Einantwortung
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Die Einantwortung ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts. Es handelt sich dabei um einen hoheitlichen Akt nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens, durch den der Erbe (nach Abgabe einer Erbantrittserklärung) Eigentum an den von ihm ererbten Vermögenswerten erwirbt.
Durch die Einantwortung kommt es zur Universalsukzession, durch die der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Bis dahin ist der ruhende Nachlass als juristische Person anzusehen.
Die Bestätigung der Einantwortung erfolgt mit gesondertem Beschluss über die Einantwortung (vor In-Kraft-Treten des ab 2005 geltenden neuen Außerstreitgesetzes durch Einantwortungsurkunde).
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