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Börsensegment

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Ein Börsensegment ist ein durch bestimmte Kriterien definierter Teil des börslichen Marktes für Wertpapiere einer bestimmten Art, zum Beispiel für Aktien oder Anleihen.

Welche Wertpapiere zu einem bestimmten Börsensegment gehören bzw. dafür zugelassen sind, ist jeweils in einem gesetzlichen oder einem privatrechtlichen Regelwerk festgelegt. Dieses enthält meist auch Vorschriften für den Ablauf des Handels mit diesen Wertpapieren, zum Beispiel über die Kursstellung und über die Rechte und Pflichten der Handelsteilnehmer. An jeder öffentlich-rechtlichen Börse gibt es eine Handelsüberwachungsstelle (HÜSt), die darauf achtet, dass die Börsenmakler sich an die Regelwerke der einzelnen Börsensegmente halten. Über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wacht außerdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft in einem Börsensegment für den Emittenten der Wertpapiere mit bestimmten Zulassungskriterien und Verpflichtungen verbunden sein. Diese betreffen vor allem Publizitätsvorschriften (Ad-hoc-Publizität, Finanzberichte), unter Umständen auch die Unternehmensgröße sowie die Mindesthöhe von Streubesitz und Marktkapitalisierung.

Solche regulierten Börsensegmente dienen der Qualitätssicherung im Börsenhandel. Anleger können sich darauf verlassen, dass der Handel mit den Wertpapieren eines bestimmten Segments und ggf. auch die Finanzberichte des Emittenten bestimmten Qualitätsansprüchen genügen. Über die betriebswirtschaftliche Qualität eines Unternehmens und dessen Zukunftsaussichten sagt die Mitgliedschaft in einem Börsensegment jedoch nichts aus.

Auch jeder Aktienindex bildet ein Börsensegment, das sich aus allen im Index enthaltenen Werten zusammensetzt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutsche Börsensegmente

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz definiert und reguliert die drei Börsensegmente amtlicher Markt, geregelter Markt und Freiverkehr. Dabei hat der amtliche Markt die höchsten und der Freiverkehr die niedrigsten Zulassungsbeschränkungen und Auflagen.

An der Frankfurter Börse gibt es - in entsprechender Reihenfolge - die Segmente Prime Standard, General Standard und Entry Standard. Die Mitgliedschaft im Prime oder General Standard setzt eine Notierung im amtlichen Markt oder geregelten Markt voraus.

An der Stuttgarter Börse gibt es das EUWAX-Segment (EUropean WArrant eXchange) für den Handel mit Optionsscheinen und Zertifikaten, das Segment Bond-X für Anleihen, das Segment IF-X für Investmentfond-Anteile, das Segment Gate-M für Nebenwerte und das Segment 4-X für ausländische Aktien.

Auch an der Börse München gibt es mit M:access ein spezielles Nebenwerte-Segment.

[Bearbeiten] Abgrenzung verschiedener Börsensegmente

Einzelne Börsensegmente können klar voneinander abgegrenzt sein, zum Beispiel das Derivate-Segment EUWAX und das Anleihen-Segment Bond-X in Stuttgart. Die Segmente können sich aber auch überlappen, zum Beispiel das börsenübergreifende, öffentlich-rechtliche Segment geregelter Markt und das Qualitätssegment Prime Standard in Frankfurt. Eine Aktie kann gleichzeitig Teil des geregelten Markts und des Prime Standards sein.

Wenn für einen Emittenten mehrere Börsensegmente in Frage kommen, liegt es in seinem Ermessen, am welchem davon er teilnehmen möchte. Die Wahl eines qualitativ höheren Segments ist jeweils mit höherem Aufwand und höheren Kosten verbunden.

[Bearbeiten] Ehemalige Börsensegmente

Inzwischen aufgegeben wurden die Wagniskapital-Segmente Neuer Markt in Frankfurt und Prädikatsmarkt in München. Hier zeigte sich, dass die gewählten "Qualitätskriterien" in keinem - oder sogar in einem umgekehrten - Zusammenhang mit der Qualität der entsprechenden Unternehmen standen.

Seitdem sind die Zulassungskriterien der privatrechtlichen Börsensegmente umstritten. Viele Unternehmen verabschiedeten sich enttäuscht aus dem Frankfurter Small-Cap-Segment SMAX, weil sie kein angemessenes Kosten/Nutzen-Verhältnis mehr sahen. Vor allem die dort vorgeschriebene Kursbetreuung (Designated Sponsoring) erwies sich als relativ teuer. Auch der SMAX wurde daraufhin eingestellt.

[Bearbeiten] Siehe auch

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