Das erste Recht des Kindes
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Filmdaten | |
---|---|
Originaltitel: | Das erste Recht des Kindes |
Produktionsland: | Deutschland |
Erscheinungsjahr: | 1932 |
Originalsprache: | Deutsch |
Stab | |
Regie: | Fritz Wendhausen |
Drehbuch: | Thea von Harbou |
Besetzung | |
|
Das erste Recht des Kindes (aus dem Tagebuch einer Frauenärztin) ist ein deutscher Spielfilm von Fritz Wendhausen aus dem Jahr 1932. Er wurde am 20. Oktober 1932 in Berlin uraufgeführt und am 5. Mai 1933 von der Zensurbehörde nach persönlicher Intervention Heinrich Himmlers (Zitat: "... halte ich ihn für geeignet, lebenswichtige Interessen des Staates und damit die öffentliche Ordnung zu verletzen...") verboten.
[Bearbeiten] Handlung
Lotte Bergmann ist schwanger. Aber der Vater ihres Kindes hat kein Einkommen, sie selbst nur so viel, um ihre Mutter und sich selbst zu ernähren. Sie will das Kind abtreiben lassen, wird aber überall abgewiesen. In ihrer Verzweiflung versucht sie, sich das Leben zu nehmen, wird aber gerettet. In Traumphantasien erlebt sie das Schicksal von Müttern mit unehelichen Kindern, aus denen sie den Wunsch schöpft, auch ihr Kind zu bekommen.