Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich
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Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich ist ein österreichisches Verfassungsgesetz, das die Nutzung von Kernenergie in vielen Fällen verbietet.
Sein Ursprung geht auf die Volksabstimmung 1978 unter dem Bundeskanzler Bruno Kreisky zurück. So wurde noch im Dezember 1978 ein einfaches Gesetz – das Atomsperrgesetz – beschlossen. Befürworter des Gesetzes bekamen Rückenwind nach dem Reaktorunfall Three Miles Island. Viele Gegner wurden aber 1986 beim Reaktorunglück Tschernobyl überzeugt.
So wurde das Gesetz im Jahr 1999 in den Verfassungsrang erhoben. Seitdem trägt das Gesetz die Bezeichnung Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich.
Es besagt in fünf Paragraphen folgendes:
- In Österreich dürfen keine Atomwaffen hergestellt, gelagert getestet oder durchgeführt werden.
- Kernkraftwerke dürfen nicht errichtet, bzw. bereits errichtete, (nur Kernkraftwerk Zwentendorf) nicht in Betrieb genommen werden.
- Der Transport und Lagerung von spaltbaren Material ist untersagt. Ausgenommen sind nur jene Materialien, die nur für die friedliche Nutzung außer zur Energiegewinnung dienen.
- Schäden, die durch Unfälle mit radioaktiven verursacht werden, muss Österreich begleichen oder bei ausländischen Verursachern versuchen, die Kosten durchzusetzen.
- Verantwortlich für die Durchsetzung ist die jeweilige Bundesregierung.
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