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Deutsches Schulwesen

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Das bundesdeutsche Schulwesen, also die Gesamtheit der Schulsysteme der Länder der Bundesrepublik Deutschland, untersteht dem Staat. Unbeschadet davon wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährleistet. An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt. Vorschulen gibt es nicht.

Im Jahr 2004 gab es insgesamt 36493 öffentliche Schulen und 2686 private Schulen (ohne Berufsschulen) in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei war zu beobachten, dass die Zahl der staatlichen Institutionen seit 1992 von 41886 auf die genannte Zahl zurückging, die der privaten Einrichtungen im gleichen Zeitraum von 1991 im Jahr 1992 um knapp 600 auf 2686 stieg. Die Anzahl der Schüler in öffentlichen Schulen ist aus demographischen Gründen vom Höchststand 1997 von 9.630451 auf 9.003.092 zurück gegangen. Die privaten Schulen erlebten auch hier einen kontinuierlichen Zuwachs. Von 1992 bis 2004 stieg die Zahl der Schüler von 445.609 auf 621.762.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Schulgesetzgebung als auch die Verwaltung der einzelnen Schulsysteme primär den einzelnen Bundesländern. Die Kultusministerien der Länder sind hier jeweils die höchsten Behörden. Unter ihre Zuständigkeit fällt somit auch die Schulaufsicht.

In den einzelnen Landesverfassungen finden sich daher weitere Bestimmungen, in vielen Bundesländern ist das Schulwesen in einem eigenen Schulgesetz geregelt. Darin kommt der Gestaltungwille im Schulbereich der jeweiligen Landesregierung zum Ausdruck.

Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde einmal die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.

In Deutschland besteht Schulpflicht.

Das bundesdeutsche Schulwesen ist in Schulformen gegliedert. In den Anfangsjahren der (alten) Bundesrepublik Deutschland gab es nur ein dreigliedriges Schulsystem (Haupt-, Realschule und Gymnasium). Seit den 70er Jahren ist in mehreren Bundesländern eine vierte Schulform dazugekommen: Die Gesamtschule. Die berufsbildenden Schulen werden in dieser Zählweise nicht berücksichtigt. Seit den 80er Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Male der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Auch Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife.

Im allgemeinen spricht man vom dreigliedrigen Schulsystem in Deutschland. Dieses ist aber nicht korrekt. Das deutsche Schulsystem ist auch nicht viergliedrig sondern mehrgliedrig, die Förder- und Sonderschulen (von diesen gibt es rd. 20 verschiedene Einrichtungen) werden i. d. R. ignoriert, haben aber einen stattlichen Anteil. Das deutsche Schulsystem selektiert bereits in der Grundschule - in genau die o. g. Schulformen.

[Bearbeiten] Verantwortlichkeiten

[Bearbeiten] Kultusministerium

Das Schulwesen eines Bundeslands wird in der Regel in einem eigenen Ministerium (siehe: Kultusministerium) verwaltet. Die Namen und Zuschnitte der jeweiligen Ministerien werden von der jeweils regierenden Landesregierung festgelegt. Die Kultusministerien sind die höchsten Behörden eines Landes für das jeweilige Schulsystem. Unter Ihre Zuständigkeit fällt auch die Schulaufsicht. Die Kultusministerien und die Schulverwaltung sind sowohl für Planung als auch Organisation des Schulsystems zuständig. Sie bestimmen neben der Struktur des Systems auch die Unterrichtsinhalte sowie Unterrichtsziele. Häufig findet sich in der BRD eine Unterteilung in der Schulverwaltung: An der Spitze stehen die jeweiligen Kultusministerien, während hingegen die Schulämter und Bezierksregierungen oder aber unabhängige Oberschulämter eine mittlere Position einnehmen. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die Schulämter der Kommunalbehörden. Die Personalkosten des Schulsystems tragen in der Regel die Länder.

[Bearbeiten] kommunale Schulträger

Die Kommunen übernehmen in der Regel die Sachkosten. Sie werden daher auch als Schulträger bezeichnet. In einigen Ländern der BRD, wie beispielsweise in Bayern, herrscht hiervon jedoch eine Ausnahme, denn dort ist das Land der Schulträger.

