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Diskussion:Branntwein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Likör

"Branntwein ist eine der zwei Untergruppen der Spirituosen; der anderen, dem Likör dient er als Basis." Was bedeutet der letzte Teilsatz?

Soll heißen: Zur Likörherstellung wird Branntwein verwendet. Martin Vogel UNIQ7fa214697033cd2c-math-00000EFF-QINU 19:48, 27. Nov 2004 (CET)

[Bearbeiten] Branntweinmonopolgesetz

Ich habe gerade den von einem IP-User (193.138.10.41) hinzugefügten Text geglättet. Darin war die Rede von §46 des Branntweinmonopolgesetzes. Wenn man dem Link folgt, sieht man jedoch, dass dieses Gesetz gar nicht (mehr) so viele Paragraphen hat. Vom Sinn her erschien mir ein Verweis auf §5 Absatz 2 geeigneter. Ich habe den Text entsprechend geändert und den Rechtshinweis eingebaut. Es wäre gut, wenn sich jemand, der wirklich Ahnung von der Materie hat, dies nochmal kritisch anschauen würde. --Birger (Diskussion) 21:09, 7. Jun 2005 (CEST)


[Bearbeiten] Was ist Branntwein?

Bin der Meinung, dass der gesamte Artikel nach "Spirituose" umziehen sollte. Nach der Rechtslage (Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 ) dürfen als Branntweine nur noch Erzeugnisse aus Wein bezeichnet werden.

Zitat:"Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen

Artikel 1 Absatz 4) d) Branntwein: Die Spirituose,

  • die ausschließlich durch Destillieren zu weniger als 86% vol von Wein oder Brennwein oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86% vol eines Weindestillats gewonnen wird;
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr und
  • einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist."

--BMK 21:32, 25. Apr 2005 (CEST)

Hallo BMK, Dein Zitat ist korrekt und wörtlich (Quelle als pdf). Kann es sein dass der Strichpunkt nach dem ersten Punkt ODER bedeutet? (Den EU-Juristen gehört der Hintern versohlt!) Dann heißt es für mich, dass Spirituosen über 12,5% vol auch Branntwein sind. Was hat es mit dem Methanolgehalt auf sich? Kann das jemand bestätigen? --Suricata 11:31, 5. Jan 2006 (CET)

Bitte die Begriffe Branntwein und Weinbrand nicht verwechseln..


Ergänzung ein weiterer Absatz dieses Dokuments lautet:

e) Brandy oder Weinbrand:
Die Spirituose,

  • die aus Branntwein mit oder ohne Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses nicht übersteigt und
  • die in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder aber mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Eichenfässer unter 1 000 Litern liegt, gereift ist;
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr ausschließlich aus der Destillation bzw. der erneuten Destillation der verwendeten Ausgangsstoffe aufweist;
  • einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.

Dies lässt darauf schließen, dass das Semikolon ebenfalls UND bedeutet. --Suricata 12:00, 5. Jan 2006 (CET)

§ 130 BranntwMonG: Branntwein ist

  • "Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt (Pos 2207 KN)" > 1,2 % vol.
  • "Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke (Pos 2208 KN)" > 1,2 % vol.
  • "Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 (Pos 2204 KN)" > 22 % vol.
  • "Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert (Pos. 2205 KN)" > 22 % vol.
  • "Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen" > 22% vol.

Dies ist die Definition des Steuergegenstandes "Branntwein" nach deutschem Recht!

Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 definiert eine Handelsbezeichnung bzw. Bezeichnung für die Lebensmittelkennzeichnung.

