Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter - Wikipedia

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V. ist eine bundesweit wirkende Selbsthilfevereinigung, die sich als Interessenvertretung von Menschen mit Körperbehinderung versteht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. wurde am 15. November 1955 von Eduard Knoll gegründet. Eduard Knoll hatte als schwerbeschädigter Kriegsheimkehrer gemeinsam mit anderen Betroffenen die Absicht, für Menschen mit Körperbehinderung Arbeitsplätze und Wohnmöglichkeit zu schaffen und dadurch Lebensqualität zu bieten. Der BSK ist heute eine bundesweit wirkende Selbsthilfevereinigung, die sich als Interessenvertretung von Menschen mit Körperbehinderung versteht.

Vereinszwecke sind:

  • Selbstvertretung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durchzusetzen,
  • Teilhabe an der Gesellschaft zu fordern und zu fördern,
  • Diskriminierungen zu verhindern und abzubauen,
  • Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und ihre Integration einzufordern,
  • zur Selbstverwirklichung von Menschen mit Körperbehinderung beizutragen,
  • den Abbau von die Mobilität einschränkenden Barrieren voranzutreiben.

[Bearbeiten] Sozialpolitisches Wirken

Sozial politisches Programm des BSK

Präambel Der BSK e. V. ist eine bundesweite Selbsthilfevereinigung, die die Interessen von Menschen mit Körperbehinderungen vertritt. Der BSK e. V. fordert die Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen. Er tritt für die Selbstverwirklichung von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ein und fordert ein selbstbestimmtes Leben in einer Welt ohne Barrieren. Der BSK fordert mit Nachdruck, dass Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz – Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – auf gesetzlicher Grundlage Realität wird. Der BSK wendet sich gegen alle Eingriffe, die die Unversehrtheit oder die Rechte für Menschen mit Körperbehinderungen verletzen. Der Verband beschränkt sich nicht darauf, nur Forderungen zu stellen. Der Verband ist bereit, Mitverantwortung zu tragen. Selbsthilfe und Ehrenamtlichkeit nehmen hierbei einen großen Stellenwert ein.

Selbstbestimmtes Leben Eigenverantwortung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist vorrangiges Ziel des BSK. Wir fordern die Ausweitung des Systems der persönlichen Assistenz („Jeder bekommt soviel Hilfe wie nötig„), den Ausbau des Beratungskonzeptes „Betroffene beraten Betroffene„ und die Schulung von Assistenten für Menschen mit Körperbehinderung (z. B. Reiseassistenten). Es gilt der Grundsatz der ambulanten Hilfe vor der stationären. Menschen mit Behinderungen sind in dem Maße mit finanziellen Mitteln („persönliches Budget„) auszustatten, dass sie den Umfang ihres Hilfebedarfs an dem Ort ihrer Wahl in Selbstverantwortung bestimmen können.

Gleichstellung Menschen mit Behinderungen müssen mit wirksamen, einklagbaren Rechten ausgestattet werden, die sie vor Benachteiligung schützen. Das im Grundgesetz seit 1994 verankerte Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen war nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gleichberechtigten, selbstbestimmten Leben. Zur Konkretisierung und Realisierung dieses Benachteiligungsverbotes fordert der BSK ein Bundesgleichstellungsgesetz und entsprechende Landesgleichstellungsgesetze. Inhaltlich und sprachlich sind gesetzliche Neuregelungen und andere Bestimmungen so zu gestalten, dass von ihnen keine Abwertungen bzw. Diskriminierungen ausgehen. Organisationen der Menschen mit Behinderungen ist auf allen Rechtsbereichen ein Verbandsklagerecht einzuräumen. Die regionalen Organisationen der Menschen mit Behinderungen sind in die Infrastrukturen der Entscheidungen einzubinden und gutachterlich zu hören. Der BSK fordert das Recht, an behinderungsspezifischen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren seiner Mitglieder beteiligt zu werden. Für Menschen mit Behinderungen muss es eine angemessene Grundabsicherung geben. Eineinkommensunabhängiger, ausschließlich vom Grad der Behinderung bestimmter Nachteilsausgleich (ähnlich dem „Blindengeld„) ist einzuführen, da die bisherigen Nachteilsausgleiche insbesondere im Steuerrecht ihrer Zielsetzung nicht gerecht werden. Dieser Nachteilsausgleich ist bundesweit einheitlich zu gestalten. Familien mit einem behinderten Mitglied stehen unter besonderer Belastung. Die Nachteilsausgleiche haben deshalb die Menschen mit Behinderungen und deren Familie zu umfassen.

