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Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz

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Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar 2006 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Ursprünglich war ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2006 vorgesehen. Dies hat sich durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses seitens des Bundesrates um einen Monat verzögert. Der Bundesrat hat am 7. April 2006 den Weg frei gemacht, sodass dieses Gesetz zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist.


[Bearbeiten] Die wichtigsten Regelungen

  • Vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2008 gilt ein zweijähriger Preisstopp für Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden.
  • Die Obergrenzen für die Erstattung von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung werden neu festgelegt. Die Krankenkassen können jedoch mit den Herstellern einen speziellen Rabattvertrag abschließen.
  • Arzneimittel mit Preisen von 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags können durch Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden. Dadurch erhalten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, die preisgünstigsten Festbetragsarzneimittel ohne Zuzahlung zu erhalten.
  • Die Abgabe kostenloser Arznei-Packungen (Naturalrabatte) an Apotheken wird unterbunden.
  • Für patentfreie Arzneimittel mit gleichen Inhaltsstoffen, die von mehreren Unternehmen angeboten werden, wird ein Rabatt in Höhe von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises erhoben.
  • Für Ärzte gilt die sogenannte Bonus-Malus-Regelung. Die Zielvorgaben für die Arzneimittelausgaben bei bestimmten umsatzstarken Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen werden bestimmt mit Hilfe der Durchschnittskosten pro definierter Dosiereinheit auf Basis definierter Tagesdosen (DDD). Diese definierten Tagesdosen werden in Deutschland vom DIMDI festgelegt. Bei Überschreitung dieser Zielvorgaben um 10% hat der verordnende Arzt die Medikamentenkosten anteilig zu erstatten. Unterschreiten die Medikamentenausgaben den festgelegten Betrag, zahlen die Krankenkassen einen Bonus an die zugehörige Kassenärztliche Vereinigung.
  • Die Praxissoftware in der Arztpraxis muss manipulationsfrei sein.
  • Die Krankenhäuser sollen bei der Entlassung eines Patienten Arzneimittel anwenden, die auch bei Verordnung in der vertragsärztlichen Versorgung zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

[Bearbeiten] Mögliche negative Folgen des AVWG

Die Bürokratiekosten der Bonus-Malus-Regelung werden nach einer Studie von Refaconsult vom 11. September 2006 zwischen 494,5 und 531,3 Millionen Euro beziffert.

Kritiker des AVWG sehen u.a. die folgenden Konsequenzen:

  • Die angestrebten Einsparungen von mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr könnten in erster Linie die Versorgung chronisch kranker Patienten betreffen.
  • Die vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung, in der die Medikamentenverordnung eine zentrale Rolle spielt, könnte beeinträchtigt werden.
  • Die etablierten Disease-Management-Programme könnten gefährdet werden, da die Medikamentendosierungen in den DMP-Leitlinien erheblich von den definierten Tagesdosen des DIMDI abweichen.
  • Für die Patienten könnte das AVWG zu der Frage führen, welche Krankenversicherung die individuellen Medikamente bezahlt, da jede Kasse spezielle Rabatte mit der Pharmaindustrie aushandeln kann.
  • Durch Umstellung der bewährten Medikation entstehen Zusatzkosten bei Unverträglichkeitsreaktionen oder bei der Dosierung von „Billigtabletten“ durch fehlende Teilbarkeit.
  • Bei konsequenter Durchführung sind quartalsmäßige Anpassungen der Medikation an aktualisierte Preislisten notwendig.
  • Patienten, die bislang mit einer Monotherapie gut eingestellt waren, können aufgrund der geplanten Berechnungen nach definierten substanzbezogenen Tagesdosen vermehrt auf Kombinationen mit mehreren Präparaten umgestellt werden. Die Kosten der Einzelwirkstoffe liegen dann unter den definierten Tagesdosen. Die Medikamentenkosten für diese Patienten können daher ansteigen.

Die geplanten Veränderungen durch dieses Gesetz führten am 19. Mai 2006 zur bislang größten Ärztedemonstration in der Geschichte der Bundesrepublik.

[Bearbeiten] Weblinks

Zeitungsartikel und Pressemitteilungen:


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