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At-Tawba

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Die Sure 9 At Tawba (arabisch: سورة التوبة) des Koran spielt im Zusammenhang mit Krieg und Frieden zwischen Muslimen und Nichtmuslimen eine wichtige Rolle.

Sie gilt allgemein als medinensische Sure. Über den genauen Zeitpunkt, wann Mohammed sie verkündet hat, besteht jedoch keine einheitliche Meinung, sie wird aber überwiegend zu den sehr späten Suren gezählt.

Sure 9 ist die einzige, der nicht die Basmala voransteht, eventuell deshalb, weil sie einst mit Sure 8 zu einer Sure zusammengefasst wurde. Möglicherweise fehlt die Basmala aber auch, weil Sure 9 mit einer besonderen Überschrift in Vers 1 beginnt, die die Sure zu einer barā’a macht (Aufkündigung, siehe unten). Die herkunftsbestimmende Funktion der Basmala (von Allah) bleibt daher bestehen.

[Bearbeiten] Name

Der arabische Name der Suren ist nicht immer einheitlich: Sure 9 ist überwiegend unter dem Namen التوبة‎‎ at-Tauba „Vergebung“, „Buße“, „Umkehr“ bekannt, der Name البراءة al-Barā'at „Aufkündigung“, „Lossprechung“ ist jedoch auch nicht ungewöhnlich. Der Name „Aufkündigung“ stammt aus dem ersten Vers (nach Paret):

„Eine Aufkündigung (des bisherigen Rechtsverhältnisses und Friedenszustandes) von seiten Allahs und seines Gesandten (gerichtet) an diejenigen von den Heiden, mit denen ihr eine bindende Abmachung eingegangen habt.“

Andere Koran-Kommentatoren übersetzen al-Barā'at mit „Lossagung“ oder „Freiwerden“.

[Bearbeiten] Inhalt

Sure 9 beinhaltet auch kriegerische Verse, in ihr steht unter anderem der „Schwertvers“ (Vers 5), der vermeintlich als Rechtfertigung für den kriegerischen Dschihad dient. Auch Vers 29 ist sehr bekannt (alle Zitate nach Paret):

„Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören - von denen, die die Schrift erhalten haben - (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut (saghiruun) aus der Hand Tribut entrichten.“

– Vers 29

„aus der Hand“ (an yadin) bzw. „Hand“ (yad) verstand Mohammed Rashid Rida in seiner metamophorischen Bedeutung von „Macht“ oder „Fähigkeit“, den Tribut (Gizya) überhaupt zahlen zu können.

Weit bedeutender innerhalb der muslimischen Gemeinschaft aber sind die Verse 34 und 35, die soziale Gerechtigkeit anmahnen und daher Reformern als Schlüsselargument für einen Islamischen Sozialismus dienen:

„Oh, Gläubigen, wahrlich viele der Rabbiner und Mönche fressen das Gut der Leute unnütz und in betrügerischer Weise und halten sie ab von Allahs Weg. Aber wer da Gold und Silber hortet und es nicht spendet in Allahs Weg, ihnen verheiße schmerzliche Strafe. Am jüngsten Tag soll es am Höllenfeuer glühend gemacht werden und gebrandmarkt werden damit ihre Stirnen, Seiten und Rücken: Dies ist, was ihr für euch gehortet habt, nun bekommt ihr es zu schmecken.“

Hier noch einige weitere Verse:

„Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und mit ihrem Vermögen und in eigener Person um Allahs willen gekämpft haben, stehen bei Allah in höherem Ansehen (als die anderen). Sie sind es, die das große Glück gewinnen.“

– Vers 20

„Allah hat den Gläubigen ihre Person und ihr Vermögen dafür abgekauft, daß sie das Paradies haben sollen. Nun werden sie um Allahs willen kämpfen und dabei töten oder (selber) den Tod erleiden. (Dies ist) ein Versprechen, das (einzulösen) ihm obliegt, und (als solches) Wahrheit (? wa`dan `alaihi haqqan) (so wie es) in der Thora, im Evangelium und im Koran (verzeichnet ist). Und wer würde seine Verpflichtung eher halten als Allah? Freut euch über (diesen) euren Handel, den ihr mit ihm abgeschlossen habt (indem ihr eure Person und euer Vermögen gegen das Paradies eingetauscht habt)! Das ist dann der gewaltige Gewinn (al-fauz al-`aziem).“

– Vers 111

„Ihr Gläubigen! Kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die euch nahe sind! Sie sollen merken, daß ihr hart sein könnt. Ihr müßt wissen, daß Allah mit denen ist, die (ihn) fürchten.“

– Vers 123

[Bearbeiten] Literatur

  • Von Sure Al-Anãm bis Sure Hūd. Sure 6 - 11. 2. Auflage. SKD Bavaria, München 1998 (Die Bedeutung des Korans, Band 2), ISBN 3-926575-40-9

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