Barrierefreier Lebensraum Das Recht auf frei wählbare Wohnform ist für jeden Menschen zu gewährleisten. Für Menschen mit Behinderung sind individuell angemessene und finanzierbare Wohnformen zu schaffen. Frei gewählte integrative Wohnformen sind zu fördern. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist so zu planen und zu gestalten, dass von Behinderung Betroffene in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können. Der BSK fordert, dass die Vorschriften zur barrierefreien Bauweise (DIN 18024, 18025 --> 18030) in der jeweils aktuellen Form in den Baugesetzen und Bauordnungen des Bundes und der Länder einheitlich in verbindlicher Form zu verankern sind. Dies gilt für alle öffentlichen, sozialen und privaten der Öffentlichkeit zugänglichen Bauten. Dabei ist sicherzustellen, dass Fachleute der Behindertenverbände rechtzeitig und kontinuierlich in die Planung, Ausgestaltung bis hin zur Gebrauchsabnahme von baulichen Einrichtungen und Gegenständen einbezogen werden. Auch Baumaßnahmen privater Art sind barrierefrei zu gestalten. Steuerliche Vergünstigungen für private Baumaßnahmen sind nur zu gewähren, wenn sie barrierefrei gestaltet sind. Die Ausbildungen, u. a. von Architekten, Handwerkern, Ingenieuren, Designern etc., sind so zu gestalten, dass die Vermittlung der Lehrinhalte zur barrierefreien Gestaltung so selbstverständlich wie die anderen verbindlichen Bauvorschriften wird. Grundsätzlich müssen alle Arten von Verkehrssystemen für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sein. Z. B. sind beim schienengebundenen Verkehr alle Fahrzeuge des Personennah- und Fernverkehrs mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe auszustatten. Dies gilt insbesondere für die Fernreisezüge der Deutschen Bahn AG. Fahrdienste dürfen nur eine notwendige Ergänzung sein, jedoch kein Ersatz zum öffentlichen Verkehrsangebot. Öffentliche Verkehrsanlagen (Bahnhöfe, Flughäfen, Raststätten) und Fahrzeuge sind mit öffentlichen Mitteln nur dann zu fördern, wenn sie allen barrierefrei zur Verfügung stehen. Die privaten Betreiber von Personenbeförderungen sind zu verpflichten, ihre Beförderungsmittel barrierefrei zu gestalten. Zuschüsse und Förderungsmittel sind zwingend an die barrierefreie Gestaltung zu binden. Der BSK strebt die Schaffung einer Infrastruktur an, in der sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei bewegen können. Es ist zu gewährleisten, dass alle Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens uneingeschränkt zu erreichen sind.

Arbeit und Beruf Behinderung muss nicht Leistungseinschränkung entsprechen. Der BSK fordert die umfassende, dauerhafte und gleichberechtigte Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Erwerbsarbeit. Sie erhalten einen Rechts-anspruch auf Berufsbildung. Eine berufliche Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt ist vorrangig. Eine zielgenaue und zukunftsorientierte Berufsberatung auch von Menschen mit Behinderungen durch behinderte Fachkräfte („Betroffene beraten Betroffene„) ist sicherzustellen. Die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen soll möglichst in integrativen wohnortnahen Betrieben erfolgen. Das System der Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen muss den sich ändernden und geänderten Bedingungen der Arbeitsstelle effektiver angepasst werden. Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter weist in vielen Bereichen in die richtige Richtung. Dies gilt z. B. für ein flächendeckendes Netz von Integrationsfachdiensten mit dem Ziel der Arbeitsfindung auf dem Ersten Arbeitsmarkt. Der BSK lehnt die Senkung der Pflichtquote von 6 v. H. auf 5 v. H. als Verschlechterung ab. Das Instrument der Teilzeitarbeit ist Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber sind über Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen verstärkt zu beraten. Der BSK fordert Arbeitnehmerrechte für alle Beschäftigten in den Werkstätten für Behinderte.

Frauen mit Behinderung Frauen mit Behinderung sind in unserer Gesellschaft mehrfach diskriminiert, zum einen aus der teilweise gesellschaftlichen Diskriminierung der Frau und zum anderen durch die Diskriminierung gegenüber Menschen mit Be-hinderungen. Reha-Gesetzgebung und Reha-Maßnahmen orientieren sich vorwiegend an Richtlinien, die spezifisch männliche Belange berücksichtigen. Das führt dazu, dass die beruflichen Chancen für Frauen mit Behinderungen schlechter sind als die der Männer. Durch gezielte, flexible und wohnortnahe Angebote, die besondere Lebensumstände berücksichtigen, ist Frauen der gleiche Zugang zur beruflichen Rehabilitation zu ermöglichen wie Männern. Hierzu sind evtl. ergänzende Hilfen (wie Haushaltshilfe, Kinderbetreuung) bereitzustellen. Frauen mit Behinderung, die nicht erwerbstätig sind, sollen Hilfen (Wohnungsanpassung, Finanzierung eines Beförderungsmittels etc.) erhalten, wie sie bei erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen üblich sind. Bei arbeitsmarktpolitischen Vorhaben sind frauenadäquate Maßnahmen einzuschließen. Menschen mit Behinderung, die auf Assistenz angewiesen sind, haben das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Assistenz.