Das Wort hat also zwei Bedeutungen. Beide haben alkoholische Flüssigkeiten, die ganz oder teilweise durch Destillation hergestellt wurden zum Inhalt. Ich empfehle eine BKL Branntwein, sowie die Unterseiten Branntwein (Steuergegenstand) und Branntwein (Lebensmittelkennzeichnung), um jegliche Verwirrung zu vermeiden. Was meint Ihr dazu? ((ó)) Käffchen?!? 13:08, 5. Jan 2006 (CET)

Ich würde das auf einer Seite klären, da Branntwein (Steuergegenstand) wohl durch Branntweinsteuer erschlagen ist, und alle Definitionen auf einer Seite übersichtlicher sind. Wie der unbekannte Kollege richtig bemerkt, beschränkt sich das Jugendschutzgesetz für 16-18-jährige ebenfalls auf ein Verbot von Branntwein und Branntweinhaltige Getränken. Interessant wäre nun, ob und warum die EWG-Verordnung von 1989 hier keine Anwendung findet. --Suricata 13:26, 5. Jan 2006 (CET)
Weil die VO (EWG) sich auf die Lebensmittelkennzeichnung bezieht. Und weil es unser lieber Gesetzgeber auf fast allen Gebieten verpasst die nationalen Gesetze an die Rechtslage der EU anzupassen. Unsere Gesetze passen hinten und vorne nicht ins EU-Recht und man muß sich dann halt so rumlavieren und mit höherrangigem EU-Recht rausreden. Das JuSchG bezieht sich in seinem Wortlaut auf das BranntwMonG und das ist nicht an den Wortlaut der VO (EWG) 1576/89 angepasst. Wobei Dir evtl aufgefallen sein mag, daß dort immer noch "Reichsminister der Finanzen" drinsteht. So viel zum Thema Aktualität... weia. ((ó)) Käffchen?!? 13:32, 5. Jan 2006 (CET)
Boah, der Artikel Branntweinsteuer ist ja so richtig schlecht... ich stelle einen Löschantrag...das muß von Grund auf neu geschrieben werden. ((ó)) Käffchen?!? 13:34, 5. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Jugendschutz

Ich kann mich nur an Aushänge (auch aus letzter Zeit) erinnern, in denen von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Getränke zu lesen ist. Sind die nur nicht ausgetauscht worden oder ist das Gesetz noch nicht an die EU angepasst oder dürfen die lieben Kleine jetzt alles trinken, solange es nur nicht aus Trauben erzeugt wurde? Verwirrt --212.202.113.214 11:56, 5. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] BKL draus gemacht

Ich habe eine BKL draus gemacht, die auf sinnlose Unterseiten verzichtet. So sollte es eigentlich gehen. Löschantrag habe ich jedenfalls rausgeworfen. ((ó)) Käffchen?!? 13:47, 5. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Bundesfinanzhof und Überarbeiten

 Der Bundesfinanzhof entscheidet diese Fragestellung am Di den 28.03.2006.

Die Entscheidung müsste ja jetzt vorliegen. Wie hat er denn entschieden? Lerad 10:54, 9. Mai 2006 (CEST)

Google kennt unltrafiltriertes Bier nicht, außer aus diesem Artikel. Wie lautet die korrekte Bezeichnung? --Suricata 17:09, 9. Mai 2006 (CEST)

Handelt es sich möglicherweise um dieses Gerichtsverfahren? Unter [1] findet sich eine Liste der veröffentlichten Entscheidungen. Demzufolge dauert es gelegentlich Monate bis eine Entscheidung veröffentlicht wird. Grüße, --Birger 00:33, 11. Mai 2006 (CEST)

Handelt es sich möglicherweise um den Alkohol der bei der Produktion von alkoholfreien Bieren anflällt im Zuge der Osmose anfällt? Ultrafiltriert scheint mir als Blödsinn.Guty 13:16, 17. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Weinbrand

Wenn aus diesem Artikel mal die Information herausfiltriert wurde, sollte man ihn mit dem Artikel Weinbrand zusammenfassen. Guty 13:16, 17. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] r.A.

ich fände es gar nicht so ungeschickt wenn im Text verwendete Abkürzungen auch irgendwo erklärt würden.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.174.17.214 (Diskussion • Beiträge). Skyman gozilla 11:05, 18. Jun 2006 (CEST))

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