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Bernhard Fischer-Schweder

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Bernhard Fischer-Schweder (* 12. Januar 1884 in Spandau, † 28. November 1960) war SA-Oberführer z.V. und SS-Oberführer; im Sommer 1941, als Polizeidirektor in Memel am Massenmord von mehreren tausend Juden in Litauen beteiligt

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Er konnte weder einen höheren Schulabschluss noch eine abgeschlossenen Besuch einer Maschinenbauschule nachweisen. Im Jahre 1921 war er Mitglied in einem Freikorps und 1923 diente er in der „Schwarzen Reichswehr“.

Fischer-Schweder wurde schon 1925 Mitglied der NSDAP (Träger des Goldenen Ehrenzeichens der Partei) und der SA. 1938 erfolgte die Beförderung zum SA-Oberführer in Schlesien. Im März 1933 tritt er in den Polizeidienst in Berlin-Charlottenburg ein.

Er besuchte als Kriminalkommissar einen Fortbildungslehrgang. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Außenstelle Liegnitz der Gestapoleitstelle Breslau wird er im Oktober 1940 als kommissarischer Polizeidirektor von Memel ernannt.

Im Januar 1941 erfolgte die Einsetzung als Polizeidirektor in Memel (lit. Klaipėda). Am 15. August 1941 erfolgte die Übernahme von Fischer-Schweder als Oberführer in die SS. In Memel war er mitbeteiligt bei der Aufstellung des ad hoc gebildeten „Einsatzkommandos Tilsit“ (das Teil der Einsatzgruppe A war) und so verantwortlich für den Massenmord an litauischen Zivilisten. Wenige Tage nach dem Einmarsch in die Sowjetunion im Juni 1941 ist er mit seinem Schutzpolizeikommando an einer Massenexekution von Juden in dem Grenzort Garsden beteiligt.

[Bearbeiten] Massenexekution im Auftrage der Wehrmacht : Unternehmen "Düsseldorf"

Am Sonntag, den 22. Juni 1941, hatte die 61. Infanteriedivision unter Generalleutnant Siegfried Hänicke(1) die Aufgabe, in nordöstlicher Richtung nach Telschei vorzustoßen. Zu diesem Zwecke sollte die Ausschaltung des Ortes Garsden im litauischen Grenzgebiet erfolgen. Von den etwa 3000 Einwohnern dieses Ortes waren 600 bis 700 Juden. Während des Angriffs hatte die deutsche Stoßgruppierung einen Verlust von 100 Mann bei den Infanteristen.

Am Abend des Tages kam SS-Brigadeführer Dr. Walter Stahlecker, Führer der Einsatzgruppe A zur Gestapoleitstelle nach Tilsit mit dem Auftrag, einen 25 km breiten Grenzstreifen von Juden und kommunistisch Verdächtigen zu "säubern". Der Gestapochef von Tilsit, Regierungsrat und SS-Sturmbannführer Hans-Joachim Böhme, wurde angewiesen, sich Verstärkung beim Polizeidirektor von Memel zu holen. Fischer-Schweder, der erst kurz vor der Exekution von der Erschießung von Juden informiert wurde, rief darauf erstaunt aus: "Donnerwetter, das sind ja Konsequenzen, die der Rußlandfeldzug mit sich bringt, an die man zunächst nicht gedacht hat"(2). Zunächst widerwillig, aber dann doch bereit, verteidigte er in einer Rede die Erschießungen vor seinem Schupo-Kommando mit der Begründung, die Gefangenen hätten den deutschen Truppen Widerstand geleistet.

[Bearbeiten] Einsätze von Fischer-Schweder ab Ende 1942

Ab Oktober 1942 wird er als SS- und Polizeiführer in Charkow eingesetzt. Wegen einer Kasinoschießerei wurde er 1943 disziplinarisch bestraft und zur Waffen-SS in die Leibstandarte Adolf Hitler versetzt. Zuletzt war er an Januar 1945 Kompanieführer in der 12. SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“.

[Bearbeiten] Nach 1945

Nach 1945 nimmt er einen falschen Namen an und taucht unter. Dann leitet er ein Flüchtlingslager. Als er sich um Wiederaufnehme in den Polizeidienst bewirbt, wird seine wahre Identität festgestellt, worauf seine Verhaftung erfolgt.

Im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1957/58 wurde Fischer-Schweder am 29. August 1958 wegen „Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 526 Fällen“ zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt (3)(4).

[Bearbeiten] Literatur

  • Krausnick, Helmut / Wilhelm, Hans-Heinrich: Die Truppe des Weltanschauungskrieges: Stuttgart: DVA, 1981 ISBN 3421019878
  • (2) Jörg Friedrich, Die kalte Amnestie - NS-Täter in der Bundesrepublik, München 1994, ISBN 3492115535 S. 337
  • (3) C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, Sammlung Deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1966, Band XV., Amsterdam, S. 56ff
  • (4) Heiner Lichtenstein, Himmerls grüne Helfer - Die Schutz- und Ordnunsgpolizei im "Dritten Reich", S. 29ff, Köln 1990, ISBN 3766321005 (hier wird das Urteil auszugsweise veröffentlicht : von Punkt 3. bis Punkt 5. des Urteils).

[Bearbeiten] Weblinks

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