Beschussamt (Österreich)
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Die beiden Beschussämter in Österreich sind in Wien und Ferlach ansässig.
[Bearbeiten] Hintergrund
Die Beschussprüfung von Handfeuerwaffen, also Gewehren, Flinten, Pistolen und Revolver, dient der Sicherheit für den Umgang mit selbigen.
[Bearbeiten] Grundlage
Die Beschussämter in Österreich sind Dienststellen des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Die Grundlagen für die Beschussprüfung sind:
- das BGBl. 151/1951
sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen:
- Beschussverordnung 1999, BGBl. Nr. 386/1999;
- Prüfzeichenverordnung 1999, BGBl. Nr. 387/1999;
- Patronenprüfordnung 1999, BGBl. Nr. 388/1999;