Chambre des Députés (Luxemburg)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. |
Die Chamber ist das luxemburgische Parlament. Die Bezeichnung steht für Chambre des Députés (Abgeordnetenkammer). Die Chamber ist die Legislative des Großherzogtum Luxemburgs und besteht aus 60 Abgeordneten, die jeweils für fünf Jahre mittels Verhältnisswahl vom Volk gewählt werden. Das Chambergebäude befindet sich neben dem Großherzoglichen Palais in Luxemburg Stadt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Konstitutionnelle Rolle
Die Rolle der Chamber ist es, als Teil der legislativen Prozedur, Gesetzesvorschläge zu machen und diese (wie auch die Gesetzesprojekte der Regierung) zu diskutieren, um diese anschließend anzunehmen oder abzulehnen.
[Bearbeiten] Chamberwahlen
Die Chamber setzt sich aus 60 Deputierten (Abgeordneten) zusammen, die jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt werden. Das Land ist in vier Wahlbezirke mit unterschiedlicher Abgeordnetenzahl eingeteilt, um so der Bevölkerungsverteilung im Land gerecht zu werden (Süden (23), Zentrum (21), Norden (9), Osten (7)). Die Wähler haben entsprechende Stimmenzahlen und können ihre Stimmen entweder kumulieren (alle Stimmen an 1 Partei) oder panaschieren (Personenwahl, max 2 Stimmen pro Kandidat). Die Wahlen in Luxemburg sind laut Verfassung: Frei, Allgemein und Geheim.
Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle Bürger über 18 Jahre sowie für jeden der in das luxemburgische Wählerverzeichnis eingetragen ist und seinen Wohnsitz in Luxemburg hat. Das Gesetz sieht sogar Geld- und Freiheitsstrafen vor, was aber nicht angewandt wird.
Entsprechend den Ergebnissen der Wahl darf eine Partei, proporzionel zu den erhaltenen Stimmen, eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten pro Bezirk stellen. Dabei werden die Kandidaten berücksichtigt, die jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.
Die Partei mit den meisten Stimmen bekommt vom Großherzog den Auftrag zu Regierungsbildung. Hat diese Partei weniger als 30 Sitze, benötigt sie einen Koalitionspartner. Für gewählte Kandidaten, die die Regierung bilden, rücken die nächst-meistgewählten Kandidaten einer Partei im jeweiligen Wahlbezirk nach.
[Bearbeiten] Fraktionen
Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten können eine Fraktion bilden. Ihnen werden für ihre Arbeiten mehr Mittel zur Verfügung gestellt und haben die Möglichkeit der Chamber Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Der Vorsitzende einer Fraktion (Fraktionspräsident) ist zudem durch die "Konferenz der Präsidenten" an der Ernennung des Chamberbüros, sowie der Festlegung des Ablaufs der Chambersitzungen beteiligt.
[Bearbeiten] Funktionsweise
Die Funktionsweise der Chamber wird durch die, von der Verfassung und des Wahlgesetzes festgelegten, Dispositionen und der eigenen Geschäftsordnung (Règlement intérieur) bestimmt. Die Periode eines Jahres, in der die Chamber zusammenkommt, nennt man "Ordentliche Sitzung" (Session ordinaire). Normalerweise hat jede Legislatur 5 Ordentliche Sitzungen. Jede Sitzung wir durch den Großherzog (Persönlich, oder in Vertretung durch seinen Premierminister) eröffnet und geschlossen.
[Bearbeiten] Chamberpräsident
Die Aufgabe des Präsidenten der Chamber ist es, die Chamber nach außen hin zu vertreten, während der Sitzungen für Ordnung und dem Einhalten der Regeln zu sorgen, Redezeit zu erteilen und das Resultat von Abstimmungen und Entscheidungen der Chamber bekannt zu geben. Vertreten wird der Präsident durch den Vizepräsidenten der Chamber oder, wenn dieser Abwesend sein sollte, durch den ältesten Abgeordneten ("Doyen"). Der Präsident der Chamber wird oft als "1. Bürger Luxemburgs" bezeichnet. Präsident ist seit dem 3. August 2004 Lucien Weiler (CSV).
[Bearbeiten] Das Chamberbüro
Am Anfang einer Legislatur ernennt die Konferenz der Präsidenten das Chamberbüro, die für die Organisation der Sitzungen verantwortlich ist. Es besteht aus einem Präsidenten, 3 Vizepräsidenten und maximal 7 Mitgliedern. Das Büro ist für die administrativen Arbeiten der Chamber zuständig. Das Büro kümmert sich um die finanziellen und organistatorischen Fragen der Abgeordneten, um das in der Chamber angestellte Personal, usw. Eine Ausnahme ist der Tagesplan, der von der Konferenz der Präsidenten festgelegt wird.
[Bearbeiten] Konferenz der Präsidenten
Die Konferenz setzt sich aus dem Präsidenten der Chamber, sowie den Präsidenten der verschiedenen politischen Fraktionen zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, den Ablauf der Sitzungen vorzugeben und ihr Einverständnis zu jenen Gesetzesprojekten zu geben, bei denen es das Gesetz für sie vorsieht.
[Bearbeiten] Parlamentarische Kommissionen
Parlamentarische Kommissionen dienen dazu, die parlamentarischen Arbeiten rationeller ausführen zu können. Sie bereiten die Sitzungen der Chamber vor, indem in ihnen die Gesetzesprojekte und -vorschläge, sowie Abänderungen und Anträge besprochen werden. Die einzelnen Parteien sind, nach Möglichkeit, proportionnell zu ihrer Sitze, in den einzelnen Kommissionen vertreten. Es gibt permanente Kommissionen, Untersuchungs-Kommissionen, Gesetzmäßige und Spezielle, die von der Chamber selbst bestimmt werden können.
Permanente Kommissionen sind jene zu den Themen, zu denen es regelmäßig Gesetzesprojekte oder -vorschläge gibt. Die Gestetzmäßigen sind jene, die vom Gesetz aus vorgesehen sind. Spezialkommissionen können zeitweilig für verschiedene (oftmals sozial sensibele) Themen gegründet werden. Wie zum Beispiel Ethik, Immigration, Drogen,.... Untersuchungskommissionen dienen dazu, bestimmte (Regierungs)affären aufzuklären.
[Bearbeiten] Zusammensetzung
Die ordentliche Sitzung der aktuellen Legislatur (2005-2006) setzt sich nach Abgeordneten pro Partei wie folgt zusammen:
[Bearbeiten] Chamber TV
Chamber TV ist das luxemburgische Parlamentsfernsehen, welches von der Chambre des Députés betrieben wird. Der Sender nahm 2001 seinen Sendebetrieb auf und ist über Kabel und Satellit zu empfangen.