Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth wurde am 1. Dezember 1949 errichtet. Es ist das jüngste der sechs bayerischen Verwaltungsgerichte. In sechs Kammern sind 20 Richter tätig.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Sitz und Zuständigkeit
Wie jedes der Bayerischen Verwaltungsgerichte (VG) hat das VG Bayreuth seinen Sitz am Ort der Regierung des jeweiligen Regierungsbezirks. Der Regierungsbezirk Oberfranken bildet somit auch den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Nach einer zunächst nur provisorischen Unterbringung bezog das Gericht im Jahre 1950 die Räumlichkeiten im ehemaligen Meyern'schen Palais in der Friedrichstraße 16 in Bayreuth. Das Gebäude wurde in den Jahren 1708-1754 nach Plänen des seinerzeitigen Bayreuther Hofarchitekten Joseph St. Pierre. Seit 1880 hatte das Gebäude als Offizierskasino gedient und stand bis Kriegsende im Eigentum der Reichswehr.
[Bearbeiten] Übergeordnete Gerichte
Das dem Verwaltungsgericht Bayreuth übergeordnete Gericht ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Diesem übergeordnet ist das Bundesverwaltungsgericht.
[Bearbeiten] Präsident
Dem Gericht steht der Präsident des Verwaltungsgerichts Karl-Friedrich Richter vor.