  • Die räumliche Ausstattung umfasst die gesamte bauliche Gestaltung, Unterhaltung und Verwaltung (Hausmeister, Reinigungspersonal, Cafeteria, ...) der Schulen.
  • Die sächliche Ausstattung umfasst neben dem Mobiliar auch die Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln (Wandkarten, Schulbücher, Lexika, Duden, Atlanten) und technischen Geräten (Tafeln, Overheadprojektoren, TV-Geräten, Computern, ...) Sammlungen (Physik, Chemie, Biologie, ...), Musikinstrumenten ... .

Es existieren aber auch Schulen, die vollständig von einer Kommune getragen werden (kommunale Schulen).

Die Kommunen sind zuständig für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes

[Bearbeiten] Kritik

Dem deutschen Schulwesen wird vorgeworfen, sozial selektiv zu sein und mit der Leistungsselektion schon sehr früh (nach der Grundschule) zu beginnen. Durchschnittliche Ergebnisse bei den PISA-Studien, sowie der Bildungsbericht des UN-Beauftragten Vernor Muñoz bekräftigen diesen Vorwurf.

Im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Emsdetten sah der Kriminologe Christian Pfeiffer in einem Tagesspiegel-Interview ("Schule erzeugt Verlierer") den Hauptgrund von Amokläufern nicht etwa in sogenannten "Killerspielen", sondern im deutschen Schulsystem. "Unser Problem ist, dass unsere Schule zu sehr auf Wissensvermittlung setzt und zu wenig auf soziales Lernen. (...) Schon bei der frühen Aufteilung der Kinder auf Hauptschule, Realschule oder Gymnasium sind wir auf einem falschen Kurs, weil die Hauptschüler zu diesem Zeitpunkt schon mitgeteilt bekommen, dass sie Verlierer sein werden." [1]

[Bearbeiten] Gliederung des Schulwesens

[Bearbeiten] Primarstufe

Nach dem "Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens" (von 1964 i.d.F.v. 14. Oktober 1971) beginnt die Schulpflicht für alle Kinder am 1. August des Jahres, in dem das 6. Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.

Der Primarbereich beginnt in Deutschland mit der Pflichtschule. Zu diesem Bereich gehören die Klassen eins bis vier. In der Regel besuchen Kinder von sechs bis zehn Jahren gemeinsam die Pflichtschule (Döbert 2004: 102). Zu dem Primarbereich der deutschen Schulsysteme gehören die Grundschulen. Außer der Grundschule umfasst die Primarstufe auch sonderpädagogische Einrichtungen, die nach unterschiedlichen Integrationsgraden differenziert sind. Typisch ist zudem für den deutschen Primarbereich seine Ausgestaltung als Halbtagsangebot. Während in der ersten Jahrgangsstufe in allen Bundesländern noch eine ziffernfreie, verbale Beurteilung vorherrscht, unterscheiden sich die Bundesländer aber bereits in den darauffolgenden Jahrgängen hinsichtlich der Einführung von Noten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hier die weitestgehenden Modelle, denn sie vergeben Verbalzeugnisse bis zum Ende der Klasse 3.

Mit der Einführung der Grundschule durch das Reichsgrundschulgesetz vom 28. April 1920 wurden überwiegend vierjährige Grundschulen eingerichtet. Dadurch bedingt, muss am Ende der vierten, in einigen Bundesländern erst am Ende der sechsten Jahrgangsstufe ein institutioneller Übergang geregelt werden und zwar der zwischen Primar- und Sekundarstufe. Die Ausgestaltung dieses Übergangs ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In zwölf der sechzehn deutschen Bundesländer obliegt den Eltern die Wahl der weiterführenden Schule. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen ist der Übergang in die Sekundarstufe I über ein Notenkriterium geregelt.

[Bearbeiten] Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen bis zur Klasse 10 mit Ausnahme von Bildungsgängen an den beruflichen Schulen.

Klassische Schulen der Sek I sind die Haupt-, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Haupt-Realschule, Regionalschule, ...

Die Sek I kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Abschluss Hauptschule Klasse 9, nach dem 10. Schuljahr mit unterschiedlich benannten Abschlüssen verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höherqualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe II am Gymnasium oder einer Gesamtschule.

