Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Deutsche Angestellten Krankenkasse - Wikipedia

Deutsche Angestellten Krankenkasse

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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) ist ein deutscher Krankenversicherungsträger. Die DAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist nach der Barmer Ersatzkasse die zweitgrößte bundesweite Ersatzkasse Deutschlands mit rund 4,7 Millionen Mitgliedern, 6,2 Millionen Versicherten, circa 12.000 Mitarbeitern und 750 Geschäftsstellen. Ihr Hauptsitz ist in Hamburg. Sie tritt auch mit dem Slogan DAK - Unternehmen Leben auf.

Im Gegensatz zu den Allgemeinen Ortskrankenkassen, deren Selbstverwaltungsorgane paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt sind, besteht der Verwaltungsrat ausschließlich aus Versicherten der DAK, welche diese Arbeit ehrenamtlich ausführen.

Die DAK ist in ihrem Ursprung eine Ersatzkasse für Angestellte. Seit 1996 versichert sie alle gesetzlich Krankenversicherten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die DAK ist die deutsche Krankenkasse mit der ältesten Geschichte. 1774 gründeten Handlungsgehilfen in Breslau das „Institut für hilfsbedürftige Handlungsdiener“. Das Startkapital betrug damals 10.000 Taler.

Die Geschichte der DAK ist von zahlreichen Zusammenschlüssen verschiedener Kassen geprägt. Aus der „Berufskrankenkasse des Gewerkschaftsbundes der Angestellten“ entstand 1930 die „Deutsche Angestellten-Krankenkasse, Ersatzkasse“. 1951 schlossen sich die „Lichterfelder Ersatzkasse“ und die „Deutsche Angestellten-Krankenkasse“ unter der Leitung der DAK zusammen. Zum 31. Dezember 1996 übernahm die DAK die Mitglieder der aufgelösten Braunschweiger Ersatzkasse.

Die Angestellten-Ersatzkassen in Deutschland sind in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK), organisiert. Die Arbeiterersatzkassen sind im Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) zusammengeschlossen, der mit dem VdAK assoziiert ist.

[Bearbeiten] Finanzen

Das Haushaltsvolumen der DAK (Stand 2006) beträgt rund 16 Milliarden €.

[Bearbeiten] Vorstand und Verwaltungsrat

Die DAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er geht aus den Sozialwahlen hervor, die alle sechs Jahre stattfinden, zuletzt am 1. Juni 2005. Somit ist der Verwaltungsrat das Parlament der DAK-Versicherten.

Der DAK-Verwaltungsrat hat 30 Mitglieder. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind wirtschaftlich nicht von der Kasse abhängig. Sie vertreten ausschließlich die Versicherten. Ihre unterschiedliche Herkunft, z. B. regional und beruflich, entspricht der Vielfalt der Mitglieder der DAK als bundesweite Solidargemeinschaft und zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse. Der Verwaltungsrat der DAK-Krankenkasse ist zugleich der Verwaltungsrat der DAK-Pflegekasse.

Die DAK wird von zwei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern geführt. Sie verwalten die Kasse und vertreten sie gerichtlich sowie außergerichtlich und sind für das gesamte operative Geschäft und alle Verwaltungsangelegenheiten verantwortlich. Innerhalb der vom Vorstand erlassenen Richtlinien verwaltet jedes Vorstandsmitglied seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat über die Umsetzung von Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung, die finanzielle Situation und die voraussichtliche Entwicklung der Krankenkasse. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; eine Wiederwahl ist möglich.

Vorsitzender des Vorstandes ist Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist Claus Moldenhauer. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist Hans Bender.


[Bearbeiten] Weblinks

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