Byzantinisches Recht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Byzantinische Recht ist die Rechtsordnung, die im Byzantinischen Reich von dessen Entstehung Ende des 4. Jahrhunderts nach Christus bis zu seinem Untergang galt. Das Byzantinische Recht beruhte auf dem antiken Römischen Recht und dem Kirchenrecht der Orthodoxen Kirche. Nach dem Untergang des Byzantinischen Reiches mit dem Fall von Konstantinopel im Jahr 1453 lebte das Byzantinische Recht in der Rechtspraxis der griechischen Bevölkerung innerhalb des Osmanischen Reiches fort.
[Bearbeiten] Quellen
Die wichtigste Quelle des Byzantinischen Rechts sind die Basiliken, eine im 9. Jahrhundert entstandene Rechtssammlung, die im wesentlichen eine Übersetzung von Texten aus dem Codex Justinianus und den justinianischen Digesten darstellt. Erwähnenswert ist außerdem der Hexabiblos, ein Rechtskompendium das erst 1345 von dem Richter Konstantinos Harmenopulos aus Thessaloniki verfasst wurde. Wesentliche Beiträge zur Erforschung der byzantinischen Rechtsgeschichte hat im 19. Jahrhundert Karl Eduard Zachariae von Lingenthal geleistet.