[Bearbeiten] Sekundarstufe II

Die Sek II umfasst im allgemeinbildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11, 12 und 13 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. Im Zuge der Schulreform nach 1989 durch den Beitritt der neuen Bundesländer kann die Allgemeine Hochschulreife in manchen Bundesländern auch schon nach 12 Jahren erlangt werden.

Im Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann die Fachhochschulreife erlangt werden.

Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sek II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen die Berufskollegs ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.

[Bearbeiten] Ersatzschulen / Ergänzungsschulen

Privatschulen sind im Rahmen dieser Gliederung einzuordnen. Sie haben als nicht staatliche Schule den Status einer Ersatzschule (Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, dann handelt es sich um Ersatzschulen) oder Ergänzungsschule (Schulen in freier Trägerschaft, die keine Ersatzschulen sind).

[Bearbeiten] Zweiter Bildungsweg

Er umfasst Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse und Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann.

[Bearbeiten] Besonderheiten der Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern

Thüringen / Sachsen

Grundschule

Eingeschult wird man mit 6-7 Jahren. Die Dauer der Grundschule beträgt 4 Jahre. Danach geht man auf eine Realschule oder auf ein Gymnasium.

Gymnasium

Auf dem Gymnasium kann man nach 12 Jahren Schule das Abitur machen. Man kann auch nach 10 Jahren mit einem dem Realschulabschluss gleichwertigem Abschluss (besondere Leistungsfeststellung BLF) die Schule verlassen.

Regelschule (Thüringen) / Mittelschule (Sachsen)

Auf der Regelschule / Mittelschule kann man entweder nach 9 Jahren Schule den Hauptschulabschluss oder nach 10 Jahren denn Realschulabschluss machen.

Berufsschule

Auf der Berufsschule kann man entweder Abitur oder Fachabitur machen. Beim Fachabitur erhält man die Fachhochschulreife, beim Abitur die Hochschulreife. Die Dauer ist immer 3 Jahre.

[Bearbeiten] Schulversuche / Modellprojekte

Schulversuche oder Modellprojekte sind Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen eines Bundeslandes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). In der Regel werden Schulversuche wissenschaftlich begleitet.
Schulversuche können aus Landes- oder auch aus Bundesmitteln finanziert werden.

[Bearbeiten] Literaturhinweise

Das Standardwerk zum Bildungswesen!

Cortina, Kai S. et al. (Hrsg.). Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbeck bei Hamburg: Rowohlt (2003)

Anweiler, Oskar. Deutschland. In: Oskar Anweiler et al. (Hrsg.), Bildungssysteme in Europa. Entwicklung und Struktur des Bildungswesens in zehn Ländern: Deutschland, etc. (S. 31-56). Weinheim und Basel: Beltz (1996)

Döbert, Hans. Deutschland. In: Döbert, Hans Die Schulsysteme Europas. Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren (2005)

Geschichte

Herrlitz et al. Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung. Weinheim und München: Juventa(2005)

Führ, Christoph. Deutsches Bildungswesen seit 1945. Grundzüge und Probleme. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand (1997)

Tenorth, Heinz-Elmar. Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge ihrer neuzeitlichen Entwicklung. Weinheim und München: Juventa (2000)

Theorie

Fend, Helmut. Theorie der Schule. München-Wien-Baltimore: Urban & Schwarzenberg (1980) Fend, Helmut. Neue Theorie der Schule. Wiesbaden: VS (2006)

Melzer, Wolfgang & Sandfuchs, Uwe (Hrsg.), Was Schule leistet. Funktionen und Aufgaben von Schule. Weinheim und München: Juventa Verlag

[Bearbeiten] Quellen

  1. Der Tagesspiegel, Nr. 19379, Mittwoch, 22. November 2006, S. 6, Politik, "Schule erzeugt Verlierer"


Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf:

Es fehlen:

  • Erläuterung der Ausgestaltung des Schulsystems in allen einzelnen Bundesländern! (unbedingt notwendig, da hier massive Unterschiede bestehen)
  • Auslandsschulen
  • besondere Schulen
  • Typische Unterrichtsformen
  • Schulaufsicht
  • Schulrecht
  • Literaturhinweise
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