Gesundheitswesen Menschen mit Behinderung und chronisch Erkrankte sind auf die Solidargemeinschaft der Versicherten angewiesen. Änderungen im Gesundheitswesen dürfen nicht zu einer Entsolidarisierung und damit zu Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen und chronisch Erkrankten führen. Aufzuheben sind die erhöhten Zuzahlungen und das System der Beitragsrückzahlung. Der Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege darf durch die Vorschrift des § 3a BSHG mit einer Zumutbarkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht eingeschränkt werden. In einer grundlegenden Reform des Sozialgesetzbuches V sind individuelle und kollektive Patientenrechte aufzunehmen. Für die Organisationen von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist ein Beteiligungsrecht im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu gewähren, eine Negativliste von Arzneimitteln aufzustellen sowie sicherzustellen, dass in § 65b SGB V bei den Patientenunterstützungsstellen die Behindertenverbände und Verbände für chronisch Erkrankte ein Mitspracherecht haben. Zudem ist eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorzunehmen. Trotz aller Einsparungen im Gesundheitswesen ist die medizinische und Hilfsmittelversorgung sachgerecht zu gewährleisten. Wir wenden uns gegen alle Versuche, Pauschal- oder Festbeträge für die Bereitstellung, Anpassung, Wartung und Reparatur einzuführen. Die Qualität der Hilfsmittel wäre sonst nicht mehr gesichert. Die Leistungsanbieter für Hilfsmittel haben die erreichten Qualitätsstandards aufrecht zu erhalten. Für Menschen mit Behinderungen sind differenzierte Versorgungsformen zu schaffen (z. B. interdisziplinäre Gemeinschaftspraxen, wohnortnahe Versorgung etc.). Die Hilfsmittelversorgung ist dahingehend zu optimieren, dass die Verbände der Menschen mit Behinderung nicht nur ein Anhörungsrecht, sondern ein Mitbestimmungsrecht haben. Ambulante Maßnahmen sind für Menschen mit Behinderung zu bevorzugen.

Integrative Erziehung Eine integrative Erziehung fördert das gesellschaftliche Zusammenleben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nichtbehinderter Kinder muss in allen Bereichen von Bildung und Erziehung oberstes Prinzip sein. Dies kann sich nicht nur auf kurzfristige Modellversuche erstrecken. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist nicht an eine bestimmte Schulform gebunden. Wo die Unterbringung und Förderung von Kindern mit Behinderungen in allgemeinen Schulen nicht möglich ist, sind Sonderschulen nicht isoliert einzurichten, sondern im gleichen Gebäude mit anderen Schulen zusammen, damit die zentralen Einrichtungen gemeinsam genutzt werden können.

Freizeit Der BSK fordert für Menschen mit Behinderungen die aktive, uneingeschränkte Teilhabe auf allen kulturellen Gebieten. Er setzt sich für den weiteren Aufbau einer Reiseassistenz-Börse ein, die Menschen mit Behinderungen notwendige Assistenz für ihre Nah- und Fernreisen vermittelt. Die Ausbildung von Reisekaufleuten, Tourismusfachleuten etc. ist dahingehend zu ergänzen, dass die Vermittlung der Lehrinhalte zur barrierefreien Gestaltung des Lebensraumes am Urlaubsort zum Pflichtfach wird. An Urlaubsorten sind barrierefreie Verkehrssysteme zu entwickeln sowie ambulante Hilfsdienste aufzubauen. Verzeichnisse der Fremdenverkehrsämter sind bezüglich der barrierefreien Quartiere der Region europaweit einheitlich zu standardisieren, damit die Menschen mit Behinderungen erkennen können, ob die spezifischen Erfordernisse ihrer Behinderung erfüllt werden. Dies gilt auch für Kulturgüter, Sehenswürdigkeiten etc. Die Sportausübung hat für alle Menschen einen wichtigen Stellenwert zur Gesunderhaltung. Dies trifft auch für Menschen mit Behinderungen zu. Die integrative Sportausübung wird hierbei als vorrangig angesehen. Die Förderung des Breiten- wie des Leistungssports ist für Menschen mit und ohne Behinderungen zu vereinheitlichen. Es sind im ausreichenden Maße geeignete Sportstätten (einschl. Übernachtungsmöglichkeiten) bereitzustellen. Außerdem ist die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern zu fördern und deren Einsatz finanziell zu sichern. ehe europäische Richtlinien für Bau und Verkehr. Es ist sicherzustellen, dass schwerbehinderte Menschen mit ihrem Ausweis nicht nur EU- sondern europaweit die gleichen Rechte im Straßenverkehr haben. Eine engere Kooperation und Vernetzung der Organisationen der Betroffenen aus den verschiedensten Ländern ist erforderlich, um auf der europäischen Ebene Standards durchzusetzen. Das europäische Behindertenforum ist als nichtstaatliche Dachorganisation eine Plattform, um die Menschenrechte und Chancengleichheit von den behinderten Menschen bei der Institution der Europäischen Union zu fördern.

