis zu diesem Zeitpunkt unbefristete Genehmigung wurde im Einigungsvertrag auf den 30. Juni 2000 befristet. Im Zeitraum von 1994-1998 wurden rund 22.000 m³ radioaktiver Abfälle in Morsleben eingelagert. Insgesamt wurden bis zur Beendigung des Einlagerungsbetriebs im Jahr 1998 (einschließlich des Zeitraums vor der Wiedervereinigung) rund 37.000 m³ radioaktiver Abfälle in Morsleben eingelagert. Der am 13. Oktober 1992 beim Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt eingereichte Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 9 b AtG für den Weiterbetrieb über den 30. Juni 2000 hinaus wurde am 9. Mai 1997 auf die Stilllegung des Endlagers Morsleben beschränkt.

Am 17. April 2001 hat das BfS der Planfeststellungsbehörde mitgeteilt, dass es unwiderruflich auf die Ausnutzung derjenigen Regelungen der Dauerbetriebsgenehmigung verzichtet, die eine Annahme weiterer radioaktiver Abfälle und deren Einlagerung im Endlager Morsleben gestatten. Das Planfeststellungsverfahren für die Stilllegung soll nun beschleunigt durchgeführt werden.

Das Endlager Morsleben ist ein Beispiel dafür, wozu die Nutzung eines nicht geeignetes Bergwerks führen kann. Obwohl unmittelbar seit der Wende die Probleme des Endlagers bekannt waren, wurde trotzdem versucht, weiter einzulagern. Erst nach einer Gerichtsentscheidung wurde auf die weitere Einlagerung verzichtet. Heute muss der Staat erhebliche Geldmittel aufbringen (ca. 1 Milliarde) um das Berwerk zu stabilisieren und langzeitsicher zu machen. Ob dies gelingt, ist bis heute unklar.

Morsleben-Kritiker werfen dem BfS eine Verzögerungstaktik vor, da die Stilllegung seit Jahren nicht voran kommt. Anfang 2004 forderten die im Morsleben-Netzwerk zusammengeschlossenen Umweltschutzorganisationen die Veröffentlichung von Zwischenstandsberichten zu den aktuellen Stilllegungskonzepten vom BfS, dieses lehnte jedoch ab. Im Mai 2005 bestätigte die erneute Ablehnung von Auskünften zum ERAM und von Befahrungsanträgen für ein kritisches Forschungsprojekt die fragwürdige Morsleben-Politik des BfS.

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Koordinaten: 52° 13′ 24" n. Br., 11° 6′ 3" ö. L.

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