Baurichtmaß
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Das Baurichtmaß (am) ist ein Rastermass, durch das im Hochbau Bauteile dimensioniert werden. Es entspricht dem achten Teil eines Meters, also 12,5 cm; daher die Abkürzung am. Es ist in der DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) geregelt. Baurichtmaße werden für Höhen, Breiten und Stärken verwendet.
[Bearbeiten] Weitere Benennungen
Das Baunennmaß erhält man durch Abzug der Fuge oder der Putzstärke von 1 cm. So werden normale Ziegel immer in diesem Baunennmaß oder einem Vielfachen davon hergestellt. Wird nun jedem Bauteil, zum Beispiel einem Ziegel von 24 cm Breite (25 cm -1 cm), eine Mörtelfuge von 1 cm hinzugegeben, erhält die Kombination aus Stein und Fuge wieder das Rastermaß, welches nun beliebig aneinander gereiht werden kann.
- Beim Anlegen von Öffnungen wie Fenstern oder Türen, wird dem Baurichtmaß ein Zentimeter hinzugerechnet, woraus sich das sogenannte Öffnungsmaß ergibt.
- Das Vorsprungsmaß ist im 12,5 cm-Raster, da es auf der anschließenden Seite eine Fuge hat, auf der freien Seite aber nicht.
- Das Pfeilermaß ist, da beidseitig die Mörtelfugen oder Putzschichten fehlen, um einen cm kürzer.
[Bearbeiten] Anwendung
Die meisten Baustoffe werden in diesem Standard hergestellt, da sie so untereinander kompatibel sind:
- Ziegel
- Tonziegel, mit Löchern oder aus beblähtem Ton
- Kellersteine
- Kalksandsteine
- Gasbetonsteine
- Gipskartonplatte (GKP)
- Gipsfaser-Platte
- Fenster