Aktuelle Sozialpolitik Der BSK nimmt zu sozialpolitischen Fragen und Gesetzesinitiativen als Bundesverband Stellung. Als Mitglied des Deutschen Behindertenrates kämpft er in diesem Aktionsbündnis mit seinen Dachverbänden (BAGH, DPWV) zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens. Der BSK setzt sich für Behindertenräte auf Länder- und kommunaler Ebene ein. Wir fordern die Abschaffung des Zweiklassensystems beim Assistenzmodell, die Gleichstellung der Eingliederungshilfe mit anderen Rehabilitationsgesetzen und ein eigenes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (SGB IX). Die mit dem Abbau des Wehrdienstes zu erwartende und bereits erfolgte Einschränkung des Zivildienstes ist durch alternative sozialpolitische Maßnahmen zu ersetzen Wir fordern von den politisch Verantwortlichen die Umkehr einer für Menschen mit Behinderungen restriktiven Politik. Reformen müssen Fortschritte und nicht Abbaumaßnahmen bringen. Wir brauchen eine Politik für die und mit den Menschen mit Behinderungen, nicht gegen sie.

Internationale Zusammenarbeit Auf der europäischen Ebene sind gemeinsame, einklagbare rechtliche Standards fortzuentwickeln und umzusetzen. Darunter fallen ein einheitlicher europäischer Behindertenausweis, damit Nachteilsausgleiehe länderübergreifend anerkannt werden, oder einheitli

[Bearbeiten] Organisation

Vereinssitz ist Krautheim an der Jagst in Baden-Württemberg.

[Bearbeiten] Bundesverband

Vorsitzender Vertreterversammlung: Willi Rudolf

  • Stellvertretender Vorsitzender Vertreterversammlung: Hendrik Grützner
  • Geschäftsführender Vorstand: Dr. Jochen Krohn, Michael Wolter, Peter Strohbach
  • Geschäftsstelle: Krautheim, Bundesgeschäftsführer: Mark Niederhöfer

[Bearbeiten] Einrichtungen des Bundesverbandes

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung GmbH (Druckerei, Industriemontage, Büroservice, Buchvertrieb, Recyclingabteilung)
  • Eduard-Knoll-Wohnzentrum GmbH (Fertigstellung Mai 2003; 80 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung)
  • Service GmbH (Organisation und Durchführung von barrierefreien Reisen für Menschen mit Körperbehinderung)

[Bearbeiten] Mitgliedschaften in Dachverbänden

  • BAG Selbsthilfe e.V. (ehem. BAG Hilfe für Behinderte e.V.)
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband (ehem. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband)
  • Deutscher Spendenrat e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Rehabilitation Behinderter e.V.

[Bearbeiten] Landesverbände und Untergliederungen

Etwa 145 ehrenamtliche Selbsthilfegruppen arbeiten als sogenannte "Untergliederungen" für die Ziele des Verbandes. Sie sind strukturiert in Landesverbände, Landesstellen, Bereiche und Kontaktstellen.

[Bearbeiten] Publikationen

  • Magazin LEBEN & WEG, erscheint zweimonatlich, Auflage: 10.000
  • BSK-intern, erscheint zweimonatlich, Auflage: 6.500
  • sowie zahlreiche Ratgeberbroschüren, Zeitschriften und Informationsdienste der Untergliederungen, wie beispielsweise
- ABC der Krankenversicherung
- ABC der Pflegeversicherung
- ABC der Rehabilitation
- ABC der Gesundheitsreform
- ABC der Heilmittelrichtlinien
- Jahreskalender
- Reise-ABC für Menschen mit Körperbehinderung
- "BSK-Urlaubsziele" Von Australien bis Ungarn: Reisen für Menschen mit Behinderung
- Planungsberater für barrierefreies Bauen und Wohnen

[Bearbeiten] Siehe auch

Behindertenorganisationen

[Bearbeiten] Weblinks

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -