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Bürgertum

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Bürgertum ist eine Gesellschaftsschicht, die traditionell gegenüber dem Adel und Klerus einerseits, gegenüber Bauern und später Arbeitern andererseits abgegrenzt wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entstehung und Grundzüge des Bürgertums

Unter bürgerlicher Gesellschaft wird zumeist jene Phase des Bürgertums verstanden, die mit der Aufklärung begann, aber bereits erste günstige Entwicklungsmöglichkeiten in der „okzidentalen Stadt“ (nach Max Weber) vorgefunden und selber geschaffen hatte. Sie wurde zunächst als Stand (in der Französischen Revolution von 1789 als der gesamtgesellschaftlich ausschlaggebende „Dritte Stand“), dann im Marxismus als Klasse („Bourgeoisie“), zuletzt als stilbestimmendes Milieu aufgefasst, das in der Gegenwart zumindest inselhaft fortlebt und -wirkt.

Als Wort und Begriff für eine Bevölkerungsgruppe ausgehend von dem mittellateinischen burgus, einer vor den Mauern gelegene Vorburg, in der die Kaufleute wohnten, hat das Bürgertum im Lauf der geschichtlichen Entwicklung einen sozialgeschichtlichen Wandel durchlaufen, insbesondere sehr verschiedene Unterformen des Bürgertums ausgeprägt. Der Begriff des Bürgertums als solcher ist deswegen nur sehr allgemein definierbar. Zudem ist der Begriff des Bürgertums in den verschiedenen Staaten aufgrund teils unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklung nicht bedeutungsgleich.

Das Bürgertum ist eine ökonomische, eine politische und eine kulturelle Erscheinung. Es prägte in der Zeit des Frühkapitalismus die „bürgerliche Weltanschauung“ aus, die eng mit den „bürgerlichen Tugenden“ Leistung, Fleiß und Sparsamkeit verbunden ist.

In der Zeit des abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Bauern und Adel seine bürgerlichen Freiheiten. Die in der französischen Revolution von den Bürgern erkämpften Bürgerrechte gelten heute als Menschenrechte.

Eine erste Definition zu den rechtlichen Bestimmungen des Bürgertums stammt aus dem Jahre 1794 und findet sich im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR):

§ 1. Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum Bauernstande gerechnet werden können, und auch nachher keinem dieser Stände einverleibt sind.
§ 2. Ein Bürger im eigentlichen Verstande wird derjenige genannt, welcher in einer Stadt seinen Wohnsitz aufgeschlagen, und daselbst das Bürgerrecht gewonnen hat.
§ 3. Personen des Bürgerstandes in und außer den Städten, welche durch ihre Ämter, Würden, oder besonder Privilegien, von der Gerichtsbarkeit ihres Wohnortes befreyt sind, werden Eximierte genannt. [...]
§ 5. Einwohner der Städte, welche weder eigentliche Bürger, noch Eximierte sind, heißen Schutzverwandte.
§ 6. Bürger und Schutzverwandte der Stadt werden nach den Statuten ihres Wohnorts, Eximierte hingegen nach den Provinzialgesetzen, und in deren Ermangelung, nach dem allgemeinen Gesetzbuche beurtheilt.

Bürgerrecht war also ein ständisches Recht. Es wurde durch Geburt erworben oder an solche Bewerber verliehen, die es beantragten und wichtige Bedingungen erfüllen mussten. Waren sie leistungsfähig und verfügten sie über Vermögen, waren sie willkommen. Das Allgemeine Landrecht verweist mit dieser Definition bereits auf drei Grundarten des Bürgerbegriffs: Stadtbürger (Handwerksmeister, wohlhabende Kaufleute, Ladenbesitzer, Gastwirte - insgesamt auch als Kleinbürger bezeichnet), Bildungsbürger im Staatsdienst (Eximierte) und Wirtschaftsbürger oder Bourgeois (ebenfalls Eximierte). Im Laufe des 19. Jahrhunderts erweiterte sich dann der Bürgerbegriff, seine rechtliche, geburtsständische Dimension erwies sich als zu eng. Immer stärker wurde auch nach der Stellung im Beruf gefragt.

[Bearbeiten] Kritik und Auflösung des Bürgertums

Das Bürgertum in seinen verschiedenen Ausprägungen ist andererseits selbst Gegenstand lang anhaltender Kritik (gewesen). Während die kommunistische Kritik einerseits die Bourgeoisie als Klassengegner definierte und Abweichler intern als nicht-proletarische „Kleinbürger“ ausgrenzte, wurde der Begriff des Bürgers auch in anderem Zusammenhang negativ verwendet, wie die Ausdrücke „Verbürgerlichung“ oder „verbürgerlichtes Christentum“ deutlich machen. Gleiches gilt für den von der Jugendbewegung schon des 17. Jahrhunderts übernommenen Begriff der „Spießbürgers“, ein aus der verächtlichen Rede des Ritterheeres übernommenes Schimpfwort.

In den Niedergang des (z.B. „viktorianischen“ oder „wilhelminischen“) Bürgertums im späten 19. Jahrhundert gehört bereits das sich - teils vom Adel her - verbreitende Ideal, dass die Frau nur noch Repräsentationspflichten besitze und den Haushalt allenfalls noch beaufsichtige. Für die Hausarbeit gab es Personal. So hatte die bürgerliche Frau Zeit, dem Geld verdienenden Mann die bürgerlichen Bildungsanstrengungen abzunehmen, die Geselligkeit in den jeweiligen Verkehrskreisen zu organisieren, ggf. auch wohltätig zu sein.

Mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel wird schon seit der Mitte des 20. Jahrhunderts vertreten, dass das Bürgertum insgesamt zu Ende gegangen sei. Hervorgegangen sei eine nachbürgerliche Gesellschaft von Angestellten, Beamten und anderen Gruppierungen, die im wesentlichen in einem neuen Mittelstand verschmolzen seien und sich ungeachtet ihrer Wurzeln im Bürgertum im Stil nicht vom allgemeinen Stil der Industriegesellschaft unterschieden. (Vgl. auch die Nivellierte Mittelstandsgesellschaft.)

[Bearbeiten] Typische Beispiele für verschiedene Bürgergruppen (Deutschland)

Aufgeführt sind - mit Ausnahme der gesondert zu behandelnden Kleinbürger - Familien, die in der Vergangenheit den genannten Bürgergruppen zugehörten. Während die Krupps erloschen sind oder wie die Gründerfamilien Howaldt und Overbeck ihre herausgehobene Stellung verloren haben, behaupten andere Familien auf Grund des in ihren Händen erhaltenen Kapitals wie die Quandts und die Siemens oder auf Grund der Leistungsfähigkeit einzelner Familienmitglieder wie die Weizsäckers oder die Jauchs über den erfolgreichen Moderator, Fernsehproduzenten und Mäzen Günther Jauch eine wahrnehmbar über dem Durchschnitt liegende Stellung in der heutigen Gesellschaft. Soweit einzelne Familien oder Familienzweige noch vor Abschaffung des Adels - wie z.B. die v. Siemens 1888 oder die Freiherrn v. Weizsäcker 1916 - nobilitiert wurden, ändert dies nichts an ihrer für die vorliegenden Zwecke zutreffenden soziologischen Einordnung als Bürger.

[Bearbeiten] Bildungsbürgertum

[Bearbeiten] Großbürgertum und Industrielle

[Bearbeiten] Kleinbürgertum

Unter den in Wikipedia zu findenden Familien sind, da diese insgesamt oder ihre Mitglieder bessere Chancen haben, in Enzyklopädien zu erscheinen, eher Groß- oder Bildungsbürger. Die von diesen im Lebensstil abgehobenen Kleinbürger sind - relativ zu ihrem zahlenmäßigen Anteil am Bürgertum - unterrepräsentiert oder oft gar nicht als solche gekennzeichnet. Als typisches Beispiel sei Joschka Fischer genannt, dessen Vorfahren über sechs Generationen in Ungarn das Metzgerhandwerk ausübten.

[Bearbeiten] Weiterführende Artikel

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Literatur

  • Lothar Gall: Bürgertum in Deutschland. Orbis, München 2000, ISBN 3-572-01175-2
  • Oskar Köhler, Artikel „Bürger, Bürgertum“ in: Staatslexikon Band 1, Spalten 1040ff, Freiburg im Breisgau 1985 ISBN 3-451-19301-9 mit zahlreichen weiter führenden Literaturangaben
  • Manfred Hettling, Bernd Ulrich (Hgg.), Bürgertum nach 1945, Hamburg (Hamburger Edition), 2005, ISBN 3-936096-50-3
  • Joachim Fest und Wolf Jobst Siedler: Der lange Abschied vom Bürgertum - Ein Gespräch mit Frank A. Meyer. wjs-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-937989-10-2

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